Mithilfe der Petition soll eine Ergänzung des Artikels 4 Abs. 2 Grundgesetz (GG) wie folgt erreicht werden:
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und
nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.
Begründung:
Die Auseinandersetzungen um die
in Artikel 4 GG geschützte Religionsfreiheit und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgen
nehmen an Schärfe zu. Insbesondere der Islam ist für viele Deutsche (ich schließe mich hier ausdrücklich
ein!) schwer einzuschätzen und ruft Ängste hervor.
Meine Hauptangst besteht beispielsweise darin, dass
ich davon ausgehe, dass ein Ziel einer Vielzahl ranghoher Muslime darin besteht, die Schari’a auch in
Europa (und somit auch in Deutschland) einzuführen. Eine Änderung des Artikels 4 GG, so wie ich sie
vorschlage, würde meines Erachtens hier eine klare Grenze aufzeigen, die sowohl symbolischen als auch
rechtlichen Charakter hätte.
Donnerstag, 3. Januar 2008 17:17
Katja Wolf: Petition gegen Mißbrauch der Religionsfreiheit
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Redakteur:
Katja Wolf
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Weiterlesen:
• kreuts.net: Frohe Weihnachten!
Mittwoch, 20. Februar 2008 17:30
Arkanum/kreuts.net: eigentlich rennt das Volksbegehren offene Türen ein,
denn in Art.136 Abs.1 Grundgesetz heißt es bereits jetzt:
Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Der Vorschlag ist sinnvoll, sehr sinnvoll sogar, aber schon erfüllt.
Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Der Vorschlag ist sinnvoll, sehr sinnvoll sogar, aber schon erfüllt.
Montag, 7. Januar 2008 08:52
Pünktchen: Graf v.G.
Der vorgeschlagene Zusatz ist an und für sich überflüssig, weil verfassungsimmanente Schranken dafür
sorgen, daß ein Grundrecht nur innerhalb der allg. Wertordnung des GG gewährleistet wird und zum Schutz
kollidierender Grundrechte Dritter und zum Schutz wichtiger Verfassungsgüter (allen voran die freiheitlich
demokratische Grundordnung) einschränkbar ist.
Dennoch würde es nichts schaden, wenn diese Schranken auch expressis verbis zum Ausdruck kommen.
Dennoch würde es nichts schaden, wenn diese Schranken auch expressis verbis zum Ausdruck kommen.
Sonntag, 6. Januar 2008 23:30
Graf von Galen: Für ein freies und heiliges Deutschland, @ Pünktchen
„Keine Freiheit den Feinden der Freiheit !“
Sie sind aber sehr naiv. Wer definiert denn, wer
Feind der Freiheit ist ?
Die, die im Staat die Macht haben und die sind alles
andere als Freunde der katholischen Religion und des
Deutschen Volkes.
Der vorgeschlagene Zusatz öffnete einer antichristlichen,
antideutschen, totalitären Staatsform noch mehr Tür
und Tor.
Sie sind aber sehr naiv. Wer definiert denn, wer
Feind der Freiheit ist ?
Die, die im Staat die Macht haben und die sind alles
andere als Freunde der katholischen Religion und des
Deutschen Volkes.
Der vorgeschlagene Zusatz öffnete einer antichristlichen,
antideutschen, totalitären Staatsform noch mehr Tür
und Tor.
Sonntag, 6. Januar 2008 14:29
Pünktchen: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Religion, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung
prinzipiell ablehnt und sich – bei geeigneter Konstellation – zur gewaltsamen Unterwerfung oder Vernichtung
sog. „Ungläubiger“ von Gott ermächtigt sieht, bietet der folgende Text wertvolle Denkanstöße und Informationen:
HARTMUT KRAUSS:
Islam heute – Kontrollmacht im Schatten der Religionsfreiheit
Der Text behandelt folgende wichtigen Themen:
Islam ist Ideologie,
Islam widerstrebt einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung,
„Ungläubige“ haben das Recht, vor islamischer Gewaltandrohung in Schutz genommen werden,
Moscheen – sichtbares Zeichen islamischer Herrschaftskultur,
Unzählige Fatwas rufen auf zu Terror und Gewaltanwendung
Es geht darum, daß der Artikel 4, Abs. 1 u. 2 GG bei einer unkritisch-formalistischen Auslegung durch Anhänger des Islam und westliche Islamophile oder „Multikulti“-Spinner in letzter Konsequenz das Gegenteil von dem bewirkt, was es gewährleisten sollte: die Freiheit der Religionsausübung.
Auch hier muß wieder der alte Grundsatz der Mütter u. Väter der Verfassung Geltung bekommen:
„Keine Freiheit den Feinden der Freiheit“ !!!
Diesem Anliegen dient die Petition, die dem Bundestag vorgelegt werden soll!
HARTMUT KRAUSS:
Islam heute – Kontrollmacht im Schatten der Religionsfreiheit
Der Text behandelt folgende wichtigen Themen:
Islam ist Ideologie,
Islam widerstrebt einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung,
„Ungläubige“ haben das Recht, vor islamischer Gewaltandrohung in Schutz genommen werden,
Moscheen – sichtbares Zeichen islamischer Herrschaftskultur,
Unzählige Fatwas rufen auf zu Terror und Gewaltanwendung
Es geht darum, daß der Artikel 4, Abs. 1 u. 2 GG bei einer unkritisch-formalistischen Auslegung durch Anhänger des Islam und westliche Islamophile oder „Multikulti“-Spinner in letzter Konsequenz das Gegenteil von dem bewirkt, was es gewährleisten sollte: die Freiheit der Religionsausübung.
Auch hier muß wieder der alte Grundsatz der Mütter u. Väter der Verfassung Geltung bekommen:
„Keine Freiheit den Feinden der Freiheit“ !!!
Diesem Anliegen dient die Petition, die dem Bundestag vorgelegt werden soll!
Samstag, 5. Januar 2008 12:00
Graf von Galen: Für ein freies und heiliges Deutschland
„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.“
Auch wenn ich alles andere als ein Freund des anti-
christlichen Islam bin, so ist dieser Zusatz doch sehr
gefährlich, da er letztendlich auch die wahre Religion,
den Katholizismus, einer staatlichen Ordnung unter-
würfe. Man muß jedoch Gott mehr gehorchen als den
Menschen. Dies ist mit der traditionellen Religions-
freiheit, nicht der VII- Götzendienstfreiheit, nicht
vereinbar.
Auch wenn ich alles andere als ein Freund des anti-
christlichen Islam bin, so ist dieser Zusatz doch sehr
gefährlich, da er letztendlich auch die wahre Religion,
den Katholizismus, einer staatlichen Ordnung unter-
würfe. Man muß jedoch Gott mehr gehorchen als den
Menschen. Dies ist mit der traditionellen Religions-
freiheit, nicht der VII- Götzendienstfreiheit, nicht
vereinbar.
Freitag, 4. Januar 2008 15:18
Christian Hüller: @ Leblhuber
Schlaubi,
ich wollte die Info von ganz bestimmer Zunge mit der Hoffnung auf weitere Details.
Vielen Dank an dieser Stelle jedenfalls an Pünktchen.
ich wollte die Info von ganz bestimmer Zunge mit der Hoffnung auf weitere Details.
Vielen Dank an dieser Stelle jedenfalls an Pünktchen.
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