Montag, 14. Januar 2008 15:23
Karl Murx: Die neue Krankensalbung als hochwirksames Placebo
Liebe Sieche, Moribunde, Allergikerinnen und Allergiker, Greisinnen und Greise und solche, die es werden wollen,

Paul VI. hatte mit seiner apostolischen Konstitution SACRAM [link]UNCTIONE INFIRMORUM[link]http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/apost_constitutions/documents/hf_p-vi_apc_19721130_sacram-unctionem_en.html[link] einen neuen Ritus der Krankensalbung eingeführt und die überlieferte Letzte Ölung abgeschafft. Das geht hervor, aus der Verfügung, die wir hier kurz zitieren wollen:

[kursiv]Having laid down and declared these elements concerning the essential rite of the sacrament of the Anointing of the Sick, we, by our Apostolic authority, also approve the Order of the Anointing of the Sick and of their pastoral care, as it has been revised by the Sacred Congregation for Divine Worship. At the same time, we revoke, where necessary, the prescriptions of the Code of Canon Law or other laws hitherto in force, or we abrogate them; other prescriptions and laws, which are neither abrogated nor changed by the above-mentioned Order, remain valid and in force. The Latin edition of the Order containing the new rite will come into force as soon as it is published. The vernacular editions, prepared by the episcopal conferences and confirmed by the Apostolic See, will come into force on the day that will be laid down by the individual conferences. The old Order can be used until December 31, 1973.

[fett]From January 1, 1974, however, the new Order only is to be used by all those whom it concerns.
We desire that these decrees and prescriptions of ours shall, now and in the future, be fully effective in the Latin Rite, notwithstanding, as far as is necessary, the Apostolic Constitutions and Directives issued by our predecessors and other prescriptions, even if worthy of special mention.[fett][kursiv]

Genau mit einer sehr ähnlichen Formulierung hatte Paul VI. die tridentinische Messe und auch die Bulle [kursiv]„Quo primum“[kursiv] abgeschafft, was immer dusselige Leute, wie Rudolfus dagegen einwenden wolle.
Mit großer Betrübnis muß man feststellen, daß bereits die vorgeschriebene Materie eine Gefahr der ungültigen Spendung zulässt, weil ab jetzt jedes beliebige pflanzliche Öl zugelassen ist:

[kursiv]Further, since olive oil, which hitherto had been prescribed for the valid administration of the sacrament, is unobtainable or difficult to obtain in some parts of the world, we decreed, at the request of numerous bishops, that in the future, according to the circumstances, oil of another sort could also be used, provided it were obtained from plants, inasmuch as this more closely resembles the matter indicated in Holy Scripture.[kursiv]

Nach der allgemeinen Lehre hat Christus alle Sakramente so eingesetzt, daß er deren Materie [kursiv]in specie[kursiv] festgelegt hatte und wenigstens der Substanz nach, alle Formen; bei der Taufe und Eucharistie auch die Formen [kursiv]in specie[kursiv]. (Clementis Marc, Institutiones Morales Alphonsianae, tomus 2, Nr. 1400, de sacramentis in genere).

Diekamp, Ott und Gihr sagen im Prinzip nichts anderes. Weiterhin ist es [kursiv]Sententia certa[kursiv], daß die Kirche nicht das Recht besitzt an der Substanz eines Sakramentes etwas zu ändern. Das betrifft sowohl das äußere Zeichen, welches aus Materie und Form zusammengesetzt, eine einzige moralische Substanz bildet, als auch die Anwendung des Sakramentes selbst. Hinsichtlich der Anwendung der Anwendung hat Paul VI. ebenfalls seine Kompetenzen, so er denn Papst gewesen sein sollte, eindeutig überschritten.

Zwar schreibt er ausdrücklich die Anwendung der Salbung für eine schwere und gefährliche Krankheit vor, sagt aber, das Sakrament könne wiederholt werden, wenn im Rahmen derselben Krankheit der Zustand akuter wird [kursiv](…aut si, eadem infirmitate perdurante, discrimen gravius fiat)[kursiv]. Das ist gegen die überlieferte Lehre, nach der das Sakrament der Letzten Ölung im Rahmen einer bestimmten krankheitsbedingten Todesgefahr auch nur einmal gespendet werden darf. Ansonsten ist eine Wiederholung nur angesagt, wenn z.B. durch die Schwächung, die der Kranke im Rahmen der ersten Krankheit erleidet, eine zweite gefährliche Todesgefahr erscheint; so z.B. wenn sich jemand nach einer schweren Operation am Herzen, zusätzlich ein verkomplizierendes Wundfieber zuzieht. Der Ausdruck [kursiv]„si, eadem infirmitate perdurante, discrimen gravius fiat“[kursiv], ist dagegen viel zu allgemein, ja, die überlieferte Regel der Spendung, wird durch den Wortlaut der Weisung geradezu ausgeschlossen.
Ansonsten kommt nach eindeutiger Verbesserung des Zustandes des Kranken, eine neue Spendung nur dann in Frage, wenn der betreffende in dieselbe krankheitsbedingte Todesgefahr erneut zurückfällt, was auch Paul VI. vorschreibt. Allein, der andere Fall einer akuten Fortschreitung ein und derselben Todesgefahr, kann eine Wiederholung nicht rechtfertigen und machte eine zweite Spendung ungültig und ist ein Sakrileg.

Was übrigens die Materie angeht, so gibt Paul VI. auch noch zu, daß bisher Olivenöl für die gültige Spendung vorgeschrieben war. Die Frage ist, wer hatte das vorgeschrieben und weswegen meint er, er könne das einfach ändern? Nach allem, was wir über die Einsetzung der Sakramente und die Festlegung der Materie [kursiv]in specie[kursiv] wissen, konnte eine solche Weisung nur von Christus selbst kommen. Paul VI. maßt sich also an, hier ein neues Sakrament einzusetzen.

Kommen wir nun zur Form:

So wie Paul VI. sie im lateinischen Text angibt, können wir so keine Ungültigkeit erkennen, jedoch steckt der Teufel im Detail der konkreten rituellen Anwendung, wie wir noch sehen werden:

[kursiv]«PER ISTAM SANCTAM UNCTIONEM ET SUAM PISSIMAM MISERICORDIAM ADIUVET TE DOMINUS GRATIA SPIRITUS SANCTI, UT A PECCATIS LIBERATUM TE SALVET ATQUE PROPITIUS ALLEVET».[kursiv]

Die Form basiert hauptsächlich auf dem Jakobusbrief und hat kein konkretes historisches Vorbild in der liturgischen Praxis. Wie auch immer, sie mag so gültig sein. Paul VI. schreibt nun vor, daß die Form nur einmal gesprochen werden soll, wobei der Kranke an der Stirn und den Händen zu salben ist. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn der Ritus so abliefe, daß zuerst die Form gesprochen würde und sodann die beiden Salbungen erfolgen, oder aber umgekehrt. Das jedenfalls legt die Lehre des heiligen Alphons nahe.

Der landessprachliche Ritus selbst macht jetzt aber aus dieser neuen Form, zwei neue Formen, wobei in manchen volkssprachlichen Ausgaben das lateinsiche [kursiv]„ut“[kursiv] nicht übersetzt wird. Dadurch fehlt dann die grammatikalische Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Teil und es entstehen wirklich zwei neue Formen, mindestens in der [link]englischen[link]http://www.carr.org/~meripper/faith/anoint.htm[link] und französischen Ausgabe.

[kursiv][fett]Anointing[fett]

First he anoints the forehead saying:
Through this holy anointing
may the Lord in his love and mercy help you
with the grace of the Holy Spirit.
R. Amen

[fett]Then he anoints the hands, saying:[fett]

May the Lord who frees you from sin
save you and raise you up.
R. Amen[kursiv]

So wird ausgerechnet die erste Salbung an der Stirn, welche allein wesentlich wäre, mit einer nicht zureichenden Form durchgeführt. Zudem wird durch das [kursiv]„Amen“[kursiv] in der Mitte eine zusätzliche Trennung eingeführt. Der Spender der Salbung baut im Falle des zweiten Teiles den Satz neu und beginnt ein ganz neues Gebet mit anderem Inhalt. Dabei ist es nicht so, wie im alten Ritus, wo auch mehrere Sinnesorgane einzeln gesalbt werden, aber jeweils die vollständige Form unter besonderer Bezeichnung des jeweiligen Sinnesorganes spezifiziert wird.

Die deutsche Form sieht etwas besser aus, insofern der Text an sich zusammenhängend ist, jedoch ist auch hier das [kursiv]„ut“[kursiv] nicht übersetzt.

[kursiv]Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf. Amen[kursiv]

Damit im Falle von sukzessiven Salbungen, bei einmaligem Sprechen der Form, sicher Gültigkeit bestehen kann, müsste das [kursiv]„ut“[kursiv] angemessen übersetzt werden, denn nur dann erscheint die Form als eine einzige, sofern sie bei sukzessiven Salbungen gesprochen wird; ansonsten müsste sie jeweils wiederholt werden, oder wenigstens einmal ganz am edelsten Teil des Leibes (Scheitel, Stirn, Gesicht, Hals, Brust am Halsansatz) angewendet werden, ähnlich wie bei der Taufe. Die Weglassung des [kursiv]„ut“[kursiv] bewirkt, daß der zweite Teil der Form nicht mehr sein logisches und grammatikalisches Prinzip im ersten Teil findet. Wenn beide Teile dann auch noch auf zwei Salbungen verteilt werden, hat man wirklich zwei Formen. [fett]Bei so einer Konfiguration muß die Form der Stirnsalbung allein hinreichend sein, was aber nicht der Fall ist. Gefordert wäre also diese angemessene Übersetzung des lateinischen Textes:[fett]

[kursiv]Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes, auf daß, – von Sünden befreit-, ER dich retten und dich in seiner Gnade aufrichten möge. Amen[kursiv]

Werden dann auch noch, wie im Falle des englischen Textes, beide Teilsalbungen mit „[kursiv]Amen“[kursiv] abgeschlossen, so hat man wirklich zwei Zeichen und zwei Formen. Nun muß aber wenigstens die erste Salbung sicher zur Gültigkeit führen. Nun kann man aber sagen, daß eine Stirnsalbung, die sich nur auf folgende Worte beschränkt, sicher ungültig ist:

[kursiv]Through this holy anointing
may the Lord in his love and mercy help you
with the grace of the Holy Spirit.
R. Amen[kursiv]

Die Form ist eben nicht vollständig!

Man könnte zwar zur Verteidigung Pauls VI. und seiner Nachfolger anführen, daß nicht eines der anglophonen Rituale jemals die Anerkennung des Vatikan gefunden habe, wie [link]ein Brief von „Kardinal“ Medina-Estevez[link]http://www.angelfire.com/nj/malleus/CDW_letter.html[link] deutlich macht, jedoch ist die französische und die deutsche Version kaum besser, wobei letztere von Kardinal Talavera genehmigt worden war.

Im Falle der [link]byzantinischen Salbung[link]http://www.orthodoxy.org.au/eng/index.php?p=78[link] werden sieben Teile des Körpers gesalbt und die Form siebenfach wiederholt. Da sie aber, anders als die tridentinische, die Sinne nicht spezifiziert, ist mit Sicherheit das Sakrament im Falle der ersten Salbung bereits gegeben:

[kursiv][fett]At each of the anointings the following prayer is repeated[fett]

„Holy Father, Physician of souls and bodies, Who sent Thine Only-begotten Son, our Lord Jesus Christ Who healed every illness and delivered from death, heal Thy servant from the weakness that holds his/her body, of either body or soul, and enliven him/her by the grace of Thy Christ, by the prayers of the All-holy Lady Theotokos and all the Saints.“[kursiv]

Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, muß man im Falle der tridentinischen Letzten Ölung, jene wesentliche Form heranziehen, welche die Sinne nicht spezifiziert und die im äußersten Notfall hinreichend gültig wäre: [kursiv]Per istam sanctam unctionem indulgeat tibi Dominus quidquid deliquisti.[kursiv]

Das ist auch durch den can. 947, §1 des [link]CIC1917[link]http://www.sedevacantist.org/code/cic937-947.html[link] so festgelegt: [kursiv]… in casu autem necessitatis sufficit unica unctio in uno sensu seu rectius in fronte cum praescripta Forma breviore…[kursiv]

Can. 937 und can. 945 schärfen noch einmal die Notwendigkeit von Olivenöl ein. Can. 940, §2 erklärt, wie auch oben schon dargelegt, daß dieses Sakrament nur wiederholt werden darf, wenn sich der Zustand des Schwerkranken entweder gebessert hat und ein Rückfall eingetreten ist; oder aber, wenn eine weitere krankheitsbedingte Todesgefahr hinzutritt: [kursiv]…in aliud vitae discrimen inciderit.[kursiv]

[fett]Paul VI. macht sich also anheischig, in seiner „apostolischen Konstitution“ Dinge im Kirchenrecht abzuschaffen, die sich auf Gegenstände göttlichen Rechts beziehen.[fett] Denn dieses Sakrament ist von Christus mit Olivenöl eingesetzt worden; die Spendung obliegt nicht der Beliebigkeit und die Wiederholung am Schwerkranken unterliegt ebenfalls Kriterien des göttlichen Rechtes. Insbesondere landessprachliche Fassungen, vor allem die englische, zerstückeln die neue Form.

Weiterhin ist hier die Anmerkung interessant, daß auch die [link]anglikanische Episkopalkirche[link]http://justus.anglican.org/resources/bcp/min_sick.rtf[link] in den USA eine Krankensalbung eingeführt hat, welche sich ebenfalls, wie diejenige Pauls VI., auf dem Jakobusbrief aufbaut. Will man ein Sakrament nur dann anerkennen, wenn es schriftgemäß scheint?

[kursiv]N., I anoint you with oil in the Name of the Father, and of
the Son, and of the Holy Spirit. Amen.

[fett]The Priest may add[fett]

As you are outwardly anointed with this holy oil, so may our
heavenly Father grant you the inward anointing of the Holy
Spirit. Of his great mercy, may he forgive you your sins,
release you from suffering, and restore you to wholeness and
strength. May he deliver you from all evil, preserve you in all
goodness, and bring you to everlasting life; through Jesus
Christ our Lord. Amen.

[fett]In cases of necessity, a deacon or lay person may perform the
anointing, using oil blessed by a bishop or priest[fett].[kursiv]

Von der Diskussion der ungültigen Weihen der Religionsdiener der Episkopalkirche sehen wir hier ab. Wir bemerken aber hier, daß deren Ritus der Bischofsweihe fast jenem Pauls VI. gleicht.

Im Falle der Ölung, wie sie in der koptisch-orthodoxen Kirche stattfindet, wird vor den Salbungen ein siebenfacher Zyklus von Gebeten und Lesungen vollzogen und erst ganz am Schluß werden die so genannten drei Absolutionen über den Kranken gebetet und nach einem weiteren Vaterunser alle Salbungen wortlos vollzogen. Nach der Lehre des heiligen Alphons, ist der zeitliche Abstand eines Vaterunser, das maximal zulässige. Für die katholischen Kopten hatte Pius XI. eine kurze Notspendeformel festgelegt und dem einfachen Priester Vollmachten zur Weihe des Öles erteilt: ActaApostSed 1933, 335/41 vom 26.6.1933

Daran ist nichts außergewöhnliches, denn auch viele griechisch-katholische Priester besitzen diese Vollmachten seit uralter Zeit.

Schluß:

Nach allem können wir vom Empfang der neuen Krankensalbung nur abraten. Die Spender besitzen zweifelhafte Weihen. Die Materie ist bereits in der so genannten apostolischen Konstitution Pauls VI. fragwürdig definiert, weil jedes beliebige Pflanzenöl zulässig wird; und auch was die Festlegung der Anwendung dieses Sakramentes angeht, so sind Missbräuchen Tür und Tor geöffnet. Die Übersetzung der neuen Form in die Landessprachen schafft noch mehr Fragwürdigkeiten.

Wir entlassen den Leser mit einer [link]Videovorführung[link]http://www.jds.tv/html/main.php?page=visualiser&directtodocument=3&id_video=22[link] der neuen Salbung, so wie sie in Frankreich stattfindet. Viel Spaß!
2 Lesermeinungen:
Mittwoch, 16. Januar 2008 17:35
RRR: Und was…
…macht das in der Abteilung „Gebete und Gedichte“?
Montag, 14. Januar 2008 15:34
Spätmerker: In der französischen Version wird aber das „ut“ übersetzt
Schau Dir noch einmal das Video an.

Man sagt „ainsi“!

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