Liebe Sieche, Moribunde, Allergikerinnen und Allergiker, Greisinnen und Greise und solche, die es werden
wollen,
Paul VI. hatte mit seiner apostolischen Konstitution SACRAM [link]UNCTIONE INFIRMORUM[link]http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/apost_constitutions/documents/hf_p-vi_apc_19721130_sacram-unctionem_en.html[link]
einen neuen Ritus der Krankensalbung eingeführt und die überlieferte Letzte Ölung abgeschafft. Das
geht hervor, aus der Verfügung, die wir hier kurz zitieren wollen:
[kursiv]Having laid down and declared
these elements concerning the essential rite of the sacrament of the Anointing of the Sick, we, by our
Apostolic authority, also approve the Order of the Anointing of the Sick and of their pastoral care, as
it has been revised by the Sacred Congregation for Divine Worship. At the same time, we revoke, where
necessary, the prescriptions of the Code of Canon Law or other laws hitherto in force, or we abrogate
them; other prescriptions and laws, which are neither abrogated nor changed by the above-mentioned Order,
remain valid and in force. The Latin edition of the Order containing the new rite will come into force
as soon as it is published. The vernacular editions, prepared by the episcopal conferences and confirmed
by the Apostolic See, will come into force on the day that will be laid down by the individual conferences.
The old Order can be used until December 31, 1973.
[fett]From January 1, 1974, however, the new Order
only is to be used by all those whom it concerns.
We desire that these decrees and prescriptions of ours
shall, now and in the future, be fully effective in the Latin Rite, notwithstanding, as far as is necessary,
the Apostolic Constitutions and Directives issued by our predecessors and other prescriptions, even if
worthy of special mention.[fett][kursiv]
Genau mit einer sehr ähnlichen Formulierung hatte Paul VI.
die tridentinische Messe und auch die Bulle [kursiv]„Quo primum“[kursiv] abgeschafft, was immer dusselige
Leute, wie Rudolfus dagegen einwenden wolle.
Mit großer Betrübnis muß man feststellen, daß bereits
die vorgeschriebene Materie eine Gefahr der ungültigen Spendung zulässt, weil ab jetzt jedes beliebige
pflanzliche Öl zugelassen ist:
[kursiv]Further, since olive oil, which hitherto had been prescribed
for the valid administration of the sacrament, is unobtainable or difficult to obtain in some parts of
the world, we decreed, at the request of numerous bishops, that in the future, according to the circumstances,
oil of another sort could also be used, provided it were obtained from plants, inasmuch as this more closely
resembles the matter indicated in Holy Scripture.[kursiv]
Nach der allgemeinen Lehre hat Christus alle
Sakramente so eingesetzt, daß er deren Materie [kursiv]in specie[kursiv] festgelegt hatte und wenigstens
der Substanz nach, alle Formen; bei der Taufe und Eucharistie auch die Formen [kursiv]in specie[kursiv].
(Clementis Marc, Institutiones Morales Alphonsianae, tomus 2, Nr. 1400, de sacramentis in genere).
Diekamp,
Ott und Gihr sagen im Prinzip nichts anderes. Weiterhin ist es [kursiv]Sententia certa[kursiv], daß die
Kirche nicht das Recht besitzt an der Substanz eines Sakramentes etwas zu ändern. Das betrifft sowohl
das äußere Zeichen, welches aus Materie und Form zusammengesetzt, eine einzige moralische Substanz bildet,
als auch die Anwendung des Sakramentes selbst. Hinsichtlich der Anwendung der Anwendung hat Paul VI. ebenfalls
seine Kompetenzen, so er denn Papst gewesen sein sollte, eindeutig überschritten.
Zwar schreibt er ausdrücklich
die Anwendung der Salbung für eine schwere und gefährliche Krankheit vor, sagt aber, das Sakrament könne
wiederholt werden, wenn im Rahmen derselben Krankheit der Zustand akuter wird [kursiv](…aut si, eadem
infirmitate perdurante, discrimen gravius fiat)[kursiv]. Das ist gegen die überlieferte Lehre, nach der
das Sakrament der Letzten Ölung im Rahmen einer bestimmten krankheitsbedingten Todesgefahr auch nur einmal
gespendet werden darf. Ansonsten ist eine Wiederholung nur angesagt, wenn z.B. durch die Schwächung,
die der Kranke im Rahmen der ersten Krankheit erleidet, eine zweite gefährliche Todesgefahr erscheint;
so z.B. wenn sich jemand nach einer schweren Operation am Herzen, zusätzlich ein verkomplizierendes Wundfieber
zuzieht. Der Ausdruck [kursiv]„si, eadem infirmitate perdurante, discrimen gravius fiat“[kursiv], ist
dagegen viel zu allgemein, ja, die überlieferte Regel der Spendung, wird durch den Wortlaut der Weisung
geradezu ausgeschlossen.
Ansonsten kommt nach eindeutiger Verbesserung des Zustandes des Kranken, eine
neue Spendung nur dann in Frage, wenn der betreffende in dieselbe krankheitsbedingte Todesgefahr erneut
zurückfällt, was auch Paul VI. vorschreibt. Allein, der andere Fall einer akuten Fortschreitung ein
und derselben Todesgefahr, kann eine Wiederholung nicht rechtfertigen und machte eine zweite Spendung
ungültig und ist ein Sakrileg.
Was übrigens die Materie angeht, so gibt Paul VI. auch noch zu, daß
bisher Olivenöl für die gültige Spendung vorgeschrieben war. Die Frage ist, wer hatte das vorgeschrieben
und weswegen meint er, er könne das einfach ändern? Nach allem, was wir über die Einsetzung der Sakramente
und die Festlegung der Materie [kursiv]in specie[kursiv] wissen, konnte eine solche Weisung nur von Christus
selbst kommen. Paul VI. maßt sich also an, hier ein neues Sakrament einzusetzen.
Kommen wir nun zur
Form:
So wie Paul VI. sie im lateinischen Text angibt, können wir so keine Ungültigkeit erkennen, jedoch
steckt der Teufel im Detail der konkreten rituellen Anwendung, wie wir noch sehen werden:
[kursiv]«PER
ISTAM SANCTAM UNCTIONEM ET SUAM PISSIMAM MISERICORDIAM ADIUVET TE DOMINUS GRATIA SPIRITUS SANCTI, UT A
PECCATIS LIBERATUM TE SALVET ATQUE PROPITIUS ALLEVET».[kursiv]
Die Form basiert hauptsächlich auf dem
Jakobusbrief und hat kein konkretes historisches Vorbild in der liturgischen Praxis. Wie auch immer, sie
mag so gültig sein. Paul VI. schreibt nun vor, daß die Form nur einmal gesprochen werden soll, wobei
der Kranke an der Stirn und den Händen zu salben ist. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn der Ritus so
abliefe, daß zuerst die Form gesprochen würde und sodann die beiden Salbungen erfolgen, oder aber umgekehrt.
Das jedenfalls legt die Lehre des heiligen Alphons nahe.
Der landessprachliche Ritus selbst macht jetzt
aber aus dieser neuen Form, zwei neue Formen, wobei in manchen volkssprachlichen Ausgaben das lateinsiche
[kursiv]„ut“[kursiv] nicht übersetzt wird. Dadurch fehlt dann die grammatikalische Verbindung zwischen
dem ersten und dem zweiten Teil und es entstehen wirklich zwei neue Formen, mindestens in der [link]englischen[link]http://www.carr.org/~meripper/faith/anoint.htm[link]
und französischen Ausgabe.
[kursiv][fett]Anointing[fett]
First he anoints the forehead saying:
Through
this holy anointing
may the Lord in his love and mercy help you
with the grace of the Holy Spirit.
R.
Amen
[fett]Then he anoints the hands, saying:[fett]
May the Lord who frees you from sin
save you and
raise you up.
R. Amen[kursiv]
So wird ausgerechnet die erste Salbung an der Stirn, welche allein wesentlich
wäre, mit einer nicht zureichenden Form durchgeführt. Zudem wird durch das [kursiv]„Amen“[kursiv] in
der Mitte eine zusätzliche Trennung eingeführt. Der Spender der Salbung baut im Falle des zweiten Teiles
den Satz neu und beginnt ein ganz neues Gebet mit anderem Inhalt. Dabei ist es nicht so, wie im alten
Ritus, wo auch mehrere Sinnesorgane einzeln gesalbt werden, aber jeweils die vollständige Form unter
besonderer Bezeichnung des jeweiligen Sinnesorganes spezifiziert wird.
Die deutsche Form sieht etwas
besser aus, insofern der Text an sich zusammenhängend ist, jedoch ist auch hier das [kursiv]„ut“[kursiv]
nicht übersetzt.
[kursiv]Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen,
er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich,
in seiner Gnade richte er dich auf. Amen[kursiv]
Damit im Falle von sukzessiven Salbungen, bei einmaligem
Sprechen der Form, sicher Gültigkeit bestehen kann, müsste das [kursiv]„ut“[kursiv] angemessen übersetzt
werden, denn nur dann erscheint die Form als eine einzige, sofern sie bei sukzessiven Salbungen gesprochen
wird; ansonsten müsste sie jeweils wiederholt werden, oder wenigstens einmal ganz am edelsten Teil des
Leibes (Scheitel, Stirn, Gesicht, Hals, Brust am Halsansatz) angewendet werden, ähnlich wie bei der Taufe.
Die Weglassung des [kursiv]„ut“[kursiv] bewirkt, daß der zweite Teil der Form nicht mehr sein logisches
und grammatikalisches Prinzip im ersten Teil findet. Wenn beide Teile dann auch noch auf zwei Salbungen
verteilt werden, hat man wirklich zwei Formen. [fett]Bei so einer Konfiguration muß die Form der Stirnsalbung
allein hinreichend sein, was aber nicht der Fall ist. Gefordert wäre also diese angemessene Übersetzung
des lateinischen Textes:[fett]
[kursiv]Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen
Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes, auf daß, – von Sünden befreit-, ER dich
retten und dich in seiner Gnade aufrichten möge. Amen[kursiv]
Werden dann auch noch, wie im Falle des
englischen Textes, beide Teilsalbungen mit „[kursiv]Amen“[kursiv] abgeschlossen, so hat man wirklich zwei
Zeichen und zwei Formen. Nun muß aber wenigstens die erste Salbung sicher zur Gültigkeit führen. Nun
kann man aber sagen, daß eine Stirnsalbung, die sich nur auf folgende Worte beschränkt, sicher ungültig
ist:
[kursiv]Through this holy anointing
may the Lord in his love and mercy help you
with the grace of
the Holy Spirit.
R. Amen[kursiv]
Die Form ist eben nicht vollständig!
Man könnte zwar zur Verteidigung
Pauls VI. und seiner Nachfolger anführen, daß nicht eines der anglophonen Rituale jemals die Anerkennung
des Vatikan gefunden habe, wie [link]ein Brief von „Kardinal“ Medina-Estevez[link]http://www.angelfire.com/nj/malleus/CDW_letter.html[link]
deutlich macht, jedoch ist die französische und die deutsche Version kaum besser, wobei letztere von
Kardinal Talavera genehmigt worden war.
Im Falle der [link]byzantinischen Salbung[link]http://www.orthodoxy.org.au/eng/index.php?p=78[link]
werden sieben Teile des Körpers gesalbt und die Form siebenfach wiederholt. Da sie aber, anders als die
tridentinische, die Sinne nicht spezifiziert, ist mit Sicherheit das Sakrament im Falle der ersten Salbung
bereits gegeben:
[kursiv][fett]At each of the anointings the following prayer is repeated[fett]
„Holy
Father, Physician of souls and bodies, Who sent Thine Only-begotten Son, our Lord Jesus Christ Who healed
every illness and delivered from death, heal Thy servant from the weakness that holds his/her body, of
either body or soul, and enliven him/her by the grace of Thy Christ, by the prayers of the All-holy Lady
Theotokos and all the Saints.“[kursiv]
Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, muß man im Falle der
tridentinischen Letzten Ölung, jene wesentliche Form heranziehen, welche die Sinne nicht spezifiziert
und die im äußersten Notfall hinreichend gültig wäre: [kursiv]Per istam sanctam unctionem indulgeat
tibi Dominus quidquid deliquisti.[kursiv]
Das ist auch durch den can. 947, §1 des [link]CIC1917[link]http://www.sedevacantist.org/code/cic937-947.html[link]
so festgelegt: [kursiv]… in casu autem necessitatis sufficit unica unctio in uno sensu seu rectius in
fronte cum praescripta Forma breviore…[kursiv]
Can. 937 und can. 945 schärfen noch einmal die Notwendigkeit
von Olivenöl ein. Can. 940, §2 erklärt, wie auch oben schon dargelegt, daß dieses Sakrament nur wiederholt
werden darf, wenn sich der Zustand des Schwerkranken entweder gebessert hat und ein Rückfall eingetreten
ist; oder aber, wenn eine weitere krankheitsbedingte Todesgefahr hinzutritt: [kursiv]…in aliud vitae
discrimen inciderit.[kursiv]
[fett]Paul VI. macht sich also anheischig, in seiner „apostolischen Konstitution“
Dinge im Kirchenrecht abzuschaffen, die sich auf Gegenstände göttlichen Rechts beziehen.[fett] Denn
dieses Sakrament ist von Christus mit Olivenöl eingesetzt worden; die Spendung obliegt nicht der Beliebigkeit
und die Wiederholung am Schwerkranken unterliegt ebenfalls Kriterien des göttlichen Rechtes. Insbesondere
landessprachliche Fassungen, vor allem die englische, zerstückeln die neue Form.
Weiterhin ist hier
die Anmerkung interessant, daß auch die [link]anglikanische Episkopalkirche[link]http://justus.anglican.org/resources/bcp/min_sick.rtf[link]
in den USA eine Krankensalbung eingeführt hat, welche sich ebenfalls, wie diejenige Pauls VI., auf dem
Jakobusbrief aufbaut. Will man ein Sakrament nur dann anerkennen, wenn es schriftgemäß scheint?
[kursiv]N.,
I anoint you with oil in the Name of the Father, and of
the Son, and of the Holy Spirit. Amen.
[fett]The
Priest may add[fett]
As you are outwardly anointed with this holy oil, so may our
heavenly Father grant
you the inward anointing of the Holy
Spirit. Of his great mercy, may he forgive you your sins,
release
you from suffering, and restore you to wholeness and
strength. May he deliver you from all evil, preserve
you in all
goodness, and bring you to everlasting life; through Jesus
Christ our Lord. Amen.
[fett]In
cases of necessity, a deacon or lay person may perform the
anointing, using oil blessed by a bishop or
priest[fett].[kursiv]
Von der Diskussion der ungültigen Weihen der Religionsdiener der Episkopalkirche
sehen wir hier ab. Wir bemerken aber hier, daß deren Ritus der Bischofsweihe fast jenem Pauls VI. gleicht.
Im Falle der Ölung, wie sie in der koptisch-orthodoxen Kirche stattfindet, wird vor den Salbungen ein
siebenfacher Zyklus von Gebeten und Lesungen vollzogen und erst ganz am Schluß werden die so genannten
drei Absolutionen über den Kranken gebetet und nach einem weiteren Vaterunser alle Salbungen wortlos
vollzogen. Nach der Lehre des heiligen Alphons, ist der zeitliche Abstand eines Vaterunser, das maximal
zulässige. Für die katholischen Kopten hatte Pius XI. eine kurze Notspendeformel festgelegt und dem
einfachen Priester Vollmachten zur Weihe des Öles erteilt: ActaApostSed 1933, 335/41 vom 26.6.1933
Daran
ist nichts außergewöhnliches, denn auch viele griechisch-katholische Priester besitzen diese Vollmachten
seit uralter Zeit.
Schluß:
Nach allem können wir vom Empfang der neuen Krankensalbung nur abraten.
Die Spender besitzen zweifelhafte Weihen. Die Materie ist bereits in der so genannten apostolischen Konstitution
Pauls VI. fragwürdig definiert, weil jedes beliebige Pflanzenöl zulässig wird; und auch was die Festlegung
der Anwendung dieses Sakramentes angeht, so sind Missbräuchen Tür und Tor geöffnet. Die Übersetzung
der neuen Form in die Landessprachen schafft noch mehr Fragwürdigkeiten.
Wir entlassen den Leser mit
einer [link]Videovorführung[link]http://www.jds.tv/html/main.php?page=visualiser&directtodocument=3&id_video=22[link]
der neuen Salbung, so wie sie in Frankreich stattfindet. Viel Spaß!
Montag, 14. Januar 2008 15:23
Karl Murx: Die neue Krankensalbung als hochwirksames Placebo
Mittwoch, 16. Januar 2008 17:35
RRR: Und was…
…macht das in der Abteilung „Gebete und Gedichte“?
Montag, 14. Januar 2008 15:34
Spätmerker: In der französischen Version wird aber das „ut“ übersetzt
Schau Dir noch einmal das Video an.
Man sagt „ainsi“!
Man sagt „ainsi“!
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