Aus Österreichs neuer Tageszeitung namens „Österreich“ vom Samstag, dem 5. April 2008, in der Abteilung
„Österreich aktuell“ auf Seite 14:
„Der Sexskandal im Priesterseminar schlug hohe Wellen in Niederösterreichs
Landeshauptstadt St. Pölten. Letzter Akt im Sex-Seminar. Ex- Priesterausbildner zur Besinnung verdonnert –
neue Ämter möglich.“
Foto 1: die Landeshauptstadt
Foto 2: „Priesterkuss. Subregens Rothe (links) mit
einem Seminaristen.“
Foto 3: „Ex-Regens Küchl. Einspruch gegen Strafe abgewiesen.“
„Der Sexskandal
von St. Pölten ist für die beiden damaligen Leiter des Priesterseminars jetzt auch von kirchenrechtlicher
Seite abgeschlossen.“ (von Andreas Kramer)
Montag, 7. April 2008 12:00
Ö aktuell: Letzter Akt im Sex-Seminar
Niederösterreich. Ist erst einmal Gras über die Sache gewachsen, kommt bestimmt ein Esel und frisst
alles ab, sagt der Volksmund. Als Rasenmäher in der Causa „Sex-Affäre Priesterseminar St. Pölten“ fungierte
nun Papst Benedikt XVI.
Verruf. Erinnerungen werden wach. Im Jahr 2004 geriet die Hochwürden-Akadamie in Verruf. Fotos zeigten den Regens Ulrich Küchl und seinen Stellvertreter Wolfgang Rothe in kompromittierenden Posen. Auch auf Computern von Priesteranwärtern sicherte die Polizei pornografisches Material. Der Skandal war perfekt, und personelle Konsequenzen waren unvermeidbar. Bischof Kurt Krenn trat zruück, als Visitator wurde Klaus Küng nach St. Pölten zitiert.
Auszeit. „Sehr schmerzhaft war es für mich, festzustellen, dass sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben“, kommentierte Klaus Küng damals. Als erste Maßnahme wurden Küchl und Rothe von ihren Ämtern beurlaubt, sie sollten eine „Auszeit“ nehmen. „Diese Entscheidungen betreffen die Frage von Schuld oder Unschuld. Sie sind unter dem Blickwinkel des Gemeinwohls und des Wohls der Betroffenen, der Gewährung einer Besinnungszeit und eines glaubwürdigen Neubeginns zu sehen“, so Küng im Dezember 2004.
Suspendierung. Disziplinarverfahren gegen die beiden Leiter wurden eingeleitet. Die Beurlaubten strebten Rechtsmittel in Rom an. Am Donnerstag wurden die von Küng ergriffenen Maßnahmen vom Heiligen Stuhl als „angemessen“ bestätigt. Der Einspruch der beiden Priester gegen die von Bischof Küng verhängte Kirchenstrafe wurde abgewiesen. Dass beide wieder – in anderen Diözesen – Messen feiern könnten, ist aber nicht ausgeschlossen. „Bei Erweis der Besinnung erfährt die verhängte Suspension eine Milderung“, heißt es in einer Aussendung der Kirche.
Statements zur pikanten Affäre
Klaus Küng: „Um Abstand zu gewinnen (…) wäre eine geistliche Zeit für beide Herren von großem Nutzen.“
Ulrich Küchl: „Die mit der Erfüllung der ‘geistlichen Zeit’ verbundenen bischöflichen Anordnungen habe ich befolgt (…) Nicht nachgekommen bin ich lediglich den unzumutbaren und weder vom kirchlichen noch vom staatlichen Recht gedeckten Forderungen nach einer zwangsweisen psychotherapeutischen ‘Betreuung’.
Wolfgang Rothe: „Weder haben die durch angeblich ‘Beweisfotos’ belegten Verfehlungen je stattgefunden, noch entsprechen die übrigen gegen mich erhobenen Anschuldigungen auch nur ansatzweise der Wahrheit.“
Verruf. Erinnerungen werden wach. Im Jahr 2004 geriet die Hochwürden-Akadamie in Verruf. Fotos zeigten den Regens Ulrich Küchl und seinen Stellvertreter Wolfgang Rothe in kompromittierenden Posen. Auch auf Computern von Priesteranwärtern sicherte die Polizei pornografisches Material. Der Skandal war perfekt, und personelle Konsequenzen waren unvermeidbar. Bischof Kurt Krenn trat zruück, als Visitator wurde Klaus Küng nach St. Pölten zitiert.
Auszeit. „Sehr schmerzhaft war es für mich, festzustellen, dass sich aktive homophile Beziehungen gebildet haben“, kommentierte Klaus Küng damals. Als erste Maßnahme wurden Küchl und Rothe von ihren Ämtern beurlaubt, sie sollten eine „Auszeit“ nehmen. „Diese Entscheidungen betreffen die Frage von Schuld oder Unschuld. Sie sind unter dem Blickwinkel des Gemeinwohls und des Wohls der Betroffenen, der Gewährung einer Besinnungszeit und eines glaubwürdigen Neubeginns zu sehen“, so Küng im Dezember 2004.
Suspendierung. Disziplinarverfahren gegen die beiden Leiter wurden eingeleitet. Die Beurlaubten strebten Rechtsmittel in Rom an. Am Donnerstag wurden die von Küng ergriffenen Maßnahmen vom Heiligen Stuhl als „angemessen“ bestätigt. Der Einspruch der beiden Priester gegen die von Bischof Küng verhängte Kirchenstrafe wurde abgewiesen. Dass beide wieder – in anderen Diözesen – Messen feiern könnten, ist aber nicht ausgeschlossen. „Bei Erweis der Besinnung erfährt die verhängte Suspension eine Milderung“, heißt es in einer Aussendung der Kirche.
Statements zur pikanten Affäre
Klaus Küng: „Um Abstand zu gewinnen (…) wäre eine geistliche Zeit für beide Herren von großem Nutzen.“
Ulrich Küchl: „Die mit der Erfüllung der ‘geistlichen Zeit’ verbundenen bischöflichen Anordnungen habe ich befolgt (…) Nicht nachgekommen bin ich lediglich den unzumutbaren und weder vom kirchlichen noch vom staatlichen Recht gedeckten Forderungen nach einer zwangsweisen psychotherapeutischen ‘Betreuung’.
Wolfgang Rothe: „Weder haben die durch angeblich ‘Beweisfotos’ belegten Verfehlungen je stattgefunden, noch entsprechen die übrigen gegen mich erhobenen Anschuldigungen auch nur ansatzweise der Wahrheit.“
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Weiterlesen:
• Kathpress, APA, Standard: St. Pöltener Sexaffäre: Küchl und Rothe suspendiert
• Athanassij Semjonoff: Williamson, der heimliche Vollstrecker!
• Spiegel Online: Homosexualität unter Muslimen in Deutschland wird salonfähig gemacht
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