Freitag, 11. April 2008 10:29
Ambrosius7: Hier werden Sie geholfen, Pater Udo!
In der vom „Medienclub ja“ am Hellerhof in A-3508 Paudorf seit Januar 1996 herausgegebenen und seit Januar 2002 im Internet präsenten „JA – die neue Kirchenzeitung“ nimmt Chefredakteur P. Udo Fischer OSB noch einmal zum „Fall St. Pölten“ Stellung und erklärt eine Art von Nicht-Verstehen. Um seine Erkenntnislücken erfolgreich zu füllen, wird unter anderem auch der neueste Eintrag im berühmten Logbuch des Prozeßberichterstatters „Ambrosius“ herangezogen.
Unter dem Titel „Erwartetes und Unerwartetes in St. Pölten. Prälat Küchl suspendiert, Ausladung für
Altabt Angerer“ schreibt Pater Udo: „Erwartungsgemäß hat Papst Benedikt XVI. die von Diözesanbischof
Klaus Küng getroffenen Maßnahmen gegen die beiden Ex-Chefs des St. Pöltener Priesterseminars, Ulrich
Küchl und Wolfgang Rothe, bestätigt. Damit ist die ‘Ära Kurt Krenn’ mit päpstlichem Urteil endgültig
abgeschlossen, ohne dass die Prozessführung selbst, die zur Absetzung des Bischofs geführt hatte, einsichtig
und damit für das Diözesanvolk nachvollziehbar geworden wäre. Papst Benedikt XVI. hat die Entscheidung
der zuständigen vatikanischen Kongregation ‘in forma specifica’ approbiert, das heißt, er hat sie zu
seiner eigenen gemacht. Küchl und Rothe wurden vom Priesteramt suspendiert und ‘zur Besinnung’ sowie
zum Gehorsam gegenüber Bischof Küng aufgefordert. Alle Einsprüche der beiden Priester wurden zurückgewiesen.
Prälat Küchl wurde definitiv seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern enthoben und aufgefordert,
auf das Amt des Propstes von Eisgarn zu verzichten. Andernfalls werde die Propstei selbst bestraft und
aufgehoben. Sofern sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen, können Küchl und Rothe in anderen Diözesen –
jedoch nicht in St. Pölten – ‘geeigneten Tätigkeiten’ nachgehen. Es war völlig undenkbar, dass sich
Rom nicht hinter Bischof Küng stellt, da es in diesem Fall Kurt Krenn in St. Pölten wieder einsetzen
[sic!] und Klaus Küng in eine andere Diözese weiterschicken hätte müssen.“
Der Prozeßberichterstatter „Ambrosius“ schreibt hingegen in seinem letzten Logbucheintrag vom 4. April 2008: „Aber nicht nur in des Ambrosius Sache hat der Papst eingegriffen – er hat auch die angedachten disziplinären Maßnahmen gegen Küchl und Rothe mehr als bestätigt – ‘Irgendwann muß doch da mal Schluß sein’, hat er gemeint. Längst war’s Zeit, Klarheit durch entschlossenes Handeln zu sichern, nun hat sich der Papst eingemischt und auch hier gemeint: Leuteln es reicht, nun macht mal Nägel mit Köpfen, bringt die Sache endlich zum Abschluß! Also hat er die Sache ‘zu seiner eigenen gemacht’, und Küchl wie Rothe sind suspendiert. Hier der offizielle Text der Diözese St. Pölten, mehr braucht man dazu nicht mehr zu sagen. Denn die ganze Angelegenheit war nur insofern die des Ambrosius als sie im Rahmen des Krenn-Skandals Bedeutung hatte. Und der war mehr symptomatisch und exemplarisch – für sehr vieles, über die Absetzung Krenns hinaus. Man kann sich ja auch seinen Teil dazu denken, daß die Entscheidung, die Klage des Ambrosius anzunehmen und ein Verfahren zu eröffnen, mit diesem Wort Roms zeitlich so zusammenfällt. Zeitlich zusammenfällt? Intern war diese Anweisung des Papstes ja schon längere Zeit bekannt.“
Was ist nun zur Stellungnahme Pater Udos zu sagen?
1. Richtig liegt Pater Udo mit dem Wörtchen „erwartungsgemäß“, denn die öffentlich gewordene Faktenlage konnte keinen anderen Abschluß erwarten lassen.
2. Welcher Teil einer „Ära Kurt Krenn“ mit päpstlichem Urteil endgültig abgeschlossen wäre, ist nicht klar. Soweit Kurt Krenn in den ersten Jahren mit medialem Eifer die Lehre der Kirche zu verteidigen suchte, kann sie nicht zu Ende sein, sondern wird von seinem Nachfolger Klaus Küng behutsam weitergeführt. Soferne jedoch das Nichtzurkenntnisnehmen der bedenklichen Entwicklungen im eigenen Priesterseminar gemeint ist, ist sie tatsächlich abgeschlossen.
3. Im Irrtum liegt jedoch Pater Udo mit seiner These, daß eine „Prozessführung für das Diözesanvolk“ nicht nachvollziehbar (gewesen) wäre. Der Päpstliche Visitator hat mehr als einmal öffentlich Stellung genommen und dabei auch die gesammelten Gründe für die Bitte des Papstes Johannes Paul II. an Bischof Krenn, zurückzutreten, genannt. Wer sich eine knappe Chronologie durchsieht, wird kaum noch die These „nicht nachvollziehbar“ vertreten können. Es ging dem Heiligen Stuhl nie um die Absetzung von Bischof Krenn, sondern um die Bereinigung einer mehrfach problematischen Situation, die ihre erwiesene Spitze in der homosexuellen Doppelmoral des damaligen und dann noch von Bischof Krenn selbst geschlossenen Priesterseminars hatte.
4. Im Irrtum liegt Pater Udo auch mit seiner These, daß es völlig undenkbar gewesen wäre, daß Rom sich nicht hinter Bischof Küng gestellt hätte. Wenn die Faktenlage in den beiden Strafverfahren Küchl und Rothe nachweislich eine andere als die öffentlich bekanntgewordene gewesen wäre, dann hätten die Rekurse der beiden ehemaligen Priesterausbildner sehr wohl Erfolg haben können. Nun aber war es anders, wohingegen die Besetzung des St. Pöltner Bischofsstuhls davon in keiner Weise berührt war.
Noch stärkere Erkenntnisdefizite weist jedoch wenig überraschend die Redaktion einer oberösterreichischen Hetzschrift namens „13.“ auf. Diese war im Gegensatz zu Pater Udo bis heute nicht imstande, die Presse-Aussendung des Bistum St. Pölten zu lesen und erklärt sich selbst für dumm. Man wisse nicht, was „in forma specifica“ heißen könnte … und wider besseres Wissen lügt man den Lesern noch vor, daß die kirchlichen Strafverfahren Küchl und Rothe einfach nur eingestellt worden wären. Die verhängten Kirchenstrafen werden selbstverständlich verschwiegen. Lustigerweise wissen wir aber nur von dieser Zeitschrift, daß die beiden Priester bereits kirchenrechtlich ermahnt worden waren.
Der Prozeßberichterstatter „Ambrosius“ schreibt hingegen in seinem letzten Logbucheintrag vom 4. April 2008: „Aber nicht nur in des Ambrosius Sache hat der Papst eingegriffen – er hat auch die angedachten disziplinären Maßnahmen gegen Küchl und Rothe mehr als bestätigt – ‘Irgendwann muß doch da mal Schluß sein’, hat er gemeint. Längst war’s Zeit, Klarheit durch entschlossenes Handeln zu sichern, nun hat sich der Papst eingemischt und auch hier gemeint: Leuteln es reicht, nun macht mal Nägel mit Köpfen, bringt die Sache endlich zum Abschluß! Also hat er die Sache ‘zu seiner eigenen gemacht’, und Küchl wie Rothe sind suspendiert. Hier der offizielle Text der Diözese St. Pölten, mehr braucht man dazu nicht mehr zu sagen. Denn die ganze Angelegenheit war nur insofern die des Ambrosius als sie im Rahmen des Krenn-Skandals Bedeutung hatte. Und der war mehr symptomatisch und exemplarisch – für sehr vieles, über die Absetzung Krenns hinaus. Man kann sich ja auch seinen Teil dazu denken, daß die Entscheidung, die Klage des Ambrosius anzunehmen und ein Verfahren zu eröffnen, mit diesem Wort Roms zeitlich so zusammenfällt. Zeitlich zusammenfällt? Intern war diese Anweisung des Papstes ja schon längere Zeit bekannt.“
Was ist nun zur Stellungnahme Pater Udos zu sagen?
1. Richtig liegt Pater Udo mit dem Wörtchen „erwartungsgemäß“, denn die öffentlich gewordene Faktenlage konnte keinen anderen Abschluß erwarten lassen.
2. Welcher Teil einer „Ära Kurt Krenn“ mit päpstlichem Urteil endgültig abgeschlossen wäre, ist nicht klar. Soweit Kurt Krenn in den ersten Jahren mit medialem Eifer die Lehre der Kirche zu verteidigen suchte, kann sie nicht zu Ende sein, sondern wird von seinem Nachfolger Klaus Küng behutsam weitergeführt. Soferne jedoch das Nichtzurkenntnisnehmen der bedenklichen Entwicklungen im eigenen Priesterseminar gemeint ist, ist sie tatsächlich abgeschlossen.
3. Im Irrtum liegt jedoch Pater Udo mit seiner These, daß eine „Prozessführung für das Diözesanvolk“ nicht nachvollziehbar (gewesen) wäre. Der Päpstliche Visitator hat mehr als einmal öffentlich Stellung genommen und dabei auch die gesammelten Gründe für die Bitte des Papstes Johannes Paul II. an Bischof Krenn, zurückzutreten, genannt. Wer sich eine knappe Chronologie durchsieht, wird kaum noch die These „nicht nachvollziehbar“ vertreten können. Es ging dem Heiligen Stuhl nie um die Absetzung von Bischof Krenn, sondern um die Bereinigung einer mehrfach problematischen Situation, die ihre erwiesene Spitze in der homosexuellen Doppelmoral des damaligen und dann noch von Bischof Krenn selbst geschlossenen Priesterseminars hatte.
4. Im Irrtum liegt Pater Udo auch mit seiner These, daß es völlig undenkbar gewesen wäre, daß Rom sich nicht hinter Bischof Küng gestellt hätte. Wenn die Faktenlage in den beiden Strafverfahren Küchl und Rothe nachweislich eine andere als die öffentlich bekanntgewordene gewesen wäre, dann hätten die Rekurse der beiden ehemaligen Priesterausbildner sehr wohl Erfolg haben können. Nun aber war es anders, wohingegen die Besetzung des St. Pöltner Bischofsstuhls davon in keiner Weise berührt war.
Noch stärkere Erkenntnisdefizite weist jedoch wenig überraschend die Redaktion einer oberösterreichischen Hetzschrift namens „13.“ auf. Diese war im Gegensatz zu Pater Udo bis heute nicht imstande, die Presse-Aussendung des Bistum St. Pölten zu lesen und erklärt sich selbst für dumm. Man wisse nicht, was „in forma specifica“ heißen könnte … und wider besseres Wissen lügt man den Lesern noch vor, daß die kirchlichen Strafverfahren Küchl und Rothe einfach nur eingestellt worden wären. Die verhängten Kirchenstrafen werden selbstverständlich verschwiegen. Lustigerweise wissen wir aber nur von dieser Zeitschrift, daß die beiden Priester bereits kirchenrechtlich ermahnt worden waren.
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Ambrosius7
Quelle: Pater Udo und „Ambrosius“
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Freitag, 11. April 2008 14:33
thaumaturgos: das st.pöltener priesterseminar
wurde durch verfügung des nunmehrigen bischofs küng geschlossen!
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