Freitag, 16. Mai 2008 10:41
Laus im Pelz: Schmidberger verkündet selbstherrlich Trennung von Tisch und Bett in Ehesachen
Pater Schmidberger hatte wieder eine Eingebung seiner Standesgnaden
Der Verfasser ist Zeuge, wie Pater Schmidberger in der traurigen Angelegenheit der Scheidung einer Familie,
die wir hier Altmann nennen wollen, ohne jedes Verfahren aufgrund selbstherrlichen Standesdünkels, die
Rechtmäßigkeit der Trennung von Tisch und Bett festgestellt hat.
Wie kommt Herr P. Schmidberger dazu?
Herr Altmann fand in seiner Post am Arbeitsplatz einen Brief Schmidbergers, der ihm so gut wie unbekannt ist und auch Schmidberger kennt die Familie kaum.
Schmidberger schützt vor, nach Einsicht der Gerichtsunterlagen die Rechtmäßigkeit der Trennung von Tisch und Bett feststellen zu können.
Dazu ist zu sagen, daß Pater Schmidberger gar keine Akten zu einem Gerichtsurteil vorliegen können, da in dem dem laufenden Verfahren bis jetzt nur eine einstweilige Verfügung vorliegt.
Schmidberger sah es nicht für notwendig an, Herrn Altmann in der Sache zu befragen. Die Entscheidung Schmidbergers geschah einseitig aufgrund der Initiative der Ehefrau.
Selbst wenn P. Schmidberger kompetent sein sollte, oder eine Kommission der FSSPX, so wären hierzu sämtliche Verfahrensanweisungen des Kirchenrechtes einzuhalten.
Die Handlung Schmidbergers, der noch nicht einmal den Gatten befragt hatte, ist eindeutig parteiisch und spricht den Regeln jeder kirchlichen Gerichtsbarkeit Hohn.
Die Trennung wird Tisch und Bett sieht immer die Feststellung einer Schuld vor. Es gibt immer einen Unschuldigen und einen Schuldigen. Herr Altmann ist also von Schmidberger ohne Vernehmung schuldig gesprochen. Der Verfasser hat deswegen Herrn Altmann geraten gegen Schmidberger rechtliche Schritte zu ergreifen, weil die Handlungsweise des Distriktsoberen eine Form der böswilligen Rufschädigung darstellt.
Wie kommt Herr P. Schmidberger dazu?
Herr Altmann fand in seiner Post am Arbeitsplatz einen Brief Schmidbergers, der ihm so gut wie unbekannt ist und auch Schmidberger kennt die Familie kaum.
Schmidberger schützt vor, nach Einsicht der Gerichtsunterlagen die Rechtmäßigkeit der Trennung von Tisch und Bett feststellen zu können.
Dazu ist zu sagen, daß Pater Schmidberger gar keine Akten zu einem Gerichtsurteil vorliegen können, da in dem dem laufenden Verfahren bis jetzt nur eine einstweilige Verfügung vorliegt.
Schmidberger sah es nicht für notwendig an, Herrn Altmann in der Sache zu befragen. Die Entscheidung Schmidbergers geschah einseitig aufgrund der Initiative der Ehefrau.
Selbst wenn P. Schmidberger kompetent sein sollte, oder eine Kommission der FSSPX, so wären hierzu sämtliche Verfahrensanweisungen des Kirchenrechtes einzuhalten.
Die Handlung Schmidbergers, der noch nicht einmal den Gatten befragt hatte, ist eindeutig parteiisch und spricht den Regeln jeder kirchlichen Gerichtsbarkeit Hohn.
Die Trennung wird Tisch und Bett sieht immer die Feststellung einer Schuld vor. Es gibt immer einen Unschuldigen und einen Schuldigen. Herr Altmann ist also von Schmidberger ohne Vernehmung schuldig gesprochen. Der Verfasser hat deswegen Herrn Altmann geraten gegen Schmidberger rechtliche Schritte zu ergreifen, weil die Handlungsweise des Distriktsoberen eine Form der böswilligen Rufschädigung darstellt.
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Laus im Pelz
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Weiterlesen:
• Zentralrat der Katholiken in Deutschland: Offener Brief an Herrn Schmidberger u.a. mit Fragen zum mysteriösen Tod von „Pater“ Bruno Isenmann
• John McTavish: Williamson: ‘Virgo-Maria.org’ delenda est
Samstag, 17. Mai 2008 07:59
Pro Germania sancta †: Und was soll das bitteschön mit der „Rechtmäßigkeit“?
Gelten in der FSSPX vulgo V2-Sekte jetzt schon die gleichen Maßstäbe wie im säkularisierten Staat,
sprich das „Zerrüttungsprinzip“? Oder soll bewiesen werden, daß die Ehe der „Altmanns“ nie vollzogen
wurde?
Dem katholischen Verständnis entsprechend ist die Ehe unauflöslich, wenn sie gültig (d.h. aus freien Stücken und ohne unerlaubte Vorbehalte) geschlossen ist und vollzogen wurde.
Tertium non datur!
Dem katholischen Verständnis entsprechend ist die Ehe unauflöslich, wenn sie gültig (d.h. aus freien Stücken und ohne unerlaubte Vorbehalte) geschlossen ist und vollzogen wurde.
Tertium non datur!
Freitag, 16. Mai 2008 23:55
Pro Germania sancta †: @„Pius XII.“: Wenn Sie schon meinen, sich für diesen Schw…priester ins Zeuge legen zu müssen,
beantworten Sie uns doch bitte mal folgende Fragen:
1. Was soll das mit der Bezeugung des Getrenntlebens? Will sich Frau Altmann etwa zur Priesterin weihen lassen?
2. Verkehrt Ihr Oberschw(äbischer) „Priester“ so häufig bei den Altmanns, dass er sich tatsächlich zutraut, eine „Trennung von Tisch und Bett“ bezeugen zu können?
Also nein, wo der Typ sich nicht überall herumtreibt…!!!
1. Was soll das mit der Bezeugung des Getrenntlebens? Will sich Frau Altmann etwa zur Priesterin weihen lassen?
2. Verkehrt Ihr Oberschw(äbischer) „Priester“ so häufig bei den Altmanns, dass er sich tatsächlich zutraut, eine „Trennung von Tisch und Bett“ bezeugen zu können?
Also nein, wo der Typ sich nicht überall herumtreibt…!!!
Freitag, 16. Mai 2008 15:47
Karl Murx: Wirklich nur Schwachsinn?
Also, eine Schuldfrage steht hier nicht zur Debatte?
Can. 1128. Coniuges servare debent vitae coniugalis communionem, nisi iusta causa eos excuset.
§ 2. Tacita condonatio habetur, si coniux innocens, postquam de crimine adulterii certior factus est, cum altero coniuge sponte, maritali affectu, conversatus fuerit; praesumitur vero, nisi sex intra menses coniugem adulterum expulerit vel dereliquerit, aut legitimam accusationem fecerit.
Can. 1130. Coniux innocens, sive iudicis sententia sive propria auctoritate legitime discesserit, nulla unquam obligatione tenetur coniugem adulterum rursus admittendi ad vitae consortium; potest autem eundem admittere aut revocare, nisi ex ipsius consensu ille statum matrimonio contrarium susceperit.
Can. 1131. § 1. Si alter coniux sectae acatholicae nomen dederit; si prolem acatholice educaverit; si vitam criminosam et ignominiosam ducat; si grave seu animae seu corporis periculum alteri facessat; si saevitiis vitam communem nimis difficilem reddat, haec aliaque id genus, sunt pro altero coniuge totidem legitimae causae discedendi, auctoritate Ordinarii loci, et etiam propria auctoritate, si de eis certo constet, et periculum sit in mora.
Can. 1132. Instituta separatione, filii educandi sunt penes coniugem innocentem, et si alter coniugum sit acatholicus, penes coniugem catholicum, nisi in utroque casu Ordinarius pro ipsorum filiorum bono, salva semper eorundem catholica educatione, aliud decreverit.
Can. 1128. Coniuges servare debent vitae coniugalis communionem, nisi iusta causa eos excuset.
§ 2. Tacita condonatio habetur, si coniux innocens, postquam de crimine adulterii certior factus est, cum altero coniuge sponte, maritali affectu, conversatus fuerit; praesumitur vero, nisi sex intra menses coniugem adulterum expulerit vel dereliquerit, aut legitimam accusationem fecerit.
Can. 1130. Coniux innocens, sive iudicis sententia sive propria auctoritate legitime discesserit, nulla unquam obligatione tenetur coniugem adulterum rursus admittendi ad vitae consortium; potest autem eundem admittere aut revocare, nisi ex ipsius consensu ille statum matrimonio contrarium susceperit.
Can. 1131. § 1. Si alter coniux sectae acatholicae nomen dederit; si prolem acatholice educaverit; si vitam criminosam et ignominiosam ducat; si grave seu animae seu corporis periculum alteri facessat; si saevitiis vitam communem nimis difficilem reddat, haec aliaque id genus, sunt pro altero coniuge totidem legitimae causae discedendi, auctoritate Ordinarii loci, et etiam propria auctoritate, si de eis certo constet, et periculum sit in mora.
Can. 1132. Instituta separatione, filii educandi sunt penes coniugem innocentem, et si alter coniugum sit acatholicus, penes coniugem catholicum, nisi in utroque casu Ordinarius pro ipsorum filiorum bono, salva semper eorundem catholica educatione, aliud decreverit.
Freitag, 16. Mai 2008 15:32
Pius XII: Haltlose Anschuldigungen eines offenbar Verwirrten
Die Trennung wird Tisch und Bett sieht immer die Feststellung einer Schuld vor.
Die Rrennung ist eine Realität, die keine „Schuldfeststellung“ vorsieht.
Es gibt immer einen Unschuldigen und einen Schuldigen. Herr Altmann ist also von Schmidberger ohne Vernehmung schuldig gesprochen.
Völliger Schwachsinn. Offenbar – genaues weiß man nicht – hat P. Schmidberger einfach gegenüber einem Gericht, das ihn anhörte, bestätigt, daß ihm bekannt ist, daß die Eheleute getrennt leben. Inwieweit damit ein Schuldspruch verbunden sein soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
Der Verfasser hat deswegen Herrn Altmann geraten gegen Schmidberger rechtliche Schritte zu ergreifen, weil die Handlungsweise des Distriktsoberen eine Form der böswilligen Rufschädigung darstellt.
Nur zu! Arbeit für die Justiz ohne Chance für den Kläger. Wieso es eine „Rufschädigung“ darstellt, wenn irgendwer gegenüber einem Familiengericht bezeugt, daß die Eheleute getrennt leben, bleibt immer noch unklar.
Die Rrennung ist eine Realität, die keine „Schuldfeststellung“ vorsieht.
Es gibt immer einen Unschuldigen und einen Schuldigen. Herr Altmann ist also von Schmidberger ohne Vernehmung schuldig gesprochen.
Völliger Schwachsinn. Offenbar – genaues weiß man nicht – hat P. Schmidberger einfach gegenüber einem Gericht, das ihn anhörte, bestätigt, daß ihm bekannt ist, daß die Eheleute getrennt leben. Inwieweit damit ein Schuldspruch verbunden sein soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
Der Verfasser hat deswegen Herrn Altmann geraten gegen Schmidberger rechtliche Schritte zu ergreifen, weil die Handlungsweise des Distriktsoberen eine Form der böswilligen Rufschädigung darstellt.
Nur zu! Arbeit für die Justiz ohne Chance für den Kläger. Wieso es eine „Rufschädigung“ darstellt, wenn irgendwer gegenüber einem Familiengericht bezeugt, daß die Eheleute getrennt leben, bleibt immer noch unklar.
Freitag, 16. Mai 2008 14:06
Tridentinus: @Schüttel
Wie schade, dass Sie nicht Papst sind. Wäre sicher noch besser als ein imaginärer Franziskus PP. I!
Freitag, 16. Mai 2008 12:12
Karl Murx: Herrlich! Schmidberger läuft zu seiner Bestform auf
Das ist doch der Schmidberger, wie wir ihn kennen, oder?
Dazu noch folgende Anekdote. Ein Prior der FSSPX teilt mir mit, daß einer seiner Mitbrüder, ebenfalls Prior, eine ganze Familie von den Sakramenten ausgeschlossen hat. Der mir bekannte Priester versichert mir, daß der Streit rein privater Natur sei. Sein Bruder setzte sich dafür wirksam in Szene. Während der Messe entledigt er sich des Messgewandes und begibt sich nach Hinten, wo er die Familie zusammenstaucht, des Priorates verweist und definitiv von den Sakramenten ausschließt.
Der mir bekannte Priester versichert, er kenne seinen Mitbruder gut, die Familie auch; nichts als private Animositäten.
Glückwunsch zu solchen Mitbrüdern!
Dazu noch folgende Anekdote. Ein Prior der FSSPX teilt mir mit, daß einer seiner Mitbrüder, ebenfalls Prior, eine ganze Familie von den Sakramenten ausgeschlossen hat. Der mir bekannte Priester versichert mir, daß der Streit rein privater Natur sei. Sein Bruder setzte sich dafür wirksam in Szene. Während der Messe entledigt er sich des Messgewandes und begibt sich nach Hinten, wo er die Familie zusammenstaucht, des Priorates verweist und definitiv von den Sakramenten ausschließt.
Der mir bekannte Priester versichert, er kenne seinen Mitbruder gut, die Familie auch; nichts als private Animositäten.
Glückwunsch zu solchen Mitbrüdern!
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