Samstag, 17. Mai 2008 10:53
Karl Murx: Die angeblich wesentlichen Worte der Bischofsweihe, wie Dr. theol. Obernauer sie sieht
Liebe Leser,

Vor einigen Tagen versuchte sich die oben bezeichnete Person in einem Beweis der Gültigkeit der neuen Bischofsweihe und ging dabei auf die so genannten wesentlichen Worte ein. Daniel Stöhr und Marranenjäger haben sich teilweise dazu geäußert.

Besonders wichtig ist Obernauer der Begriff des „Spiritus principalis“. Er tut so, als wenn damit das ganze Wesen der Bischofsweihe ausgedrückt wäre, ohne daß er die Dogmatik des Weihesakramentes profund erörtert und von anerkannter dogmatischer Literatur ausgeht. Weder zitiert er Thomas, noch bekannte Manualien, wie Ott, oder Diekamp, oder etwa die Sakramentenlehre von Gihr. Wir vermissen auch eine eingehende Diskussion von Apostolicae Curae, jenes Siegelschreibens von Leo XIII, welches die anglikanischen Weihen für ungültig erklärt, oder etwa des Schreibens der englischen Bischöfe an die Anglikaner, welches unter dem Namen Vindicationbekannt ist.
Im letztgenannten Dokument gibt es übrigens eine Liste mit gültigen Formen, welche man aus alten Weihegebeten eruiert hatte. Es soll hier nicht verschwiegen werden, daß dort eine Form auftaucht, welche man dem VIII. apokryphen Buch der Apostolischen Konstitutionen entnommen hatte und dieser Satz taucht auch im neuen Weihegebet auf. Nur, dieser Satz ist in den Rubriken der neuen Weihe eben nicht als wesentlich ausgewiesen. Wo findet sich diese Formulierung? Ganz einfach, sie kommt unmittelbar nach der offiziellen Wesensform.

Da, cordium cognitor Pater, huic servo tuo, quem elegisti ad Episcopatum, ut pascat gregem sanctum tuum, et summum sacerdotium tibi exhibeat sine reprehensione, serviens tibi nocte et die…

Nun könnte man ja sagen, schön, da ist ja unsere Form. Das Problem ist aber ihre rubrikenseitige Degradierung, während gleichzeitig etwas aufgewertet wird, was nicht Form sein kann, nämlich die offizielle Form:

Et nunc effunde super hunc electum eam virtutem, quae a te est, Spiritum principalem, quem dedisti dilecto Filio tuo Iesu Christo, quem ipse donavit sanctis Apostolis, qui constituerunt Ecclesiam per singula loca ut sanctuarium tuum, in gloriam et laudem indeficientem nominis tui

Erstens macht die reine Erwähnung des Begriffes „Spiritus principalis“ noch lange nicht das Wesen der Bischofsweihe aus, zweitens findet sich dieser Begriff auch als „pneumatos hegemonikos“ in der koptischen Abtbenedizierung, und zwar mit Handauflegung. Auf diese Dinge wurde in anderen Dokumenten von RORE-SANCTIFICA eingegangen, wo man auch die Quellen aufrufen kann. Die Segnung eines Abtes ist aber keine Bischofsweihe.

Drittens bestehen hinsichtlich der Abfassung der neuen Wesensform der neuen Bischofsweihe die allergrößten christologischen und pneumatologischen Probleme.

Obernauer behauptet nun, daß die neue Form sich so in der Traditio Apostolica des Hippolyt fände.

Hierzu ist folgendes zu sagen: Die konkrete Abfassung im neuen Ritus findet sich nicht exakt so in den alten Texten und zwar ist sie mit keiner einzigen Variante identisch.

Dadurch kommen wir noch zu einem weiteren Problem, denn die vielen Varianten, mit ihren unterschiedlichen Aussagen hinsichtlich der Lehre vom Heiligen Geist können unmöglich alle von Hippolyt stammen. Es ist vielmehr so, daß der Passus, der im Ritus Pauls VI die Form darstellt, über lange Zeit hinweg der Kriegsschauplatz von dogmatischen Streitigkeiten war, und jede Sekte versuchte ihre Lehre von der Menschwerdung und vom Heiligen Geist im den Weihetexten zu verpacken, indem sie ihre Version schuf.

Da gibt es Häresien unterschiedlichster Art und es gibt auch rechtgläubige Varianten. Der Text von Paul VI gehört nicht dazu. Er basiert zwar weitgehend auf der Variante von Verona, aber ist doch nicht damit identisch. Die Variante von Paul VI ist übrigens die einzige, welche die Begriffe der Kraft (ein göttliches Attribut) mit der Person des Heiligen Geistes in absoluter Weise identifiziert.

Die Handschrift von Verona tut das nicht, dann dort wird die Kraft genetivisch vom Heiligen Geist ausgesagt, nämlich als „Kraft des Heiligen Geistes“:

Effunde super eum virtutem quae a te est, principalis Spiritus quem dedisti dilecto Filio tuo Iesu Christo, quod donavit sanctis apostolis qui constituerunt Ecclesiam per singula loca, sanctificationem tuam in gloriam et laudem indeficientem Nomini tuo.

Allerdings verbleiben auch hier dogmatische Bedenken hinsichtlich des Filioque und die Handschrift von Verona führt dann auch noch ein unpersönliches „quod“ ein, was den Heiligen Geist wohl als etwas Unpersönliches qualifizieren soll.

Die in Ägypten aufgefundene Variante CHipA kennt diese Probleme nicht. Dort wird gebetet, daß Gott „durch seine Kraft und durch seinen wirksamen Geist“ auf den Weihekandidaten herabsehen möge, die er „durch seinen Sohn Jesus Christus den Aposteln geschenkt hatte“.

Respice super N., servum tuum, virtute tua et spiritu efficaci, quam tribuisti sanctis apostolis per dominum nostrum Iesum Christum, filium tuum unicum etc…

Die Variante des VIII Buches der Apostolischen Konstitutionen enthält offensichtlich eine pneumatomachische Häresie und behauptet die Unterordnung des Heiligen Geistes unter den Sohn. Wenn die VINDICATION der englischen Bischöfe aus dem Jahre 1898 einen Satz aus Apost.Const.VIII, wie oben angegeben, als Form ausgibt, so will sie gar nicht zu weiteren dogmatischen Problemen Stellung nehmen, die sich anderweitig im Text finden könnten. Sie will nur sagen, genau dieser dieser Satz ist Form. Auch aus der Variante CHipA hatte die Vindication eine Form eruiert: „tribue illi ,o Domine, episcopatum et spiritum clementem et potestatem etc…“

Wie wir sehen, sah es die Vindication nirgendwo als notwendig an, einen Satz mit „Spiritus principalis“ als Form auszuweisen, was ja auch schon der Sache nach unmöglich war, weil dies ja genau die Position der Anglikaner war, welche die Vindication bekämpfte. Der Titel „Vindication“ lautet vollständig übersetzt: „Eine Rechtfertigung von Apostolicae Curae“.

Obenauer meint nun, daß das alles kein Problem sei, weil sich die Intention des Spenders ja auf den einen, oder aber auf den anderen Satz beziehen könne, so als wäre dies der Willkür des Zelebranten überlassen. Konkret, er meint, der weihende Bischof könne ja seine Intention sowohl auf die offizielle Form, wie auch auf den darauf folgenden Satz beziehen.

Das ist ein völliges Missverständnis der Intention. Der Spender vollzieht eine Amtshandlung als werkzeugliche Ursache im Namen des Promulgators des Weihedokumentes. Ein Messbuch, welches beispielsweise die echten Wandlungsworte degradiert und das Gebet „Quam Oblationem“ in seinen Rubriken zur Form erklären würde, könnte nicht zur Zelebration dienen. Die Intention wird ja von der Kirche nur foro externo bewertet. Wer also ein ungültiges Messbuch benutzt, kann nicht gültig zelebrieren. Wenn er behauptet, doch die wahre Intention zu haben, soll er gefälligst auch die richtigen Mittel benutzen. Ansonsten setzt er sich einem unnötigen Verdacht aus.

Dann kommen noch die vorher erwähnten dogmatischen Bedenken dazu. Die Form eines Sakramentes darf niemals in expliziter Weise das Dogma der Dreifaltigkeit in Frage stellen, oder verfälschen. Was für die Taufe gilt, gilt für jedes andere Sakrament auch.

Nun leugnet aber die neue Form der Bischofsweihe a) das Filioque und setzt b) die Kraft in Gott mit dem Heiligen Geist gleich. Wenn nun einer behaupten will, der Begriff der Kraft sei hier nicht essentiell sondern notional aufzufassen, genauso wie die notionale Liebe der Heilige Geist sei (und nicht die wesenhafte Liebe), so stoßen wir auf eine Quadratur des Kreises. Auch das ist nämlich gegen das Filioque, denn der Heilige Geist geht nicht vom Vater zum Sohn aus. Dogmatische Beweise haben wir hier schon des Öfteren beigebracht und wollen sie hier deswegen nicht wiederholen.

Will aber einer stattdessen den Heiligen Geist mit der wesenhaften Kraft identifizieren, so hätte er damit die Persönlichkeit des Heiligen Geistes geleugnet, denn der Heilige Geist ist kein Attribut Gottes. Wie man den Begriff der Kraft also auffassen will, ob wesenhaft oder notional, es geht so nicht, wie die Form abgefasst ist und passt so nicht hinein, wenn man dem Dogma der Dreifaltigkeit gerecht werden will.

Obenauer will nun das Priestertum Christi so verstehen, als hätte ein menschliches Subjekt Jesu den Heiligen Geist empfangen. Wann? Etwa in der Taufe im Jordan? So sieht es drolligerweise z.B. eine Hotelbibel in Lourdes, welche von der italienischen Missionsgesellschaft herausgegeben wird und die zu lesen ich kürzlich das Vergnügen hatte. Das zeigt die Verbreitung dieser Häresie. Wie auch immer, dieses ist eine durch das 2. Konzil von Konstantinopel verworfene Häresie gegen Theodor von Mopsosuestia und Theodoret von Cyrus.

Dabei ist es genau umgekehrt. Jesus besitzt kein menschliches Subjekt und der Akt seines Daseins ist rein göttlich. Die menschliche Natur Jesu besitzt nach Thomas und Diekamp keinen eigenen geschaffen Modus substantialis und jenes ungeschaffene Dasein des Logos wird zum Dasein der menschlichen Natur Jesu. Wer die Realdistinktion von Sein und Wesenheit in den geschaffenen Wesen nicht kennt, wird dieses Argument wohl kaum nachvollziehen können. Glücklicherweise haben wir hier einen unverdächtigen Zeugen. Es ist David Berger in seinem Buch THOMISMUS.

Das Priestertum Jesu besteht also darin, daß durch die hypostatische Union der Logos eine menschliche Natur in sein Dasein aufnimmt. Die Fülle des Heiligen Geistes in der Menschheit Jesu erklärt sich somit von selbst nach den Regeln des Filioque. Wie könnte der Menschheit der Jesu der Heilige Geist fehlen, den doch Vater und Sohn als dessen einziges Prinzip hauchen? Und auch der berühmte Satz, „der Geist des Herrn ruht auf mir, denn der Herr hat mich gesalbt“, ist so verstehen, daß die Salbung die hypostatische Union ist, aber der Duft der Salbung ist der Heilige Geist (Filioque). So sieht es auch Scheeben.

Die neue Form leugnet also das Filioque, sie setzt außerdem ein göttliches Attribut mit einer göttlichen Person gleich und verfälscht die Lehre der Menschwerdung. Also ist sie ungültig!

Wir bitten daher Herrn Obernauer sich erst einmal alle Varianten und Rezensionen der so genannten Literaturgattung Traditio Apostolica, genauer anzuschauen. So gibt es z.B. vom Testamentum Domini (TestSy) zwei Abfassungen. Eine davon ist klar häretisch, nämlich die des Oktateuchs, wo der Text behauptet, Gott habe „seinem Heiligen (Messias) den Heiligen Geist gegeben“, während im Syndodikon zu lesen ist, daß er „seinen Heiligen (den Aposteln) gegeben “ worden war. Einmal taucht das Wort l-hasyo im Singular auf und weiteres mal im Plural, la-hsayo. Die letztere Version wird von der westsyrischen Kirche für die Inthronisierung des Patriarchen benutzt.

Darüber hinaus hat aber das apokryphe Testamentum noch andere Probleme. Es gibt einen Taufritus ohne Taufform und eine „Messe“ mit verstümmelten Wandlungsworten. Diese werden natürlich heute nicht mehr praktiziert. Dom Cagin war der Auffassung, daß dieser Text von Montanisten und Patripassianern benutzt worden war.

Aus dem VIII. Buch der so genannten Apostolischen Konstitutionen erfahren wir den Versuch einen Bischof ohne Handauflegung zu weihen. Der Kandidat wird direkt aus dem Volk gekürt und ist noch nicht einmal Priester. In der Version CHipA werden Priester als Spender der Bischofsweihe zugelassen. Woher kommen also alle diese Versionen der ominösen Traditio Apostolica? Zweifelsohne handelt sich um immer neue Aufgüsse eines kirchlichen Verfassungsgedankens, welche ein autoritäres Lehramt ersetzen soll. Die jeweiligen Rezensionen beanspruchen entweder von den Aposteln oder von Jesus selbst diktiert worden zu sein und wollen Glauben machen, sie enthielten die Offenbarung vollständig. Diese Schriften spielten tatsächlich eine ähnliche Rolle, wie Cranmers Common Prayerbook. Hanssens SJ geht übrigens auf etwa 16 verschiedene Versionen dieser Traditio Apostolica ein. Ob diese Texte auf eine authentische ursprüngliche und katholische Überlieferung zurückgehen, kann nicht einfach behauptet werden.

Es ist jedenfalls wichtig zu wissen, daß das Bischofsweihegebet Pauls VI nicht beanspruchen kann, der koptischen Bischofsweihe zu folgen, wie wie von Paul VI in seiner Promulgation behauptet wird, denn dort gibt es hinsichtlich des Filioque kein Problem. Der Begriff des Pneumatos hegemonikos wird dort so verwendet, daß das Dogma nicht kompromittiert wird:

„Tu iterum nunc effunde virtutem Spiritus tui hegemonici quem dedisti Apostolis tuis…“

Der Satz drückt zwar nicht das Filioque aus, aber er leugnet es auch nicht. Und das ist entscheidend.

Weiterhin hat Herr Dr. theol. Obernauer eine sehr seltsame Auffassung vom Weihesakrament an sich. Er meint tatsächlich, daß das Wesen der Weihe in der Einwohnung des Heiligen Geistes im Geweihten bestehe. Das ist aber nicht richtig. Bei Ott und bei Diekamp kann man folgendes nachlesen:

Die Weihe gibt

a)das Amt
b)den Charakter
c)die Weihegnade sofern der Geweihte im Stand der heiligmachenden Gnade ist

Dabei sind Amt und Charakter der Sache identisch, nicht Gnade und Amt. Die Gnade wird also gegeben, nicht um ein Bischof zu sein, sondern um ein guter Bischof zu sein. Soweit weiß Obernauer noch annähernd bescheid. Er nimmt jetzt einen Satz des Konzils von Trient und meint er spreche für ihn. Das Konzil hatte verkündet, daß auch der unwürdige Priester die Sakramente in der Kraft des Heiligen Geistes spenden würde, die in der Weihe verliehen wurde. Damit ist aber nicht gemeint, daß der unwürdige Priester den Heiligen Geist besitze, als würde er ihm einwohnen. Die Kraft, welche das Konzil übrigens begrifflich nicht mit dem Heiligen Geist identifiziert, ruht vielmehr im Charakter der Weihe, den letzterer ist nichts anderes als eine Teilhabe an der hypostatischen Union und hat den Heiligen Geist als (approprierte) Ursache, denn es ist die Dreifaltigkeit als solche, welche den Charakter einprägt. Logischerweise kann also auch ein Priester oder ein Bischof im Zustand der Todsünde ohne den Besitz des Heiligen Geistes, der ihm nicht einwohnt, kraft des Charakters die Sakramente spenden. Den Heiligen Geist als Standesgnade, bzw. die Vermehrung von dessen Einwohnung, gibt es nur, wenn der Empfänger der Weihe schon im Gnadenstand ist.

Übrigens hat gerade Pius XII in Sacramentum Ordinis eindeutig festgelegt, daß die Form die Amtsgewalt und die Amtsgnade zum Ausdruck bringen muß, was VINDICATION ganz ähnlich ausdrückt und was gerade den Anglikanern vorgehalten wird:

These (ancient) forms, however, fully satisfy the requirements of the Bull. You have failed to observe the word ‘or ‘ in the proposition in which the Bull states what the requirements are. The proposition is disjunctive. The rite for the priesthood, the Pope says, ‘ must definitely express the sacred Order of the priesthood or its grace and power, which is chiefly the power of consecrating and offering the true Body and Blood of the Lord.’ You do not seem to have perceived the importance of this little word ‘ or,’ and have taken it to be the equivalent of ‘ and.’

What Leo XIII. means is that the Order to which the candidate is being promoted must be distinctly indicated either by its accepted name or by an explicit reference to the grace and power which belongs to it. And, of course, he means us to understand that the same alternative requirements hold with regard to the form for the episcopate. The form must either designate the Order by its accepted name of ‘ bishop ‘ or ‘ high priest,’ or it must indicate that the high priesthood is the grace and power imparted.

Nor is such a disjunctive statement unreasonable, for in the Catholic Church the alternative phrases are perfectly equivalent.


Es folgt daraus, daß – vom Problem des Filioque abgesehen –, auch eine korrigierte Version, welche nach wie vor nur im Begriff „Spiritus principalis“ die Amtsgewalt sähe, nicht ausreicht, weil dieser Begriff zwar die Amtsgnade, nicht aber die Amtsgewalt ausdrücken könnte. Jener Satz, welcher auf die offizielle neue Wesensform im neuem Weihegebet folgt, müsste hingegen die Form sein und der dogmatische Fehler hinsichtlich des Filioque müsste berichtigt werden.

Nun ist aber die Weihegnade im eigentlichen Sinne, von der Amtsgewalt real so verschieden, wie Gnade und Charakter und beziehen sich selbst wieder auf die Heiligung von Person und Natur, die ebenfalls real unterschieden sind. Der Charakter heiligt die Person und die Gnade salbt die Natur des Priesters. Die Gnade kann er verlieren, den Charakter, der seine Person prägt, nicht.

Kommen wir zum Problem des Filioque und auch der häretischen Identifikation der göttlichen Lebenskraft mit dem Heiligen Geist zurück. Eine Analyse schismatischer, ostkirchlicher, zeitgenössischer Theologen, wie Meyendorff, Evdokimov, des Kopten Abraam Sleman, dessen Schriften vom Internet geladen werden können und auch der Vorträge von Zakaria Boutros auf YOUTUBE führen zu dem Schluß, daß die spezifische Auslegung der neuen Form der Bischofsweihe auch vorrangig ökumenischen Zwecken diesen soll. Gerade für die Kopten ist die göttliche Existenz die Person des Vaters, der göttliche Verstand die Person des Sohnes und die göttliche Lebenskraft die Person des Heiligen Geistes. Aus berechtigten Appropriationen und Zueignungen werden regelrechte Identifikationen. Attribute Gottes und die Personen werden begrifflich identifiziert. Unter diesen Vorraussetzungen ist es vollkommen logisch, wenn man behauptet, der Heilige Geist gehe vom Vater zum Sohn aus, oder, wie Yves Congar mit Evdokimov und Meyendorff lehrt, der Sohn werde „a Patre Spirituque“ gezeugt.

Wenn man nun auch noch den Geist als weiblich auffasst, wie die feministische Theologie und auch esoterische Bewegungen es tun, weil das hebräische Stammwort „ruach“ weiblich sei und ignoriert, daß die orthodoxe syrische Bibel und Theologie den Heiligen Geist in einer maskulinen Transkription verwendet, dann ist der Sohn eine Frucht einer Art von geschlechtlicher Vereinigung von männlichen und weiblichen Prinzipien in Gott. Es gäbe also einen Eros in Gott, wie auch Gnostiker und Kabbalisten lehren; übrigens auch die Mormonen.

Es ist vollkommen klar, daß eine solche Form der Bischofsweihe so ungültig ist, wie eine Taufe, welche die trinitarischen Begriffe verdreht.

Wie dem auch sei, in extenso ist alles bei RORE-SANCTIFICA mit allen Quellen nachzulesen, was wir hier nicht wiederholen müssen.
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2 Lesermeinungen:
Sonntag, 1. Juni 2008 23:23
Przybislav Iamesseblo: was nicht sein darf, soll auch nicht sein
Romolus: Auf Ihre Anfrage gibt es nur eine Antwort: was nicht sein darf soll auch nicht sein. Mehr darüber können Sie unter Kreuz. net Forum erfahren
Samstag, 17. Mai 2008 12:52
Romulus: @Murx
Sehr schöne Ausarbeitung! Sehr gut! Warum will man es einfach nicht sehen, dass etwas nicht stimmt?
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