Offener Brief an die Frankfurter Amtsrichterin Christa D.
Sehr geehrte Frau Richterin,
wir haben erfahren,
dass Sie in einem Urteil bezüglich einer von ihrem Mann misshandelten muslimischen Frau mit einem Qur’anvers
argumentiert haben und auf diese Weise mit Ihrem Urteil die Unterdrückung dieser unschuldigen Frau bestätigt
haben. Von dieser Nachricht war ich sehr betroffen. Und aus diesem Grunde sehe ich es als nötig an, in
diesem Zusammenhang einige Punkte zu erwähnen.
Montag, 19. Mai 2008 18:46
Aida: Das Schlagen der Frau nach Ayatullah Ghaem-Maghami
Der Qur’an hebt mit aller Deutlichkeit hervor, dass ein Teil seiner Verse unterschiedliche Bedeutungen
haben können, und dass alle diese Bedeutungen nicht die maßgebliche Absicht ausmachen. Um die maßgebliche
Absicht dieser Verse feststellen zu können, muss man mittels einer besonderen Methodik andere Verse bei
der Interpretation berücksichtigen. Es ist beachtenswert, dass der Qur’an den Weg für jede Art des Missbrauchs
versperrt hat und davor warnt, dass manche Irrenden beabsichtigen, mittels Betonung der äußerlichen
Bedeutung der Verse ihr schlechtes und abweichendes Verhalten zu rechtfertigen, obwohl die Argumentation
mit der äußerlichen Bedeutung der Verse Verderbtheit und Irregehen verursacht.1 Leider bleibt diese
klare Warnung von manchen Muslimen und Nichtmuslimen unbeachtet, so dass der Eindruck vermittelt wird,
der Qur’an enthalte grundsätzlich keine derartigen Verdeutlichungen und Warnungen. Wird die Interpretierbarkeit
der heiligen Quellen außer Acht gelassen, kann das Äußerliche aller verschiedenen heiligen Quellen
der Religionen zweifellos zum Mittel von Gewalt und Verbrechen werden.Wie kommt es, dass Sie, geehrte Richterin, als Vertreterin der Rechtsprechung ein Urteil fällen, das mit Hinweis auf das heilige Buch der Muslime ein gewalttätiges und unmenschliches Verhalten bestätigt? Wird damit extremistischen Gewalttätern nicht ungewollt der Weg für eine religiöse Legitimierung ihrer späteren Taten geebnet? Wenn morgen ein anderer Verbrecher sein Tun mit Versen des Qur’an oder einer anderen Heiligen Schrift zu rechtfertigen versucht, werden Sie, geehrte Richterin, ihn dann von Schuld freisprechen?
Aufgrund des Gesagten (d. h. des qur’anischen Verweises auf die Interpretierbarkeit der Verse) gilt, dass der Qur’anvers, der zur Rechtfertigung des Schlagens von Frauen herangezogen wird, zu den Versen gehört, deren Interpretation ohne Berücksichtigung anderer qur’anischer Verse eine Ursache für Irrtum und falsches Verhalten wird. In dem besagten Vers gibt es keinerlei Erläuterung im Hinblick auf schlagen, sondern darin wurde der Begriff „Zarb“ benutzt. Dieser Begriff wird im Qur’an zehnmal gebraucht, und zwar in mindestens fünf unterschiedlichen Bedeutungen.2 Wenn man sich die Bedeutung dieses Verses mit Aufmerksamkeit erschließt, besteht kein Zweifel daran, dass der Begriff „Zarb“ in diesem Vers nicht als „schlagen“ verstanden werden kann und darf, sondern dass „abwenden“ die passende Bedeutung ist.
In diesem Vers wird eine Konfliktsituation zwischen Frau und Mann thematisiert, und es geht hierbei insbesondere um die Ignorierung der Rechte des Ehepartners seitens der Frau; den Männern wird dazu gesagt: Wenn ihr befürchtet, dass eure Rechte seitens der Frauen verletzt werden, (sollt ihr mit ihnen reden,) sie mit Weisheit mahnen, und (wenn das keinen Nutzen hat) im Ehebett meiden (ohne euch von ihnen zu trennen), und wenn auch das ohne Wirkung bleibt, sollt ihr euch von ihnen abwenden. Wenn auch das keinen Nutzen hat und sie euch euer Recht vorenthalten, seid ihr dennoch nicht berechtigt, ungerecht mit ihnen zu verfahren.3
Hieraus geht deutlich hervor, dass die Benutzung des Begriffes „schlagen“ anstelle des Begriffes „abwenden“ (d. h. sich distanzieren), niemals mit der Botschaft und dem Tonfall dieses Verses und der logischen Folge der darin genannten Vorschläge harmoniert und übereinstimmt.
Da der Qur’an, selbst wenn das Gespräch und entsprechende Ratschläge nichts nützen, nicht einmal die Erlaubnis für eine Trennung vom gemeinsamen Bett gibt und stattdessen dem Mann nur empfohlen wird, als Ausdruck seiner Sorge und Unzufriedenheit die Frau im Bett zu meiden, wie sollte man akzeptieren können, als nächster Schritt werde schlagen empfohlen? Wäre es nicht logisch, selbst wenn schlagen em-pfohlen worden wäre, dass dies als viel spätere Möglichkeit empfohlen worden wäre?
Deshalb muss das Wort „Zarb“ hier die Bedeutung „abwenden“ haben, d. h. nachdem das Meiden nicht die erwünschte Wirkung erzielt hat, wird deshalb empfohlen, sich von der Frau abzuwenden, und diese Abwendung kann eine vollkommene Trennung von Tisch und Bett und auch vom gemeinsam Heim sein, was insgesamt logischer erscheint. Der nachfolgende Vers beschreibt einen Fall, in dem diese Methode wiederum wirkungslos ist, und zwar wird darin empfohlen, dass der Weg von Trennung und Scheidung nicht fortgesetzt wird, sondern aus den Familien des Mannes und der Frau von beiden Seiten akzeptierte Mediatoren benannt werden, die diese Angelegenheit untersuchen, und die mit ihrem Urteil und ihrer Entscheidung zu einer Lösung dieses Problems beitragen. Da die Stärke des Konfliktes zwischen Frau und Mann4 sie der Fähigkeit beraubt, diese Rückkehr von Freundschaft und Liebe in der Familie selbst herbeizuführen, sollen die Familienmitglieder helfen, diese Freundschaft und Liebe wieder in diese Beziehung zurückzubringen.5 Das bisher Gesagte wurde auch in einigen Überlieferungen betont und bestätigt. In diesem Zusammenhang sagt Imam Sadiq (a.s.) in aller Deutlichkeit, über einen Mann, der seine Frau schlägt, dass wenn wirklich jemand geschlagen werden sollte, dies der Mann und nicht die Frau sei. Ihr dürft eure Frauen niemals schlagen, ansonsten werdet ihr bestraft werden. (Aber wenn sie euer Recht nicht beachten) sollt ihr von ihnen Abstand nehmen und ihnen eure Unzufriedenheit auf andere Weise zeigen.
Wichtiger als alle anderen Prinzipien bei der Interpretation solcher Verse ist die Tatsache, dass gemäß der Erläuterung des Qur’an solche Verse im Zusammenhang mit eindeutigen (mo½kam) Versen interpretiert werden. Im gesamten Qur’an wird eine Bevorzugung des Mannes gegenüber der Frau negiert, und ihre Gleichheit als menschliche Persönlichkeit wird betont. Der Qur’an sieht Mann und Frau grundsätzlich nicht im Sinne von Geschlecht, sondern beide gleich und gemeinsam als menschlich. Aus qur’anischer Sicht sind Wesen und Substanz von Mann und Frau eins, beide sind Menschen, und es gibt im Wesen und der Substanz des Menschen keinen Unterschied zwischen Mann und Frau.
Weder das Geschlecht (Mann und Frau), noch die Nationalität, Rasse, Religion oder Glauben bewirken im Hinblick auf die Identität und menschliche Substanz einen Unterschied, Vorteil oder Mangel. Deshalb darf jede Art von Interpretation der mehrdeutigen qur’anischen Verse nicht im Widerspruch mit den grundsätzlichen Prinzipien und Sichtweisen des Qur’an stehen, sondern muss mit ihnen übereinstimmen, da sie ansonsten niemals akzeptabel sind, und das wäre ein Beispiel für eine falsche Interpretation, die der Qur’an selbst ablehnt.
Nun stellt sich die Frage, warum ungeachtet dieser vielen klaren Argumentationen und mit Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedeutungen, die dieser Begriff im Qur’an hat, die Übersetzer des Qur’an von den verschiedenen Bedeutungen dieses Begriffes in diesem Vers die Bedeutung „schlagen“ bevorzugen? Die stellvertretende Beantwortung dieser Frage kann man vielleicht in einigen Ursachen wie z. B. manchen Sitten und Traditionen der muslimischen Völker und der Wirkung der männlichen (maskulinen) Sichtweise auf die Interpretation der heiligen Quellen suchen.
Es ist eine Realität, dass im Laufe der Geschichte manche Sitten und Werte der muslimischen Gesellschaften mit islamischen Interpretationen vermischt wurden. Wiederholt habe ich auf die notwendige Differenzierung und Reinigung der Qur’anverse von einigen dieser negativen und falschen kulturellen Besonderheiten der ursprünglichen Gesellschaften (d. h. der ersten muslimischen Gesellschaften) hingewiesen. Die in der Epoche der Offenbarung des Qur’an und der Erscheinung des Islam dominierende Kultur wurde dem islamischen Verständnis aufgezwungen, und das ist die Kultur der Männer. Die Kultur der Männer ist sogar noch viel schlimmer als die Kultur des Patriarchalismus’, und in dieser Kultur steht die Frau unter der Herrschaft des Mannes. Grundsätzlich besteht eine der wichtigsten und wesentlichsten Pflichten des Islam und des Qur’an in der Bekämpfung dieser Kultur, und der Qur’an bezeichnet diese Kultur als Kultur der Torheit, d. h. als die Kultur, die die Rationalität bekämpft.
Es ist verwunderlich, dass genau diese Kultur später in manchen Fällen zur Interpretation des Islam herangezogen wurde, und es ist noch viel verwunderlicher, dass in der heutigen Zeit in Europa diese Kultur legitimiert wird und dies dem Qur’an vorgeworfen wird!
Ayatollah S. A. Hosseini Ghaemmaghami
Leiter und Imam des Islamischen Zentrums Hamburg
Vorsitzender der Islamisch-Europäischen Union der Shia-Gelehrten
Interessante Diskussion in einem shiitischen Forum
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Aida
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Weiterlesen:
• Prosemit/www.pi-news.net: Die fünfte Ehe Mohammeds
Dienstag, 20. Mai 2008 18:39
Aida: Liebes Pünktchen
weil die Täter nach islamischem Recht überhaupt nicht bestraft werden
Das ist ein hanebüchener Unsinn. Glauben sie vielleicht sie können in Iran wahllos Leute umbringen? Die Scharia verbietet Selbstjustiz und das Machtmonopol liegt beim Staat.
Der irakische Großayatollah Sistani in einer Fatwa:
„Wenn eine Muslima Ehebruch macht darf der Ehemann die frau dann töten?“
Fatwa: „Nach ahhwat Wudjjuban geregelt, darf der Ehemann sie nicht töten auch darf er das nicht wenn er sie gerade dabei sieht (wenn sie ehebruch macht).“
Oder eine Fatwa von Großayatollah Fadlallah:
„Ich sehe Ehrenmorde als verabscheuungswürdige Handlungen an, die durch die Religion verurteilt und verboten sind…Bei sogenannten Ehrenmorden ermorden einige Männer ihre Töchter, Schwestern, Ehefrauen oder weiblichen Verwandten unter dem Vorwand, sie hätten Handlungen begangen, die Keuschheit und Ehre verletzten. Die sogenannten Ehrenmorde sind ein mit keinem Argument entschuldbares Verbrechen. Ein Verbrechen darf niemals von einem Individuum geahndet werden, sondern nur von einem Gericht.“
Hier ein Bericht.
Wohlgemerkt: das sind die höchsten geistlichen Autoritäten des shiitischen Islam! Vergleichbar mit ihrem Papst!
Das ist ein hanebüchener Unsinn. Glauben sie vielleicht sie können in Iran wahllos Leute umbringen? Die Scharia verbietet Selbstjustiz und das Machtmonopol liegt beim Staat.
Der irakische Großayatollah Sistani in einer Fatwa:
„Wenn eine Muslima Ehebruch macht darf der Ehemann die frau dann töten?“
Fatwa: „Nach ahhwat Wudjjuban geregelt, darf der Ehemann sie nicht töten auch darf er das nicht wenn er sie gerade dabei sieht (wenn sie ehebruch macht).“
Oder eine Fatwa von Großayatollah Fadlallah:
„Ich sehe Ehrenmorde als verabscheuungswürdige Handlungen an, die durch die Religion verurteilt und verboten sind…Bei sogenannten Ehrenmorden ermorden einige Männer ihre Töchter, Schwestern, Ehefrauen oder weiblichen Verwandten unter dem Vorwand, sie hätten Handlungen begangen, die Keuschheit und Ehre verletzten. Die sogenannten Ehrenmorde sind ein mit keinem Argument entschuldbares Verbrechen. Ein Verbrechen darf niemals von einem Individuum geahndet werden, sondern nur von einem Gericht.“
Hier ein Bericht.
Wohlgemerkt: das sind die höchsten geistlichen Autoritäten des shiitischen Islam! Vergleichbar mit ihrem Papst!
Dienstag, 20. Mai 2008 09:28
Pünktchen: Die Rechtsstellung der Frau im Iran
°Mädchen durften zunächst ab neun, jetzt ab 13 Jahren verheiratet werden, Jungen ab 15 Jahren.
°Laut Zivilgesetzbuch ist der Ehemann befugt, seiner Frau die Arbeit zu verbieten, wenn diese seiner Ansicht nach die Würde der Familie oder der Frau verletzt.
°In der Rechtsprechung, bei Eigentumsfragen und in Erbangelegenheiten sind Frauen extrem benachteiligt. Vor Gericht gilt die Aussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes, der Erbteil einer Frau ist grundsätzlich nur halb so groß wie der männlicher Erben.
°Frauen ist nicht gestattet, ohne die Erlaubnis des Mannes zu verreisen. Ohne schriftliche Zustimmung des Ehemannes kann sich keine Frau einen Reisepass ausstellen lassen.
°Frauen ist es verboten, beim Männersport in Sporthallen zuzuschauen. Sportlerinnen dürfen nicht alle Sportarten ausüben.
°Eine Frau darf nicht Staatspräsidentin werden.
°Die Zahl der Ehrenmorde durch männliche Verwandte ist gestiegen, weil die Täter nach islamischem Recht überhaupt nicht bestraft werden oder mit einem Blutgeld davon kommen, das für Frauen die Hälfte dessen beträgt, was für einen Mann gezahlt wird.
°Laut Zivilgesetzbuch ist der Ehemann befugt, seiner Frau die Arbeit zu verbieten, wenn diese seiner Ansicht nach die Würde der Familie oder der Frau verletzt.
°In der Rechtsprechung, bei Eigentumsfragen und in Erbangelegenheiten sind Frauen extrem benachteiligt. Vor Gericht gilt die Aussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes, der Erbteil einer Frau ist grundsätzlich nur halb so groß wie der männlicher Erben.
°Frauen ist nicht gestattet, ohne die Erlaubnis des Mannes zu verreisen. Ohne schriftliche Zustimmung des Ehemannes kann sich keine Frau einen Reisepass ausstellen lassen.
°Frauen ist es verboten, beim Männersport in Sporthallen zuzuschauen. Sportlerinnen dürfen nicht alle Sportarten ausüben.
°Eine Frau darf nicht Staatspräsidentin werden.
°Die Zahl der Ehrenmorde durch männliche Verwandte ist gestiegen, weil die Täter nach islamischem Recht überhaupt nicht bestraft werden oder mit einem Blutgeld davon kommen, das für Frauen die Hälfte dessen beträgt, was für einen Mann gezahlt wird.
Montag, 19. Mai 2008 23:22
Kilian: Schon die Eingführung dieses Briefes…
beweist, daß der Koran und sein Glaube eine Sache ist, in der man es sich aussuchen kann, wie man es gerade braucht.
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