Sonntag, 25. Mai 2008 16:41
Einer der höchsten Geistlichen des shiitischen Islam, Ayatollah al-Uzma as-Sayyid Muhammad Hussein Fadlallah, in einer Fatwa zum Thema „Ehrenmorde“.

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Sehr schönes Video vom Islamischen Zentrum Hamburg, der größten shiitischen Moschee in Deutschland!
Zurück zum Artikel 16 Lesermeinungen:
Freitag, 30. Mai 2008 22:54
Aida: Noch etwas:
13 Mondjahre sind nicht 12 Sonnenjahre!
Abgesehen davon: auch in Deutschland kann eine 14jähirge ganz legal Sex mit einem 60jährigen haben sofern sie das möchte!
Freitag, 30. Mai 2008 22:53
Aida: Das Heiratsalter
von Mädchen beträgt in Iran derzeit 13 Jahre.
Das hat das Parlament beschlossen.
Es gibt aber eine Fatwa des obersten geistlichen Führers des Iran, des Großayatholla Khamenei dass Mädchen ab 9 Jahren volljährig sind.
Freitag, 30. Mai 2008 22:33
das Heiratsalter in Iran beträgt für Mädchen 13 Jahre

Nach meiner Kenntnis ist das Alter, in dem Mädchen „in die Ehe gegeben werden können“ nach der Machtübernahme durch die Mullahs wieder auf neun Jahre gesenkt worden, nachdem es der Schah auf 12 Jahre (oder 13 Mondjahre) erhöht hatte. Die Mullahs folgten damit dem Brauch (arab. sunna) ihres Propheten, der seine „Lieblingsfrau“ Aischa mit sechs Jahren geehelicht und mit neun (Mondjahren) den Geschlechtsverkehr mit ihr aufgenommen haben soll. Diverse geschmackvolle Hadithe klären uns über die Art dieses Geschlechtsverkehrs auf.

(Mondjahre sind zwar kürzer als Sonnenjahre aber nur unwesentlich).

Das Mondjahr hat 354 Tage, 6 Stunden, 29 Minuten und 36 Sekunden; das Sonnenjahr 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 48 Sekunden. Das Mondjahr ist demnach fast elf Tage kürzer als das Sonnenjahr. Das macht bei neun Sonnenjahren rund drei Monate und bei 12 Sonnenjahren gut vier Monate aus.

Pädophilie ist strafbar.

Eben zumindest dann nicht, wenn sie mit diesen Kind-„Ehefrauen“ erfolgt.

Der Besitz von Kinderpornographie kann mit dem Tod bestraft werden bspw. Homosexualität ist strafbar.

Letzeres hatte ich schon gesagt, ist auch durch die grauslichen Fotos aus dem Iran hinreichend bekannt.

MfG
Christoph Heger
Freitag, 30. Mai 2008 20:36
Aida: Lieber Dr. Heger,
das Heiratsalter in Iran beträgt für Mädchen 13 Jahre (Mondjahre sind zwar kürzer als Sonnenjahre aber nur unwesentlich).
Pädophilie ist strafbar. Der Besitz von Kinderpornographie kann mit dem Tod bestraft werden bspw.
Homosexualität ist strafbar.
Was sie mit ihren ständigen Offizialdelikten meinen ist wohl nur ob in Koran oder Scharia ein Strafmaß festgelegt ist oder nicht.
Freitag, 30. Mai 2008 10:32
Dr. Christoph Heger: @Dr.Otterbeck: Schämen Sie sich selbst
für Ihre leichtfertigen Verdächtigungen.

Ch.H.
Freitag, 30. Mai 2008 10:30
Dr. Christoph Heger: „Diese“ Aida hat nicht nur keine Ahnung,
sie kann offenbar auch nicht lesen.

Wie sich jeder überzeugen kann, habe ich in meinen weiter unten noch stehenden Beiträgen überhaupt nicht vom Iran gesprochen, also auch nicht davon, ob es im Iran ein Strafgesetzbuch gibt, nach dem Mord verfolgt wird. Ich habe vielmehr vom islamischen Recht gesprochen, das nicht einfach mit dem derzeitigen Recht in islamischen Staaten gleichgesetzt werden kann.

Aidas Erwähnung der Todesstrafe für „Pädophilie“ offenbart erneut ihre totale Ahnungslosigkeit:

1. Pädophilie ist nicht strafbar im Iran. Vielmehr hat die Islamische Republik Iran das Alter, in dem Mädchen in die „Ehe“ gegeben werden können, auf 9 (Mond-)Jahre gesenkt.

2. Worauf Aida offenbar anspielt, ist die Todesstrafe für homosexuelle Betätigung. Die unterliegt aber auch im islamischen Recht – anders als Mord – nach verbreiteter Ansicht islamischer Juristen (zumindest bei Penetration) dem sog. Hadd-Strafrecht, ist also nach europäischer Terminologie ein islamrechtliches Offizialdelikt.

MfG
Christoph Heger
Freitag, 30. Mai 2008 10:20
Dr. Otterbeck: @Hegerl
He, Sind Sie etwas Sympathisant der NPD? Hätte ich, trotz allem, nicht gedacht… Schämem Sie sich!
Freitag, 30. Mai 2008 09:56
Aida: Dieser Dr. Heger hat es so hingestellt
als würde in Iran Mord nur dann verfolgt wenn er angezeigt wird.
So ist es aber nicht.
Es gibt ein Strafgesetzbuch usw. wie überall, nur die Art und Weise wie Verbrechen danach behandelt werden orientiert sich an der Scharia.
Deshalb wird Mord behandelt als Streitsache zwischen zwei Familien: der des Ermordeten und der des Mörders.
Es spielt aber gar keine Rolle ob der Ermordete wirklich eine Familie hat oder nicht, der Richter (oder die Richterin! denn in Iran gibt es auch Richterinnen!) behandelt es einfach so.
Zum Bsp. ist in Iran auch Pädophilie strafbar und wird gewöhnlich mit dem Tod bestraft!
Donnerstag, 29. Mai 2008 15:08
Dr. Christoph Heger: Erneut besten Dank, Pünktchen!
Dieser Comic ist köstlich! Da ist ja mal etwas Gescheites auf HaGalil.

In der Tat mußte ich an einen gemeinsamen Bekannten denken, der trotz seinem „nordischen“ Namen (Nickname?) an schwerer Konvertitis, in diesem Fall jüdischer Konvertitis, erkrankt ist. Ein Fall von Flucht in die Krankheit.

MfG
Christoph Heger
Donnerstag, 29. Mai 2008 12:52
Pünktchen: Lieber Dr. Heger, hier etwas „off-topic“-es:
Deutsche Tugend – zeitgemäß“ !

Dies dürfte Sie an einen gemeinsamen „Bekannten“ erinnern, der sich in letzter Zeit etwas rar macht …
Donnerstag, 29. Mai 2008 12:42
Pünktchen: Ja, lieber Herr Dr. Heger,
die philologischen Arbeiten von Christoph Luxenberg lassen sich nur philologisch kritisieren oder gar nicht! Mit bloßen Machtsprüchen und Glaubensbekenntnissen ist es da nicht getan!

Freundlche Grüße:
Ihr
.chen
Donnerstag, 29. Mai 2008 10:50
Dr. Christoph Heger: Schönen Dank, Pünktchen!
Aida hat wie gewöhnlich keine Ahnung.

Sie sollte mal dem Ayatollah Fadlallah einiges abgucken. Der ist nämlich in der Tat ein ernstzunehmender Theologe. Einer der auch selber weiß, was und wer ernstzunehmen ist.

So hat er sich schon vor Jahren in einem Interview für eine libanesische Zeitung in sehr vernünftiger Weise über die Koranstudien von Christoph Luxenberg ausgelassen – und zwar in der Weise, daß er erklärte, die Muslime müßten ihre linguistische Kompetenz erhöhen und zum Beispiel ebenfalls Syrisch lernen, um Luxenbergs Thesen richtig einschätzen zu können.

MfG
Christoph Heger
Donnerstag, 29. Mai 2008 08:59
Pünktchen: Tja, Aida, Sie schreiben wieder einmal überhaupt nichts Neues und können nichts von dem entkräften,
was Herr Dr. Heger gesagt hat!

Dieser hatte kurz und bündig genau das gesagt, was Sie nun weitschweifig und unbeholfen ebenso sagen!

Dr. Heger:
Natürlich kann das nicht eins zu eins auf die heutige Rechtssituation in islamischen Staaten übertragen werden, die ja zum großen Teil – noch – ein vom europäischen Recht beeinflußtes Strafrecht haben. Aber die überlieferten Vorstellungen machen sich doch in der Praxis immer wieder geltend.

Und genau dasselbe sagt der von mir schon mehrfach verlinkte Text „Frauen im Iran“:

Die Zahl der Ehrenmorde durch männliche Verwandte ist gestiegen, weil die Täter nach islamischem Recht (!) überhaupt nicht bestraft werden oder mit einem Blutgeld davon kommen, das für Frauen die Hälfte dessen beträgt, was für einen Mann gezahlt wird.

Sie könnten sich und uns viel Schreibereien ersparen, wenn Sie aufmerksamer lesen und gelegentlich auch das Hirn anschalten würden.
Donnerstag, 29. Mai 2008 00:14
Aida: Das ist ja völliger Quatsch
Der Iran kennt ein Strafgesetzbuch genauso wie jedes andere Land.
Und das bestraft natürlich Mord. Der Staat wird also von sich aus tätig.
Es wird lediglich dann im Strafverfahren anders behandelt. Letztlich hat nicht wie in Deutschland oder USA der Präsident das Recht zu begnadigen sondern die Familie des Opfers, bspw. die Frau eines ermordeten Mannes.
Mord gehört auch zu den Verbrechen für die im Koran kein Strafmaß fest vorgeschrieben ist, dies führt zu einem Ermessensspielraum für den Richter.
Es kann also tatsächlich sein, dass ein Richter einen Ehrenmord geringer straft als einen „normalen“.
Aber Mord ist natürlich grundsätzlich eine Straftat in Iran.
Dr. Heger kann ja mal nach Theran fliegen und sich einen Obdachlosen ohne Familie suchen, ihn umbringen und schauen ob er einfach so wieder nach Hause fliegen kann.
Mittwoch, 28. Mai 2008 10:01
Dr. Christoph Heger: @Pünktchen: Das Problem liegt tiefer.
Schönen Dank für diesen aufklärenden Link!

Das Problem mit der praktischen Straffreiheit für „Ehrenmorde“ in den meisten islamischen Ländern liegt allerdings tiefer. Es wird überraschen zu hören, daß Mord im islamischen Recht kein – um mit europäischen Rechtsbegriffen zu reden – Offizialdelikt ist. Die (islamische) Obrigkeit ist also nicht, wie etwa im Falle von Apostasie, Blasphemie, Verunehrung des Propheten usw., aufgerufen, von sich aus strafrechtlich tätig zu werden. Ihre Aufgabe ist lediglich, dem Recht der durch den Mord geschädigten Familile auf Rache in geordneten Bahnen stattgeben zu lassen – ob die Familie also auf Tötung des Mörders besteht oder mit einem Blutgeld sich abfindet. Macht die Familie aus irgendwelchen Gründen ihren Anspruch auf Rache nicht geltend, bleibt der Mord ungesühnt.

Natürlich kann das nicht eins zu eins auf die heutige Rechtssituation in islamischen Staaten übertragen werden, die ja zum großen Teil – noch – ein vom europäischen Recht beeinflußtes Strafrecht haben. Aber die überlieferten Vorstellungen machen sich doch in der Praxis immer wieder geltend.

Die Folge ist, daß regelmäßig eine Familie, die einen Ehrenmord an einem ihrer weiblichen Mitglieder beschließt, für die Ausführung ein möglichst junges (männliches) Mitglied der Familie auswählt, in der sicheren Erwartung, daß es – nach Jugendstrafrecht – eine besonders milde Strafe erhält.

MfG
Christoph Heger
Sonntag, 25. Mai 2008 16:49
Pünktchen: Das Problem ist, daß die weitverbreitete Sitte
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