Freitag, 20. Juni 2008 17:35
Zum Hintergrund: An der „katholischen“ Hochschule „St. Georgen“ der Neu-Jesuiten in Frankfurt/Main wollte jemand römisch-katholische Theologie mit dem Berufsziel römisch-katholischer Religionslehrer studieren. Die „zuständige“ Neu-Kirchen-„Diözese“ Limburg gewährte ihm zu diesem Zweck ein Stipendium in Form eines Darlehens. Als der Student jedoch feststellen mußte, daß er sein Examen an dieser Hochschule nicht würde ablegen können, ohne mehrere römisch-katholische Glaubenswahrheiten ausdrücklich leugnen zu müssen, brach er das Studium ab und weigerte sich, das Stipendium zurückzuzahlen. Daraufhin vom Neu-Kirchen-„bistum“ Limburg verklagt und in erster Instanz auch zur Rückzahlung verurteilt, sprach die von ihm angerufene zweite Instanz ihn rechtskräftig von der Zahlungsverpflichtung frei.
Samstag, 21. Juni 2008 13:58
Karl Murx: Wer die göttliche Tugend des Glaubens nicht besitzt, der kann auch die anderen nicht haben
Selbst im Falle der Begierdetaufe kann die Gnade nicht existieren ohne die eingegossene Tugend des Glaubens.
Das ist Grundwissen!
Was ein Urteil „foro interno“ angeht, darüber urteilt die Kirche sowieso nie. Geht ja auch gar nicht!
Sämtliche Verurteilungen von Häretikern geschehen aufgrund ihres Verhaltens „foro externo“.
Insofern ist da, was Sie bemerkten eine Binsenweisheit.
Entscheidend bleibt, ob einen sein äußeres Bekenntnis mit der Kirche verbindet, oder trennt.
Wenn es mit der Kirche nicht übereinstimmt, dann kann der Delinquent auch nicht zum mystischen Leib gehören.
Im übrigen verurteilt der Syllabus anzunehmen, daß man wenigstens guter Hoffnung sein könne, was das Heil derjenigen angehe, die äußerlich von der Kirche getrennt seien.
Das ist Grundwissen!
Was ein Urteil „foro interno“ angeht, darüber urteilt die Kirche sowieso nie. Geht ja auch gar nicht!
Sämtliche Verurteilungen von Häretikern geschehen aufgrund ihres Verhaltens „foro externo“.
Insofern ist da, was Sie bemerkten eine Binsenweisheit.
Entscheidend bleibt, ob einen sein äußeres Bekenntnis mit der Kirche verbindet, oder trennt.
Wenn es mit der Kirche nicht übereinstimmt, dann kann der Delinquent auch nicht zum mystischen Leib gehören.
Im übrigen verurteilt der Syllabus anzunehmen, daß man wenigstens guter Hoffnung sein könne, was das Heil derjenigen angehe, die äußerlich von der Kirche getrennt seien.
Samstag, 21. Juni 2008 13:06
laikos: @Karl Murx
Lieber Karl Murx
Es ist möglich das sich ein Mensch im Gnadenstand befindet obwohl er keinen Glauben besitzt. Auch ein Atheist, welcher getauft ist und ohne sein Verschulden Atheist ist befindet sich im Gnadenstand. Von wo will man wissen ob jemand die Weihegnade besitzt oder nicht? Darüber können und dürfen wir nicht urteilen. Natürlich sind die Modernisten andauernd häretisch und sie begehen auch alle möglichen Todsünden. Das wissen wir. Was wir nicht wissen ist ob es sich bei diesen objektiven Todsünden um Sünden handelt, welche willentlich begangen worden sind. Es ist uns Katholiken sowieso verboten darüber zu urteilen.
Es ist möglich das sich ein Mensch im Gnadenstand befindet obwohl er keinen Glauben besitzt. Auch ein Atheist, welcher getauft ist und ohne sein Verschulden Atheist ist befindet sich im Gnadenstand. Von wo will man wissen ob jemand die Weihegnade besitzt oder nicht? Darüber können und dürfen wir nicht urteilen. Natürlich sind die Modernisten andauernd häretisch und sie begehen auch alle möglichen Todsünden. Das wissen wir. Was wir nicht wissen ist ob es sich bei diesen objektiven Todsünden um Sünden handelt, welche willentlich begangen worden sind. Es ist uns Katholiken sowieso verboten darüber zu urteilen.
Samstag, 21. Juni 2008 10:38
Karl Murx: Lieber Laikos, Ihr Ton ist wirklich rührend naiv!
Wie auch immer, griechisch-heterodoxe Priester sind häretische Prieser, wo man wohl davon ausgehen kann,
daß sie nicht im Gnadenstand sind, weil sie keinen Glauben haben. Also haben sie auch keine Weihegnade,
denn diese ist immer nur eine Vermehrung der heiligmachenden Gnade. Es bleibt nur der Charakter.
Übrigens geht aber bei jeder Todsünde die Weihegnade verloren, auch bei Sünden, die nicht gegen den Glauben sind. Was aber nicht verloren geht, bei einem rechtgläubigen Papst in Todsünde, ist das Charisma der Unfehlbarkeit. Charismen sind nicht unbedingt an den Gnadenstand gekoppelt.
Übrigens sieht es das neue Kirchenrecht so, daß der Papst wirklich Bischof sein muß, um Papst zu sein. Eigentor! Nach den Maßstäben des neune CIC der Monsterkirche kann also Ratzinger nicht Papst sein, wenn er nicht Bischof ist.
Übrigens geht aber bei jeder Todsünde die Weihegnade verloren, auch bei Sünden, die nicht gegen den Glauben sind. Was aber nicht verloren geht, bei einem rechtgläubigen Papst in Todsünde, ist das Charisma der Unfehlbarkeit. Charismen sind nicht unbedingt an den Gnadenstand gekoppelt.
Übrigens sieht es das neue Kirchenrecht so, daß der Papst wirklich Bischof sein muß, um Papst zu sein. Eigentor! Nach den Maßstäben des neune CIC der Monsterkirche kann also Ratzinger nicht Papst sein, wenn er nicht Bischof ist.
Samstag, 21. Juni 2008 08:51
laikos: @Daniel Stöhr
Welche Bedingungen müssen genau erfüllt sein, damit man ein gültiges Amt inne hat? Ist es notwendig den römisch katholischen Glauben zu besitzen, damit man ein römisch katholisches Amt inne hat? Wenn das der Fall wäre, dann wäre der Papst und fast alle Bischöfe und Priester ihres Amtes enthoben, da sie nachweislich nicht den römisch katholischen Glauben besitzen (Schuldlos oder unschuldig sei dahingestellt).
Freitag, 20. Juni 2008 21:46
Daniel Stöhr: @laikos
Eine gültige Priester- oder Bischofsweihe hat aber nichts damit zu tun, ob jemand ein kirchliches Amt innehat oder innehaben kann. Sonst wären ja auch die „orthodoxen“ Bischöfe gültige katholische Hierarchen.
Freitag, 20. Juni 2008 21:36
laikos: @Karl Murx
Danke für Ihre klare Darlegung. Es handelt sich quasi bei diesen Priestern um Priester ohne Gnade. Gültig aber nicht römisch katholisch, da er ja einen häretischen Glauben besitzt. Und meiner Meinung nach verhält es sich bei Papst Benedikt XVI genau so. Er ist eindeutig und nachweislich materieller Häretiker. Das sieht auch die Priesterbruderschaft so (Inklusive Bischof Williamson). Und deshalb hat er sein Amt nicht verloren. Es ist also nicht Notwendig den katholischen Glauben zu besitzen um gültiger Papst zu sein. Genau so wenig ist es notwendig römisch katholisch zu sein um ein gültig geweihter Priester zu sein.
Freitag, 20. Juni 2008 21:26
Karl Murx: Der Empfang der Priesterweihe hängt wirklich nicht vom persönlichen Glauben ab,…
…sondern von der Gültigkeit es Ritus.
Solange der Spender geben will, was die Kirche mit einem gültigen Ritus gibt und der Empfänger empfangen will, was die Kirche gibt, sind auch Weihen außerhalb der Einheit der Kirche gültig, insofern sie einen Charakter einprägen. Jedoch geben sie keine Standesgnaden, weil in diesem Fall ein Hindernis besteht.
Solange der Spender geben will, was die Kirche mit einem gültigen Ritus gibt und der Empfänger empfangen will, was die Kirche gibt, sind auch Weihen außerhalb der Einheit der Kirche gültig, insofern sie einen Charakter einprägen. Jedoch geben sie keine Standesgnaden, weil in diesem Fall ein Hindernis besteht.
Freitag, 20. Juni 2008 20:34
laikos: @Karl Murx und Stöhr
Ich bin Ihnen nicht böse obwohl ich Bischof Williamson sehr schätze. Ich finde Ihre Darlegungen sehr gut. Sie Argumentieren faktisch und logisch was mir gefällt. Wenn ein gültig geweihter Priester eine häretische Lehre verkündet was in der Konzilskirche andauernd passiert dann würde er auch das Priesteramt verlieren. Liege ich mit meiner Darlegung richtig? Ist es notwendig, dass man den römisch katholischen Glauben besitzt, damit eine Priesterweihe gültig ist. Wenn dies notwendig wäre, dann wären fast alle Neupriester und Neubischöfe ungültig geweiht. Würde mich freuen für eine Darlegung.
Freitag, 20. Juni 2008 20:01
Karl Murx: Lieber Laikos, das ist leider Quatsch!
Daniel hat schon geschrieben, was zu schreiben war.
Zu Ihrem Beispiel:
Padre Pio sagte, daß Kinder, denen die Eltern schwer Ägernis geben durch Dinge, wie Sie sie beschreiben und durch öffentliche Unzucht, Waisenkinder seien und keine Eltern haben.
Eltern, die ihre Kinder der Unzucht ausliefern, sind eben keine Eltern und haben auch keine Elternrechte.
Ihr Beispiel ist das typsiche Nachgequatsche (bitte nicht böse sein!) der Propaganda von Bischof Williamson u.a.
Zu Ihrem Beispiel:
Padre Pio sagte, daß Kinder, denen die Eltern schwer Ägernis geben durch Dinge, wie Sie sie beschreiben und durch öffentliche Unzucht, Waisenkinder seien und keine Eltern haben.
Eltern, die ihre Kinder der Unzucht ausliefern, sind eben keine Eltern und haben auch keine Elternrechte.
Ihr Beispiel ist das typsiche Nachgequatsche (bitte nicht böse sein!) der Propaganda von Bischof Williamson u.a.
Freitag, 20. Juni 2008 19:52
Daniel Stöhr: @laikos
„Deshalb nennt man sie auch Amtskirche.“
Nein, das ist eben der Fehler. Eine „Amtskirche“, die von der katholischen Kirche verschieden oder nicht identisch wäre, kann es nicht geben! K.M. hat es ja schon angedeutet in seinen Ausführungen. Desweiteren hat auch Pius XII. die Unterscheidung zwischen Rechts- und Liebeskirche verurteilt (Mystici Corporis).
Nein, das ist eben der Fehler. Eine „Amtskirche“, die von der katholischen Kirche verschieden oder nicht identisch wäre, kann es nicht geben! K.M. hat es ja schon angedeutet in seinen Ausführungen. Desweiteren hat auch Pius XII. die Unterscheidung zwischen Rechts- und Liebeskirche verurteilt (Mystici Corporis).
Freitag, 20. Juni 2008 19:47
laikos: @Karl Murx
Danke fuer diese schönen Worte. Die Konzilskirche kann unmöglich katholisch sein. Sie hat aber ein katholisches Amt inne. Deshalb nennt man sie auch Amtskirche. Es ist ungefähr so wie wenn ein Familienvater seine Kinder sexuell Missbraucht. Er hat das Amt des Familienvaters inne mißbraucht es aber auf schreckliche Weise. Genau dies passiert in der Konzilskirche.
Freitag, 20. Juni 2008 18:59
Karl Murx: Fortsetz.
Weiterhin ist es unmöglich, Mitglieder der Konzilskirche zu finden, die überhaupt in irgendetwas übereinstimmen.
Clarissa Colonia muß sich fragen lassen, bei welchem Thema auch immer, die Mitglieder der Konzilskirche außenstehenden einmütig antworten können.
Der Irenäus v. Lyon wies seinerzeit als Beweis der Echtheit der katholischen Lehre auf die Einmütigkeit der Zustimmung zu ihrer Lehre hin, wo immer man auch hinkäme.
Was haben heute Mitglieder des Opus Dei, des Neokatechumenates, Eccl.-Dei-Gemeinschaften, Foculare, Charismatiker, Kirche-von-Unten, deutsche, französische, amerikanische und indische Gottesdienstbesucher gemein?
Was ist der kleinste gemeinsame Nenner?
Auf so genannten „Katholikentagen“ kann man es sehen:
allenfalls spricht miteinander, ohne dieselbe Sprache zu sprechen.
Das ist aber nicht das sichtbare Zeichen der Einheit, welches zusammen mit den restlichen dreien, aus sich ein Bewegrund ist, zu glauben und der katholischen Kirche beizutreten.
Clarissa Colonia muß sich fragen lassen, bei welchem Thema auch immer, die Mitglieder der Konzilskirche außenstehenden einmütig antworten können.
Der Irenäus v. Lyon wies seinerzeit als Beweis der Echtheit der katholischen Lehre auf die Einmütigkeit der Zustimmung zu ihrer Lehre hin, wo immer man auch hinkäme.
Was haben heute Mitglieder des Opus Dei, des Neokatechumenates, Eccl.-Dei-Gemeinschaften, Foculare, Charismatiker, Kirche-von-Unten, deutsche, französische, amerikanische und indische Gottesdienstbesucher gemein?
Was ist der kleinste gemeinsame Nenner?
Auf so genannten „Katholikentagen“ kann man es sehen:
allenfalls spricht miteinander, ohne dieselbe Sprache zu sprechen.
Das ist aber nicht das sichtbare Zeichen der Einheit, welches zusammen mit den restlichen dreien, aus sich ein Bewegrund ist, zu glauben und der katholischen Kirche beizutreten.
Freitag, 20. Juni 2008 18:44
Karl Murx: Etikettenschwindel? Ja, genau das!
Deswegen ging ja auch meine Frage zurück an Clarissa Colonia, worin jetzt genau die Katholizität der
Konzilskirche besteht, will sagen, worin besteht z.B. das sichtbare Zeichen ihrer inneren Einheit, die
ja eines der 4 Kennzeiche ist?
Nach überlieferter Lehre gibt es eine aktive Unfehlaberkeit des Hierarchie und eine passive der Gläubigen. Sichtbares Zeichen der Einheit ist die Übereinstimmung von aktiver und passiver Unfehlbarkeit. Überall lehrt die Kirche das gleiche und überall stimmen die Gläubigen zu.
Wir haben hier nun das Phänomen, daß in der Konzilskirche Paul VI. eine Enzyklika Humanae Vitae herausgibt, der sein „Kirchenvolk“ nicht nur aus Schwäche nicht entsprichen will, sondern prinzipiell. Ebenso gibt eine Königsteiner Erklärung, die anscheinend nicht exkommunizierend wirkt. Ekklesiologisch gesehen besteht hier kein sichtbares Zeichen einer geforderten Einheit, im Sinne der vier Kennzeichen der Kirche.
Dieses Auseinanderdriften entlarvt die Konzilskirche als unkatholisch. Mehr noch, dieser Mangel setzt deren Anhänger außerstande, sich gegenseitig das Ehesakrament zu spenden. Die prinzipielle Bejahung und Anwendung der Familienplanung durch künstliche Mittel im eigenen Heim, verunmöglicht das Zustandekommen des Ehesakramentes.
Das wird auch zugegeben, wegen der gängigen Praxis der Nichterklärung von Ehen. So gut wie keine Ehe innerhalb der Konzilskirche ist gültig, nach deren eigenen Maßstäben.
Nach überlieferter Lehre gibt es eine aktive Unfehlaberkeit des Hierarchie und eine passive der Gläubigen. Sichtbares Zeichen der Einheit ist die Übereinstimmung von aktiver und passiver Unfehlbarkeit. Überall lehrt die Kirche das gleiche und überall stimmen die Gläubigen zu.
Wir haben hier nun das Phänomen, daß in der Konzilskirche Paul VI. eine Enzyklika Humanae Vitae herausgibt, der sein „Kirchenvolk“ nicht nur aus Schwäche nicht entsprichen will, sondern prinzipiell. Ebenso gibt eine Königsteiner Erklärung, die anscheinend nicht exkommunizierend wirkt. Ekklesiologisch gesehen besteht hier kein sichtbares Zeichen einer geforderten Einheit, im Sinne der vier Kennzeichen der Kirche.
Dieses Auseinanderdriften entlarvt die Konzilskirche als unkatholisch. Mehr noch, dieser Mangel setzt deren Anhänger außerstande, sich gegenseitig das Ehesakrament zu spenden. Die prinzipielle Bejahung und Anwendung der Familienplanung durch künstliche Mittel im eigenen Heim, verunmöglicht das Zustandekommen des Ehesakramentes.
Das wird auch zugegeben, wegen der gängigen Praxis der Nichterklärung von Ehen. So gut wie keine Ehe innerhalb der Konzilskirche ist gültig, nach deren eigenen Maßstäben.
Freitag, 20. Juni 2008 18:24
Romulus: Wundert Sie das etwa, Murx?
Hier also der Beweis, daß Häretiker das „nihil obstat“ und die „missio canonica“ erhalten.
Lieber Murx,
mir erscheint das schon bald als die Regel. Schauen Sie sich doch mal um, welchen Leuten heute die missio canonica nachgeworfen wird! Sie brauchen sich nur die Religionslehrer anzuschauen… Ähnlich verhält es sich mit dem Lehrkörper an den theologischen Fakultäten. Privatmeinungen von Professoren werden als Lehre der Kirche verkauft und abgeprüft. Ein riesiger Etikettenschwindel ist das! Auf was ist denn da noch Verlaß?
Lieber Murx,
mir erscheint das schon bald als die Regel. Schauen Sie sich doch mal um, welchen Leuten heute die missio canonica nachgeworfen wird! Sie brauchen sich nur die Religionslehrer anzuschauen… Ähnlich verhält es sich mit dem Lehrkörper an den theologischen Fakultäten. Privatmeinungen von Professoren werden als Lehre der Kirche verkauft und abgeprüft. Ein riesiger Etikettenschwindel ist das! Auf was ist denn da noch Verlaß?
Freitag, 20. Juni 2008 18:09
Karl Murx: Witzig ist ja, daß die Grundsätze der luziden Lehre der Religionsfreiheit…
…Vatikan-Staat nicht angewendet werden.
Will jemand einwenden, es liege in der Natur der Sache, daß dieser Staat, die Religionsfreiheit nicht anwenden kann, so ist dem zu entgegnen, daß die Natur dieses Staates anscheinend seiner eigenen Lehre von Religionsfreiheit so entgegen ist, daß er damit zwangsläufig in Widerspruch geraten muß.
Von hieraus muß man wohl direkt die Existenzberechtigung des Vatikan-Staates in Zweifel ziehen; mindestens, wenn man die Lehre der Religionsfreiheit akzeptiert.
Auf dem Gebiet des Vatikan-Staates gibt es keine Moschee und keine protestantische Kirche. Bedienstete mit Vatikanpass, welche sich von dieser vorgeblich katholischen Kirche abwenden, verlieren nicht nur ihre Arbeit, sondern müssen auch mit Ausbürgerung rechnen.
Mag es noch einsichtig erscheinen, daß Bürger des Vatikan, die sich von der Staatsreligion des Vatikan abwenden, wichtige Ministerposten verlieren, wenn sie diese innehatten (obwohl auch das der Religionsfreiheit widerspricht), so müssen sie zusätzlich um Ausbürgerung fürchten.
Will jemand einwenden, es liege in der Natur der Sache, daß dieser Staat, die Religionsfreiheit nicht anwenden kann, so ist dem zu entgegnen, daß die Natur dieses Staates anscheinend seiner eigenen Lehre von Religionsfreiheit so entgegen ist, daß er damit zwangsläufig in Widerspruch geraten muß.
Von hieraus muß man wohl direkt die Existenzberechtigung des Vatikan-Staates in Zweifel ziehen; mindestens, wenn man die Lehre der Religionsfreiheit akzeptiert.
Auf dem Gebiet des Vatikan-Staates gibt es keine Moschee und keine protestantische Kirche. Bedienstete mit Vatikanpass, welche sich von dieser vorgeblich katholischen Kirche abwenden, verlieren nicht nur ihre Arbeit, sondern müssen auch mit Ausbürgerung rechnen.
Mag es noch einsichtig erscheinen, daß Bürger des Vatikan, die sich von der Staatsreligion des Vatikan abwenden, wichtige Ministerposten verlieren, wenn sie diese innehatten (obwohl auch das der Religionsfreiheit widerspricht), so müssen sie zusätzlich um Ausbürgerung fürchten.
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