Stuttgart, den 14. Juni 2008
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Ihren Brief vom 20. Mai in der Sache Altmann –
Altmann* habe ich
empfangen. Da ich mit zivilen Rechtsangelegenheiten nichts zu tun habe und auch
nichts
zu tun haben möchte und so meine Entscheidung auf rein kirchlicher Ebene
getroffen habe, können Sie
von mir kein Dokument erwarten. Im übrigen wurde
meine Entscheidung im Internet in sehr unangenehme Weise
breitgetreten, die ich
nur bedauern kann.
MfG, Pater Franz Schmidberger
* Name von der Redaktion geändert!
–-----------------------
Samstag, 21. Juni 2008 16:20
Laus im Pelz: Trennung von Tisch und Bett: P.Schmidberger will seinen Kopf aus der Schlinge ziehen
Wir machen darauf aufmerksam, daß P.Schmidberger, der doch die Trennung von Staat und Kirche ablehnt,
hier eine vollständige Scheidung der rechtlichen Sphären vollzieht. Auf der einen Seite bejammert er
fortwährend, daß die Kirche im öffentlichen Leben nicht mehr geachtet wird, auf der anderen Seite,
will er dem Rechtsanwalt des Ehemannes kein Dokument zustellen, welches er vorgeblich auf der rein kirchlichen
Ebene entschieden habe.
Diese seine Entscheidung, von der selbst behauptet, sie sei kirchlich, muß also öffentlich rechtlichen Charakter besitzen, was ja gerade in Eheangelegenheiten konkordatsgemäß wäre. Wir setzen hierbei sogar voraus, daß der Anspruch Schmidbergers auf Epiké rechtens sei,- erst recht in einer Zeit, wo wir sogar in einem Beitrag von Murx erfahren durften, daß selbst das Landgericht Hanau von der Akatholizität offizieller kirchlicher Lehranstalten ausgeht, was sich auch auf andere Bereiche übertragen ließe.
Schmidberger müßte in dem Fall nur nachweisen, daß seine verfügte Trennung von Tisch und Bett, oder besser gesagt, seine amtlich-kirchliche Feststellung der Rechtlichkeit derselben, nach einem kanonischen Feststellungsverfahren erfolgt ist.
Selbstverständlich wäre dann die Verweigerung einer Akteneinsicht konkordatswidrig und Schmidbergers eigenen Prämissen zuwider.
Da wir aber annehmen dürfen, daß er eine Feststellung ohne kanonisches Feststellungsverfahren erlassen hat, – so wurde der betroffene Ehemann noch nicht einmal in der Sache gehört –, ist sie sowieso nicht amtlich und damit auch nicht rechtens, weder kirchlich noch zivilrechtlich.
Was Pater Schmidberger aber hier vorexerziert, ist eine praktische Trennung von Staat und Kirche, wie sie dem II. vatikanischen Konzil vorschwebte und auch im neuen Konkordat mit Italien umgesetzt worden ist.
Pater Schmidberger bedauert das Breittreten seiner kirchlichen Entscheidung im Internet. Aber so ist das nun einmal mit amtlichen Verlautbarungen. Laut eigenem Rechtsanspruch der katholischen Kirche und dem Sinn des Konkordates gemäß, sind kirchliche Entscheidungen in Eheangelegenheiten so öffentlich, wie zivilrechtliche auch. Unter dem jeweiligen Aktenzeichen müßen die Entscheidungen und Entscheidungsprozesse auffindbar und einsehbar sein.
Weiterhin gilt: wer für sich Epiké in Anspruch nimmt Dinge autoritativ entscheiden zu können, muß seine Komptetenz unter Beweis stellen, auch für ein Mehr an Rechtssicherheit sorgen zu können. Da P. Schmidberger selbst auf der Nichtöffentlichkeit seiner Entscheidung beharrt, macht er auch selbst deren Nichtigkeit geltend, damit er damit auch nichts am Hut habe. Hut ab, Herr P. Schmidberger! Besser kann man seine Inkompetenz nicht verlautbaren lassen.
Aus diesem Grunde verleihen wir Herrn Pater Schmidberger die diesjährige goldene Wurst in der Pfanne.
Diese seine Entscheidung, von der selbst behauptet, sie sei kirchlich, muß also öffentlich rechtlichen Charakter besitzen, was ja gerade in Eheangelegenheiten konkordatsgemäß wäre. Wir setzen hierbei sogar voraus, daß der Anspruch Schmidbergers auf Epiké rechtens sei,- erst recht in einer Zeit, wo wir sogar in einem Beitrag von Murx erfahren durften, daß selbst das Landgericht Hanau von der Akatholizität offizieller kirchlicher Lehranstalten ausgeht, was sich auch auf andere Bereiche übertragen ließe.
Schmidberger müßte in dem Fall nur nachweisen, daß seine verfügte Trennung von Tisch und Bett, oder besser gesagt, seine amtlich-kirchliche Feststellung der Rechtlichkeit derselben, nach einem kanonischen Feststellungsverfahren erfolgt ist.
Selbstverständlich wäre dann die Verweigerung einer Akteneinsicht konkordatswidrig und Schmidbergers eigenen Prämissen zuwider.
Da wir aber annehmen dürfen, daß er eine Feststellung ohne kanonisches Feststellungsverfahren erlassen hat, – so wurde der betroffene Ehemann noch nicht einmal in der Sache gehört –, ist sie sowieso nicht amtlich und damit auch nicht rechtens, weder kirchlich noch zivilrechtlich.
Was Pater Schmidberger aber hier vorexerziert, ist eine praktische Trennung von Staat und Kirche, wie sie dem II. vatikanischen Konzil vorschwebte und auch im neuen Konkordat mit Italien umgesetzt worden ist.
Pater Schmidberger bedauert das Breittreten seiner kirchlichen Entscheidung im Internet. Aber so ist das nun einmal mit amtlichen Verlautbarungen. Laut eigenem Rechtsanspruch der katholischen Kirche und dem Sinn des Konkordates gemäß, sind kirchliche Entscheidungen in Eheangelegenheiten so öffentlich, wie zivilrechtliche auch. Unter dem jeweiligen Aktenzeichen müßen die Entscheidungen und Entscheidungsprozesse auffindbar und einsehbar sein.
Weiterhin gilt: wer für sich Epiké in Anspruch nimmt Dinge autoritativ entscheiden zu können, muß seine Komptetenz unter Beweis stellen, auch für ein Mehr an Rechtssicherheit sorgen zu können. Da P. Schmidberger selbst auf der Nichtöffentlichkeit seiner Entscheidung beharrt, macht er auch selbst deren Nichtigkeit geltend, damit er damit auch nichts am Hut habe. Hut ab, Herr P. Schmidberger! Besser kann man seine Inkompetenz nicht verlautbaren lassen.
Aus diesem Grunde verleihen wir Herrn Pater Schmidberger die diesjährige goldene Wurst in der Pfanne.
Diesen Beitrag bearbeiten
Redakteur:
Laus im Pelz
Klicks: 2.782 mal
Weiterlesen:
• www.virgo-maria.org: Mgr Fellay läßt sich von einer „Begnadeten“ lenken, wie v. Balthasar durch Adrienne v. Speyr
• Karl Murx: Anathema von Abbé de Cacqueray gegen ‘VIRGO-MARIA.ORG’ in Wahrheit von Abbé Celier geschrieben
• rorate-caeli.blogspot.com: Laut Bischof Williamson ist eine Einigung mit der Besatzungsmacht Roms nur noch eine Frage der Zeit…
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.





