Montag, 7. Juli 2008 08:52
Großayatollah Sistani: Fatwa gegen unzüchtige Kleidung
Die unzüchtige Kleidung am Arbeitsplatz ist islamrechtlich nicht nur dann zu beanstanden, wenn Frauen bei ikea in Bagdad arbeiten.
Wenn der Islam die Welt beherrscht, werden alle Mitarbeiterinnen züchtige Kleidung mit dem jeweiligen
Firmenlogo tragen.Inschallah!
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Redakteur:
Großayatollah Sistani
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Weiterlesen:
• Großayatollah Sistani: Fatwa zum Strafvollzug.
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