Frage 1: Darf eine Muslima unter Ihrer Kleidung Reizwäsche tragen?
Frage 2: Darf die Muslima auch Sprengstoffgürtel
tragen?
Montag, 7. Juli 2008 09:10
Großayatollah Sistani: Neue Fatwa gegen unzüchtige Kleidung
Antwort 1: Im privaten häuslichen Verkehr mit ihrem Ehemann immer. Außer Hauses nur dann, wenn keine
ebenerdigen Lüftungsschächte zu überqueren sind. Der sittenverderbende „Marilyn-Effekt“ ist bei Strafe
sofortiger Steinigung unbedingt zu vermeiden.Antwort 2: Sprengstoffgürtel sind prinzipiell nur Witwen und Unverheirateten erlaubt und solchen Ehefrauen, denen der Ehemann das Tragen der Gürtel zugesteht. Der Zweck von Selbstmordattentaten muß ein nennenswerter Beitrag zum Dschihad (z.B. Tötung von mindestens einem Ungläubigen männlichen Geschlechtes oder mindestens zwei Ungläubigen weiblichen Geschlechtes) sein. Der Sprengstoffgürtel muß verdeckt getragen werden!
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Redakteur:
Großayatollah Sistani
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Weiterlesen:
• Großayatollah Sistani: Fatwa zum Strafvollzug.
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