Montag, 7. Juli 2008 09:18
Großayatollah Sistani: Fatwa gegen kreuz.net!!
Frage: ist es gläubigen Muslima erlaubt, kreuz.net zu nutzen?
Antwort: Absolutes und uneingeschränktes Verbot, obwohl obiges Bild aus einem Hamburger Gymnasium (McDonalds-Gymnasium Bergedorf) das Gegenteil zu zeigen scheint! Solange die Webseite „kreuz“.net heisst, ist der Besuch islamrechtlich nicht erlaubt.

Nach einer Umbenennung in halbmond.net ist Muslimas der Besuch nur unter Beobachtung durch drei erwachsene Muslims und deren Söhne erlaubt.

Verheiratete Frauen unter 13 Jahren (siehe Bildmitte) haben sich beim Besuch von halbmond.net zu verschleiern!
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Weiterlesen:
• Großayatollah Sistani: Neue Fatwa gegen unzüchtige Kleidung
• Großayatollah Sistani: Fatwa zum Strafvollzug.
5 Lesermeinungen:
Dienstag, 8. Juli 2008 17:14
Auwei!

Aber immer noch lieber als mit einigen von den Betschwestern hier.
Dienstag, 8. Juli 2008 04:48
level5: …


@ praktizierender Sodomist

tja…mit 72 Jungfrauen eingesperrt…ich wünsch dann viel Vergnügen
Montag, 7. Juli 2008 21:08
Großayatollah Sistani: O du ungläubiger Giaur, Sodomist!!
Wenn du glaubst, mich und meine Fatwas als Satire verunglimpfen zu können, so sei sicher, in der tiefsten Hölle ewig eingesperrt zu werden.

Nämlich mit 72 Jungfrauen.

Hamdullila.
Montag, 7. Juli 2008 17:26
Klasse!
Ich lach mich schlapp!
Montag, 7. Juli 2008 10:32
Brandenburgis: Eine Fatwa
kann keine rechtlich bindende Wirkung entfalten, auch nicht für s.g. „Muslime“ und ihre Familien. Sie ist sozusagen das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben wird.
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