Donnerstag, 30. März 2006 20:01
Christin: Rechts-Verhalten bei Ablehnung einer Bluttransfusion:Kinder stehen unter besonderen Schutz
Grundsätzlich geht das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit dem Heilauftrag des Arztes vor. Verweigert ein willensfähiger Patient trotz Aufklärung über die Konsequenzen aus einem nicht adäquat ersetzten Blutverlust eine Bluttransfusion während einer Operation, so ist diese Entscheidung vom Arzt zu respektieren. Dem Arzt obliegt die Pflicht, alle Möglichkeiten zur Durchführung der Operation ohne Bluttransfusion auszuschöpfen.
Einen vital indizierten Eingriff wird man dann nicht ablehnen dürfen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Eingriff bei Ausschöpfung aller prä- und intraoperativen Möglichkeiten ohne Bluttransfusion durchgeführt werden kann.

Eltern, die grundsätzlich zur Entscheidung über ärztliche Eingriffe bei ihren Kindern berufen sind, können nach der geltenden Rechtsprechung eine notwendige Bluttransfusion auch dann nicht untersagen, wenn sie Angehörige der Zeugen Jehovas sind. Dies wird gemeinhin als ein Mißbrauch des Sorgerechtes angesehen. Verweigern also die Eltern ihre Zustimmung zu einer dringend indizierten Bluttransfusion bei ihrem Kind, so ist der Arzt verpflichtet, sich vor der Operation an das Vormundschaftsgericht zu wenden, das in Eilfällen selbst die Einwilligung erteilen kann oder einen Pfleger bestellen kann, der die elterliche Entscheidungsbefugnis übernimmt. Ist diese Entscheidung nicht rechtzeitig herbeizuführen, so ist der Arzt berechtigt, eine medizinisch zwingend erforderliche Bluttransfusion auch ohne Einwilligung der Eltern durchzuführen.

Es ist uns jedoch bekannt, in welche Gewissenskonflikte die Familie geraten kann, wenn dem Kind gegen den Willen der Eltern Blut oder Blutbestandteile verabreicht worden sind. Aus diesem Grunde schöpfen wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus, um eine Transfusion zu vermeiden.

Bei geplanten Eingriffen ziehen wir im Konfliktfall einen Vertrauensmann der Glaubensgemeinschaft als „Vermittler“ hinzu. Auf diese Weise ist es bisher immer gelungen, einen Konsens zu finden.
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Weiterlesen:
• Wilhelmine Kirchner: Mut zur Ehe,Mut zum Kind
2 Lesermeinungen:
Freitag, 31. März 2006 11:12
Athanasius: @methusalix
Ich muss Ihnen hier ein wenig Recht geben. Natürlich nicht im Falle von Terri Schiavo, die zum Tode verhungert wurde durch ihren ehebrechenden Ehemann. Aber schon zum Thema Transfusion.

Es ist ungeheuerlich wenn Leute eine Transfusion ablehnen, wo dies absolut lebensnotwendig ist. Ein Katholik soll jede Möglichkeit angreifen Leben zu retten (nur nicht wenn dafür anderes Leben geschlachtet wurde, etwa aus dem illegalen Organhandel).

Was die Sekten der Zeugen Jeh. und der Pfingstlergemeinden machen, ist mir dabei völlig egal.
Freitag, 31. März 2006 00:56
methusalix †: Im Fall Terri Schiavo wurde die Einstellung
therapeutischer Massnahmen als Mord ersten Grades qualifiziert. Warum sollte dies bei der Ablehnung der therapeutischen Massnahme Bluttransfusion plötzlich anders sein? Nach den damals hier vorgetragenen Kautelen gilt: Wer eine Bluttransfusion bei vitaler Indikation bei einem seiner Schutzbefohlenen ablehnt, begeht einen Mord; hier eine allgemein als besonders grausam eingestufte Art des Mordes, einen Kindermord. Das Wort Kinderschlachtung kommt dabei anderen sehr leicht aus der Feder; gilt es nicht auch hier?
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