Dienstag, 30. Mai 2006 18:19
Johannes Paul I.: Der Pöltner Spuk ist bald vorbei.
Wer das Urteil der ersten Instanz vom 15. September 2005 im vom Prälat Ulrich Küchl angestrengten Medienverfahren liest, das am 24. Mai 2006 in der zweitinstanzlichen Abweisung der Anträge Küchls rechtskräftig geworden ist, wird nicht umhin können, einer unabhängigen Gerichtsbarkeit Dank zu sagen.
Soll dieses Thema – St. Pölten nach der seit langem abgeschlossenen Apostolischen Visitation, oder besser:
die ehemaligen Seminarvorsteher in ihrem Verhalten seit dem Ende der Visitation – überhaupt noch abgehandelt
werden? Kann daraus noch für irgendwen ein Erkenntnisgewinn folgen? Für die große Mehrheit der mit
ihrem geschulten Hausverstand Beobachtenden und Mitdenkenden eigentlich nicht mehr. Aber je klarer und
sicherer gesagt werden kann, daß im damaligen St. Pöltner Priesterseminar nicht nur Seminaristen die vom Päpstlichen Visitator im August 2004 festgestellten aktiven homophilen Beziehungen untereinander pflegten, sondern auch die beiden Seminarvorsteher Prälat Küchl und Dr. Wolfgang Rothe mit ihnen damals unterstellten Seminaristen, um so aggressiver wirkt die noch vereinzelt hörbare Propaganda, warum alle guten Katholiken angeblich verpflichtet wären, eben diese beiden Priester gegen die Vorwürfe allzeit zu verteidigen.
Aufgabe meines Zwischenrufes soll es daher nebenbei sein, die verlogen wirkenden Argumentationsmuster dieser sinnlosen Propaganda ein für alle Mal zu entlarven, da ansonsten bei konservativ zugeordneten Katholiken eine falsche Orientierung oder Orientierungslosigkeit drohen könnte.
Wer nämlich das Urteil der ersten Instanz vom 15. September 2005 im vom Prälat Ulrich Küchl angestrengten Medienverfahren liest, das am 24. Mai 2006 in der zweitinstanzlichen Abweisung der Anträge Küchls rechtskräftig geworden ist, wird nicht umhin können, einer unabhängigen Gerichtsbarkeit Dank zu sagen, egal ob er sich einem „Lager“ zugehörig fühlte.
Wie sinnlos die Medienprozesse der Ex-Vorsteher waren, zeigte sich von Anfang an für diese selbst vor allem darin, was dadurch noch zusätzlich an die Öffentlichkeit kam, das ursprünglich sicherlich nicht für diese bestimmt war. Die Frage schlechthin lautet aber: mit welcher Fehleinschätzung haben die beiden Priester diesen Weg überhaupt begonnen oder fortgeführt? Hätten sie beispielsweise kurz vor der Urteilsfällung am 15. September 2005 gesagt, ihre Anträge aufgrund einer angeblichen „Befangenheit“ des Gerichtes zurückzuziehen, könnten sie noch heute gemeinsam mit den sie unterstützenden Kleingruppen ihre märchenhaft wirkenden Verteidigungsstories relativ ungehindert weitererzählen. Nun aber halfen keine Ehrenerklärungen und keine anderen Beeinflussungen bestimmter Zeugen, um vor dem Gericht unter Eid eine Manipulation der vom Visitator wohl vorgefundenen Verhältnisse zu erreichen.
Wäre diese Rechnung aber aufgegangen, nämlich das Gericht und die Öffentlichkeit durch zeugenmäßige Verdrehung der Tatsachen zu täuschen, dann wäre dies ein harter Schlag für den Heiligen Stuhl gewesen, der sein ganzes Vertrauen in den damaligen Visitatorbischof Mons. Klaus Küng gesetzt hatte. Dieser wiederum hatte in noch nie bekanntem Ausmaß die mediale Öffentlichkeit über viele seiner Schritte informiert und Begründungen geliefert. Nun aber hat der Staat Österreich mit seiner Gerichtsbarkeit – obwohl von niemandem wirklich erbeten – in exemplarischer Weise indirekt die hervorragende Untersuchungsarbeit des damaligen Visitators bestätigt. Es spricht nämlich alles dafür, daß auch das Urteil
betreffend Ex-Subregens Dr. Rothe in Kürze rechtskräftig werden wird. Dies alles war aber nur möglich, weil eine engagierte Richterin genau hinhörte und aus Erfahrung richtig einschätzte, wer von den Zeugen wohl keinesfalls glaubwürdig sein konnte.
Obwohl die kirchliche Gerichtsbarkeit also diejenige des Staates streng genommen nicht benötigt, so wird im konkreten Fall mit Dankbarkeit zur Kenntnis genommen werden müssen, daß somit die Geschehnisse von St. Pölten und die Begründung für die Maßnahmen des Visitators (bzw. des neuen Diözesanbischofs bzw. auch des früheren Bischofs unter Beratung des Visitators) nun derart transparent vorzuliegen scheinen, daß auch all jene zufriedengestellt sein müßten, die über längere Zeit eine Veröffentlichung „des Abschlußberichtes“ der Visitation verlangt hatten. Angesichts all dessen entsteht jedoch nun die ernste Frage: wollten die Ex-Regenten selbst bzw. wollten deren Unterstützer allen Ernstes Katholiken einspannen, um eine u. a. homosexuelle Privatsphäre zweier Kleriker nach heutigen europäischen Menschenrechtsmaßstäben mitzuverteidigen? Menschenrechtsmaßstäbe, die die Kirche niemals so teilen kann, weil es eine Herabwürdigung der natürlichen Ehegemeinschaft in Richtung Gleichschaltung mit anders-sexuell motivierten
Lebenspartnerschaften niemals geben dürfte. Verstöße gegen den Zölibat, schon gar nicht widernatürliche, können naturrechtlich nämlich niemals mit jener Intimsphäre geschützt sein wie das eheliche Sexualleben von Mann und Frau.
Die Doppelmoral, die in St. Pölten 2004 aufgeflogen ist, hat also durch die staatliche Prozeßführung der ehemaligen Seminarvorsteher eine Schwester erhalten: mit einem Argument, daß weder beim Papst noch bei einem Bischof jemals Geltung haben dürfte – nämlich: „Abgesehen davon, daß ich alles leugne, geht es Dich nichts an, weil es meine sexuelle Privatsphäre ist!“ – wollten die beiden Herren offenbar plötzlich vor staatlichen Gerichten wenigstens noch eine finanzielle Entschädigung für das Aufgedecktwerden. Von daher wird die Weltkirche daraus lernen können: bei vergleichbaren Belastungslagen müßte der zuständige
Ordinarius solche und ähnliche Prozesse verbieten, da hier quasi „Menschenrechte“ eingeklagt würden, die die Kirche so nicht teilen kann. Andernfalls könnten nämlich irgendwann homosexuelle Kleriker auf die Idee kommen, ihren Bischof auf die staatliche Anklagebank zu setzen, weil er der europäischen und somit zweifellos homosexuellenfreundlicheren Menschenrechtsauslegung in disziplinärmaßnahmen widerspräche.
Die Kirche im dritten Jahrtausend muß aber dankbar sein, daß nicht nur in Europa der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit ein besonders hoher Stellenwert zukommt. Denn vor allem dadurch haben wir seit einigen Jahren mehr Konsequenzen in sittlichen Skandalfällen verkündet gesehen, und vor allem dadurch war die Kirche herausgefordert, die Transparenz ein wenig zu erhöhen. Bestes Beispiel ist die kluge Presseerklärung des Heiligen Stuhles zum Gründer der Legionäre Christi. Manche haben sich zwar gefragt, warum diese Erklärung somit auf der ganzen Welt und somit auch in den säkularen Medien verkündet wurde. Hier muß gesagt sein: wir leben in einer offenen Mediengesellschaft. Es ist nicht mehr möglich, in derart wichtigen und exemplarischen Fällen die Öffentlichkeit auf den Arm zu nehmen. Damit zeigte der Heilige Stuhl neuerlich auf: das Privatwohl eines Einzelklerikers muß hinter die Wahrung der Glaubwürdigkeit der Gesamtkirche zurücktreten. Warum sollte dies in einer Diözese wie St. Pölten anders sein?
Wir alle haben aber Mitverantwortung, daß die Medien immer wieder ihrer Aufgabe einer objektiven Berichterstattung so gut wie möglich nachkommen. Eine solche objektive Berichterstattung wird in diesem
Beitrag meiner Meinung nach ganz und gar vermißt. Besser wäre es gewesen, die gewissenhafte Lektüre des nunmehr rechtskräftigen Urteils vorzunehmen und dieses dann unverfälscht zu interpretieren und daraus auch die Konsequenz zu ziehen, Diözesanbischof Mons. Klaus Küng nicht mehr anpatzen zu wollen. Dieselbe Autorin hatte nämllich im Dezember 2004 unter dem Titel „Vom Visitator zum Diktator“ und mit dem Hinweis auf eine angebliche „bischöfliche Psycho-Despotie“ und eine „ungezügelte Machtgier“ ernsthaft in bezug auf Bischof Küng gefragt: „Gilt hier nicht die machtpolitisch wirksame ‘Lösung’, die schon in Zeiten der Sowjetdiktatur so ‘schön’ funktionierte: Wenn einer nicht spurt, ab in die Klapse“?
Wer derart leichtfertig und ohne hinreichenden Beweis einen Menschen wie Bischof Küng aus der Ferne verurteilt, hat keine Glaubwürdigkeit mehr, die rechtskräftige Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils im Fall Küchl gegen „profil“ (eines österreichischen Oberlandesgerichtes) unter dem hetzerischen Titel „In Österreich gelten die Menschenrechte für die Kirche nicht“
zu verkaufen. Daß die Logik des Artikels nicht zutreffen kann (und praktisch jeder Kleriker willkürlich oder dauerhaft „Opfer der Medien“ werden könnte), zeigt das jüngste Gegenbeispiel. In Ermangelung jeglicher Zeugen und Beweise konnte der St. Pöltner Vizeoffizial per
Rechtsanwalt und Bischof eine von Krenn-Fanatikern geplante Medienkampagne gegen ihn sofort stoppen. Der KOMM-MIT-Jugendverlag und der Kardinal-von-Galen-Kreis werden sich daher langsam fragen müssen, wie lange die Fehlurteile ihrer
Repräsentantin noch tragbar sein können.
sicherer gesagt werden kann, daß im damaligen St. Pöltner Priesterseminar nicht nur Seminaristen die vom Päpstlichen Visitator im August 2004 festgestellten aktiven homophilen Beziehungen untereinander pflegten, sondern auch die beiden Seminarvorsteher Prälat Küchl und Dr. Wolfgang Rothe mit ihnen damals unterstellten Seminaristen, um so aggressiver wirkt die noch vereinzelt hörbare Propaganda, warum alle guten Katholiken angeblich verpflichtet wären, eben diese beiden Priester gegen die Vorwürfe allzeit zu verteidigen.
Aufgabe meines Zwischenrufes soll es daher nebenbei sein, die verlogen wirkenden Argumentationsmuster dieser sinnlosen Propaganda ein für alle Mal zu entlarven, da ansonsten bei konservativ zugeordneten Katholiken eine falsche Orientierung oder Orientierungslosigkeit drohen könnte.
Wer nämlich das Urteil der ersten Instanz vom 15. September 2005 im vom Prälat Ulrich Küchl angestrengten Medienverfahren liest, das am 24. Mai 2006 in der zweitinstanzlichen Abweisung der Anträge Küchls rechtskräftig geworden ist, wird nicht umhin können, einer unabhängigen Gerichtsbarkeit Dank zu sagen, egal ob er sich einem „Lager“ zugehörig fühlte.
Wie sinnlos die Medienprozesse der Ex-Vorsteher waren, zeigte sich von Anfang an für diese selbst vor allem darin, was dadurch noch zusätzlich an die Öffentlichkeit kam, das ursprünglich sicherlich nicht für diese bestimmt war. Die Frage schlechthin lautet aber: mit welcher Fehleinschätzung haben die beiden Priester diesen Weg überhaupt begonnen oder fortgeführt? Hätten sie beispielsweise kurz vor der Urteilsfällung am 15. September 2005 gesagt, ihre Anträge aufgrund einer angeblichen „Befangenheit“ des Gerichtes zurückzuziehen, könnten sie noch heute gemeinsam mit den sie unterstützenden Kleingruppen ihre märchenhaft wirkenden Verteidigungsstories relativ ungehindert weitererzählen. Nun aber halfen keine Ehrenerklärungen und keine anderen Beeinflussungen bestimmter Zeugen, um vor dem Gericht unter Eid eine Manipulation der vom Visitator wohl vorgefundenen Verhältnisse zu erreichen.
Wäre diese Rechnung aber aufgegangen, nämlich das Gericht und die Öffentlichkeit durch zeugenmäßige Verdrehung der Tatsachen zu täuschen, dann wäre dies ein harter Schlag für den Heiligen Stuhl gewesen, der sein ganzes Vertrauen in den damaligen Visitatorbischof Mons. Klaus Küng gesetzt hatte. Dieser wiederum hatte in noch nie bekanntem Ausmaß die mediale Öffentlichkeit über viele seiner Schritte informiert und Begründungen geliefert. Nun aber hat der Staat Österreich mit seiner Gerichtsbarkeit – obwohl von niemandem wirklich erbeten – in exemplarischer Weise indirekt die hervorragende Untersuchungsarbeit des damaligen Visitators bestätigt. Es spricht nämlich alles dafür, daß auch das Urteil
betreffend Ex-Subregens Dr. Rothe in Kürze rechtskräftig werden wird. Dies alles war aber nur möglich, weil eine engagierte Richterin genau hinhörte und aus Erfahrung richtig einschätzte, wer von den Zeugen wohl keinesfalls glaubwürdig sein konnte.
Obwohl die kirchliche Gerichtsbarkeit also diejenige des Staates streng genommen nicht benötigt, so wird im konkreten Fall mit Dankbarkeit zur Kenntnis genommen werden müssen, daß somit die Geschehnisse von St. Pölten und die Begründung für die Maßnahmen des Visitators (bzw. des neuen Diözesanbischofs bzw. auch des früheren Bischofs unter Beratung des Visitators) nun derart transparent vorzuliegen scheinen, daß auch all jene zufriedengestellt sein müßten, die über längere Zeit eine Veröffentlichung „des Abschlußberichtes“ der Visitation verlangt hatten. Angesichts all dessen entsteht jedoch nun die ernste Frage: wollten die Ex-Regenten selbst bzw. wollten deren Unterstützer allen Ernstes Katholiken einspannen, um eine u. a. homosexuelle Privatsphäre zweier Kleriker nach heutigen europäischen Menschenrechtsmaßstäben mitzuverteidigen? Menschenrechtsmaßstäbe, die die Kirche niemals so teilen kann, weil es eine Herabwürdigung der natürlichen Ehegemeinschaft in Richtung Gleichschaltung mit anders-sexuell motivierten
Lebenspartnerschaften niemals geben dürfte. Verstöße gegen den Zölibat, schon gar nicht widernatürliche, können naturrechtlich nämlich niemals mit jener Intimsphäre geschützt sein wie das eheliche Sexualleben von Mann und Frau.
Die Doppelmoral, die in St. Pölten 2004 aufgeflogen ist, hat also durch die staatliche Prozeßführung der ehemaligen Seminarvorsteher eine Schwester erhalten: mit einem Argument, daß weder beim Papst noch bei einem Bischof jemals Geltung haben dürfte – nämlich: „Abgesehen davon, daß ich alles leugne, geht es Dich nichts an, weil es meine sexuelle Privatsphäre ist!“ – wollten die beiden Herren offenbar plötzlich vor staatlichen Gerichten wenigstens noch eine finanzielle Entschädigung für das Aufgedecktwerden. Von daher wird die Weltkirche daraus lernen können: bei vergleichbaren Belastungslagen müßte der zuständige
Ordinarius solche und ähnliche Prozesse verbieten, da hier quasi „Menschenrechte“ eingeklagt würden, die die Kirche so nicht teilen kann. Andernfalls könnten nämlich irgendwann homosexuelle Kleriker auf die Idee kommen, ihren Bischof auf die staatliche Anklagebank zu setzen, weil er der europäischen und somit zweifellos homosexuellenfreundlicheren Menschenrechtsauslegung in disziplinärmaßnahmen widerspräche.
Die Kirche im dritten Jahrtausend muß aber dankbar sein, daß nicht nur in Europa der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit ein besonders hoher Stellenwert zukommt. Denn vor allem dadurch haben wir seit einigen Jahren mehr Konsequenzen in sittlichen Skandalfällen verkündet gesehen, und vor allem dadurch war die Kirche herausgefordert, die Transparenz ein wenig zu erhöhen. Bestes Beispiel ist die kluge Presseerklärung des Heiligen Stuhles zum Gründer der Legionäre Christi. Manche haben sich zwar gefragt, warum diese Erklärung somit auf der ganzen Welt und somit auch in den säkularen Medien verkündet wurde. Hier muß gesagt sein: wir leben in einer offenen Mediengesellschaft. Es ist nicht mehr möglich, in derart wichtigen und exemplarischen Fällen die Öffentlichkeit auf den Arm zu nehmen. Damit zeigte der Heilige Stuhl neuerlich auf: das Privatwohl eines Einzelklerikers muß hinter die Wahrung der Glaubwürdigkeit der Gesamtkirche zurücktreten. Warum sollte dies in einer Diözese wie St. Pölten anders sein?
Wir alle haben aber Mitverantwortung, daß die Medien immer wieder ihrer Aufgabe einer objektiven Berichterstattung so gut wie möglich nachkommen. Eine solche objektive Berichterstattung wird in diesem
Beitrag meiner Meinung nach ganz und gar vermißt. Besser wäre es gewesen, die gewissenhafte Lektüre des nunmehr rechtskräftigen Urteils vorzunehmen und dieses dann unverfälscht zu interpretieren und daraus auch die Konsequenz zu ziehen, Diözesanbischof Mons. Klaus Küng nicht mehr anpatzen zu wollen. Dieselbe Autorin hatte nämllich im Dezember 2004 unter dem Titel „Vom Visitator zum Diktator“ und mit dem Hinweis auf eine angebliche „bischöfliche Psycho-Despotie“ und eine „ungezügelte Machtgier“ ernsthaft in bezug auf Bischof Küng gefragt: „Gilt hier nicht die machtpolitisch wirksame ‘Lösung’, die schon in Zeiten der Sowjetdiktatur so ‘schön’ funktionierte: Wenn einer nicht spurt, ab in die Klapse“?
Wer derart leichtfertig und ohne hinreichenden Beweis einen Menschen wie Bischof Küng aus der Ferne verurteilt, hat keine Glaubwürdigkeit mehr, die rechtskräftige Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils im Fall Küchl gegen „profil“ (eines österreichischen Oberlandesgerichtes) unter dem hetzerischen Titel „In Österreich gelten die Menschenrechte für die Kirche nicht“
zu verkaufen. Daß die Logik des Artikels nicht zutreffen kann (und praktisch jeder Kleriker willkürlich oder dauerhaft „Opfer der Medien“ werden könnte), zeigt das jüngste Gegenbeispiel. In Ermangelung jeglicher Zeugen und Beweise konnte der St. Pöltner Vizeoffizial per
Rechtsanwalt und Bischof eine von Krenn-Fanatikern geplante Medienkampagne gegen ihn sofort stoppen. Der KOMM-MIT-Jugendverlag und der Kardinal-von-Galen-Kreis werden sich daher langsam fragen müssen, wie lange die Fehlurteile ihrer
Repräsentantin noch tragbar sein können.
Diesen Beitrag bearbeiten
Redakteur:
Johannes Paul I.
Quelle: Internetrecherche
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Weiterlesen:
Samstag, 3. Juni 2006 20:30
turk: Konrad kann nicht lesen?
Im nach Meinung von Johannes Paul I. bald rechtskraeftigen Urteil heisst es zur Irrmeinung des Herrn Konrad:
Es wurde(n) Weihnachtsbäckerei gegessen, Sekt getrunken, das Evangelium gelesen, gesungen und Geschenke
zwischen den Anwesenden ausgetauscht. Subregens Rothe übergab den Schülern Ringe, die er zuvor segnete,
wobei in die an A. und P. übergebenen Ringe die Initialen der beiden Priesterschüler und das Datum des
Beginns der zwischen ihnen bestehenden Beziehung eingraviert war. Bei der Feier wurde(n) von Daniel P.
fotografiert und unter anderem die beiden inkriminierten Fotos aufgenommen. Während der Feier kam es
wiederholt zum Austausch von Zungenküssen zwischen dem Antragsteller und Karl K., aber auch zwischen
den beiden Priesterschülern Albert A. und Daniel P. Zu diesen Feststellungen gelangte das Gericht aufgrund
der oben bezogenen Beweismittel. Die Feststellungen zum Bedeutungsinhalt des Artikels beruhen auf Wort-
und grammatikalischer Interpretation im Gesamtzusammenhang des Textes und der beiden bezughabenden Fotos
unter Berücksichtigung des
angesprochenen Leserkreises.
Ihre Vorwuerfe, Herr Konrad, fallen daher auf Sie zurueck. Fanatisierungen bringen rein gar nichts, bleiben auch Sie sachlich.
angesprochenen Leserkreises.
Ihre Vorwuerfe, Herr Konrad, fallen daher auf Sie zurueck. Fanatisierungen bringen rein gar nichts, bleiben auch Sie sachlich.
Samstag, 3. Juni 2006 12:18
Konrad: CETERUM CENSEO:
Es gibt keine fotographierten Zungenküsse zu sehen! Nur wer die – wie turk und Konsorten sehen will,
glaubt sie zu sehen. Man kann das auch Halluzination nennen! Oder nachlesen bei Immanuel Kant: das Ding
an sich ist unerkennbar; oder bei Feuerbach: reine Projektion; oder bei Freud: Übertragung. Empirisch
ist kein Zungenkuss, sondern – wie sogar ein turk-freundlcher Poster zugegeben hat – nur ein Wangenkuss
zu sehen.
Ende der Durchsage.
Ende der Durchsage.
Samstag, 3. Juni 2006 10:53
turk: Konrad in Verwirrung
Ach ja, Herr Konrad, dann nennen Sie also mal die Anhaltspunkte des Undurchsichtig-Argen beim Tod des
Papstes Johannes Paul I.
Tja, da haben Sie sich jetzt ein tolles Eigentor geschossen. Da der St. Poeltner Vizeoffizial deutlich hinweist, von wo der Angriff gekommen ist: Ferner erreichte mich auch der glaubwürdige Hinweis, wonach ein Priester, der selber in unmittelbarem Zusammenhang mit den ehemaligen Problemen des deswegen geschlossenen St. Pöltner Priesterseminars steht und der Volker S. gut kennt, ihn auch heute kirchenrechtlich berate und mir – falls ich in der Diözese irgend etwas werde – „Vernichtung“ angedroht habe. (= gescheiterte Ablenkung von den eigenen Homobildern, also aus dem sog. Lager des Ex-Subregens, zudem drohte das Hofblatt Bischof Krenns quasi den Angriff auf Knittel zweimal an – soviel zu Ihrer naiven Uninformiertheit) Wenn Sie also schreiben, dass man Knittel gnaedig laufen liess, dann luegen Sie eben ganz gewaltig. Gnaedig laufenwuerde heissen, es laege etwas vor. Also nennen Sie Zeugen und Beweise, denn davon hat bis heute niemand etwas geliefert. Aber Sie lassen ja offenbar sogar noch fotografierte homosexuelle Zungenkuesse durchgehen, wenn es sich um selbsternannte hochkonservative Kleriker handelt.
Tja, da haben Sie sich jetzt ein tolles Eigentor geschossen. Da der St. Poeltner Vizeoffizial deutlich hinweist, von wo der Angriff gekommen ist: Ferner erreichte mich auch der glaubwürdige Hinweis, wonach ein Priester, der selber in unmittelbarem Zusammenhang mit den ehemaligen Problemen des deswegen geschlossenen St. Pöltner Priesterseminars steht und der Volker S. gut kennt, ihn auch heute kirchenrechtlich berate und mir – falls ich in der Diözese irgend etwas werde – „Vernichtung“ angedroht habe. (= gescheiterte Ablenkung von den eigenen Homobildern, also aus dem sog. Lager des Ex-Subregens, zudem drohte das Hofblatt Bischof Krenns quasi den Angriff auf Knittel zweimal an – soviel zu Ihrer naiven Uninformiertheit) Wenn Sie also schreiben, dass man Knittel gnaedig laufen liess, dann luegen Sie eben ganz gewaltig. Gnaedig laufenwuerde heissen, es laege etwas vor. Also nennen Sie Zeugen und Beweise, denn davon hat bis heute niemand etwas geliefert. Aber Sie lassen ja offenbar sogar noch fotografierte homosexuelle Zungenkuesse durchgehen, wenn es sich um selbsternannte hochkonservative Kleriker handelt.
Freitag, 2. Juni 2006 23:16
Konrad: Schüttel hat sehr treffend undurchsichtige Skandale genannt
und dass beim Tod JPI’ vieles im Argen war, ist doch wohl bekannt „inside the vatican“. Im Artikel desjenigen, der den Namen des 33Tage Papstes usurpiert hat, sind lauter Widersprüche und Ungereimtheiten. Dass der St.Pöltener Vizeoffizial wieder aus der Schusslinie kam, lag an den trüben Quellen, aus denen er angklagt wurde, und daran, dass er nicht zu Küchl/Rothe Verbindung hat, also die Lüge des Medienskandals nicht gefährden konnte. Man liess ihn gnädig laufen.
Freitag, 2. Juni 2006 20:17
turk: Schüttel noch mit beiden Beinen auf der Erde?
Nuja, Schüttel, Sie verwechseln da etwas. Erstens besteht ueber den Spuk weder Freude noch Trauer, sondern es ist oben zweifellos eine sachliche Analyse nachzulesen, die den Scheinargumenten der letzten Uneinsichtigen entgegentritt. Wenn Schüttel & Co. sich mit sich selbst beschaeftigen wollen, dann wird ihnen hier niemand etwas in den Weg legen. Allerdings riecht es nach einer mittelschweren psychischen Erkrankung, wenn man den laengst aufgeklaerten Realskandal um das St. Poeltner Seminar (ein Visitator des Heiligen Stuhles stellte Pornosucht und aktive homophile Beziehungen fest, leider!) mit historischen Paradefaellen wie unten genannt vergleicht. Da scheint jemand entweder einen Minderwertigkeitskomplex zu haben oder aber im Groessenwahn zu sein. Besonders interessant und doppelt verrueckt, dass Schuettel-Justus den Tod des Papstes Johannes Paul I. hier nennt.
Freitag, 2. Juni 2006 16:37
Schüttel: Zu früh gefreut, turk und Konsorten
denn die PROFIL-Medienskandale um Kard. Groer (1995) und das St. Pöltner Seminar (2004) „spuken“ wegen ihrer Unaufgeklärtheit munter weiter. Darin sind die vergleichbar den Schüssen von Mayerling, dem Mord an Kennedy, dem Tod Marylin Monroes, dem Tod Johannes Paul I, dem Attentat auf JPII am 13. Mai 1981, dem Fall Barschel, dem Verkehrsunfall von Lady Di am 31. August 1997
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