Donnerstag, 22. Juni 2006 01:08
Renatus: ST. PÖLTEN: RÜCKBLICK AUF HAUPTVERHANDLUNG VOM 15. SEPTEMBER 2005
Das Urteil ist gefällt: warum ein bereits gefaßtes Urteil keine Vorverurteilung ist und warum der Weihnachtskuß unter dem Mistelzweig in keine eingetragene (?) Partnerschaft münden konnte, sondern zum unerwarteten Bumerang einer Niederlage in allen Punkten wurde … Ambrosius war Augenzeuge der letzten (erstinstanzlichen) Verhandlung Rothe/Küchl vs. Profil
Man überhört es fast, das Urteil. Das zwei begehrten, die sich im staatlichen Recht eine Chance sahen, doch noch zu obsiegen, weil sie ein anderes Urteil nicht hören wollten. Ob sie nun zufriedener sind? Ob überhaupt jemand nun zufriedener ist? Denn von Anfang an stand der Prozeß der Ex-Regenten des Priesterseminars von St. Pölten gegen das Nachrichtenmagazin Profil unter fragwürdigem Stern. Denn staatliches Recht motiviert sich keineswegs (mehr) aus derselben Grundlage wie es das Recht der Kirche tut. Dennoch haben die beiden es versucht, und damit wohl auch versucht, das Recht der Kirche auszubremsen. Ob sie gut daran taten?

Es ist interessant, daß die Richterin Mag. Frohner am 15. September 2005 im Gerichtssaal 211 – wohl war größeres Publikumsinteresse erwartet worden, eine Erwartung die sich wie so manches in diesem Prozeß als Fehleinschätzung entpuppte – in ihrer Urteilsbegründung diese Frage greifbar machte. Indem sie den Umgang der Kirche mit der Homosexualität in Frage stellte. Indem sie die Kluft zwischen verlautetem Anspruch und Praxis in der Kirche als von öffentlichem Interesse darstellte. Indem sie Verhalten und Glaubwürdigkeiten unter Aspekten beurteilte, die erst unter Berücksichtigung von Doppelmoral Sinn ergeben.

Und ein Urteil gab es. So wie die Zwischenrufe eines Humer, eines Engelmann und deren bei den vergangenen wie diesem Verhandlungstag unerläßlichen Begleitschar, die auch diesmal wie bestellte Rückenstärkung wirkten. Und durch beifälliges oder zweifelndes Nicken wie Kopfschütteln oder Raunen Einfluß nehmen sollten. Und sich in ihrer Wirkung – wenn schon – gewiß auch in diesem Punkt täuschten. Auch und gerade sie haben nämlich das, was sie am Schluß des Prozesses lautstark als Tendenzjustiz angeprangert hatten. Vorgefaßte Urteile. Aber ein Vorurteil ist nicht dasselbe wie ein Urteil, das vorhersehbar ist.

VOR dem letzten Verhandlungstag? Wer bisher wie Ambrosius dem Streit folgte, konnte das leicht verstehen. Denn auch da war längst eine These plausibel, die in den letzten beiden Zeugen dieses Tages nur noch letzte Verifizierung suchte. Und sogar noch mehr fand. Denn der Schwung, mit dem vor allem der aus Polen angereiste A. auftrat, riß wohl unerwartet die letzten Zweifel nieder: durch harte Fakten. Und egal welche Fakten – sie waren ausschlaggebend.

Beide Zeugen an diesem Tage boten das gewohnte Bild, erfüllten dieselben Kriterien wie die Zeugen bisher. Jene, die Küchl und Rothe entlasten sollten, wirkten eloquent, ja charmant, und ihre Argumentewelt ungemein rund. Zu rund … für die Widersprüche, die sich einschlichen. Wo es ans Eingemachte ging haben sie alle sowieso nichts gesehen oder bemerkt. Oder waren ‘mal auf der Toilette. Oder hatten ungemeines Pech mit ihren Geräten. Deibel noch ‘mal. Jene, die seitens des Profil nominiert wurden, rangen eher, gerade wenn man einen Remigius Rabiega betrachtete, den „Hin- und Herfaller“, wie ihn manche nicht ganz unrichtig schon im Priesterheim nannten. Der Stein, den schon damals aber alle verwarfen, er ist … Weil Rabiega letztlich exakt den Argumentegrund anriß, der dieses nunmehrige Urteil sehr vernünftig erscheinen läßt, weil er sich mehr und mehr als tragfähig erwies. Weil sich die Aussagen aller Zeugen, die von Mag. Frohner ausdrücklich für glaubwürdig gewürdigt wurden, einfach unter diesem Licht sehr wohl zu einem plausiblen Ganzen fügten – und Licht geht dem Gesehenen voraus. Auch wenn viele auf Remigius Rabiega selbst eher nüchtern zu sprechen waren und sind, und jene selbst zudem manch eigene Fragen offen ließen. Ro., S., M.

Der polnische Ex-Alumne A. – nie entlassen, sondern mit der Auflösung des Seminars wie die übrigen einfach gegangen – beharrt auf der Dolmetscherin. Obwohl Richterin Frohner ihn ersuchte, doch Deutsch zu sprechen, immerhin habe er ja in St. Pölten studiert, müsse doch die Sprache können. Er sei zu wenig mit Deutschsprachigen zusammen gewesen, meint der Pole, und legt los. Daß er amüsant zu plaudern versteht, erkennt man rasch, ja A. hat es scheinbar überhaupt mit dem Amusement.

Denn: das alles (die Bilder) sei doch einfach ein typischer Scherz unter Alumnen gewesen! Wie hätte man doch gelacht! Nachdem ohnehin weltweit Priestern nachgesagt würde, daß sie so häufig schwul seien, sei es in St. Pölten wie in Polen üblich gewesen, intern damit Späße zu treiben. Am meisten lachte A. selber, immer wieder, wollte damit unterstreichen, daß doch alle nur Spaß gemacht hätten, riesigen Spaß! Bei einer Weihnachtsfeier? Na klar, Weihnachten sei doch das Fest der Freude über die Geburt Christi, antwortete A. Er und P. ein Paar? Niemals. Seit 15 Jahren Freunde, höchstens. Weil er nicht gut Deutsch spreche, habe ihm sein Freund eben oft geholfen. Richtig in Fahrt redete er sich. Na klar sei ein Datum in den Ringen eingraviert gewesen, der 24. Dezember 2003 eben, Weihnachten. Und die Ringe seien Rosenkranzringe gewesen, die selbstverständlich gesegnet würden, wie man das bei Rosenkränzen eben tue. Einen solchen zeigte er nun der Richterin. Natürlich war es nicht nämlicher. Und ein Spruch sei eingraviert gewesen, so ungefähr wie „Gott ist die Treue“ oder so, er könne sich nicht mehr erinnern. Die Schlinge zog.

Alles sei doch ein einziger Spaß gewesen! Die Richterin solle doch einmal genau schauen: die beiden küßten sich auf den ominösen Photos von der Weihnachtsfeier doch unter einem Mistelzweig! Da bleibt der Richterin fast die Spucke weg – na klar, jetzt erst bemerke sie es, und nun sei ihr erst recht alles klar! A. merkte nichts. Er redete und redete, so rasch, daß die Richterin immer wieder bat, langsamer zu sprechen, seine Aussagen könnten sonst nicht protokolliert werden. Der Kuß unter dem Mistelzweig, die Richterin wiederholte es staunend, fast hätte sie sich mit der flachen Hand auf die Stirn geschlagen. Die Schlinge zog sich.

Na selbstverständlich träume doch jeder Alumne von rotem Talar, von der Mitra, so seien auch die Bilder bei der Geburtstagsfeier von P. in Eisgarn entstanden, ein einziger Spaß! Schloß man die Augen – A. klang sogar irgendwie plausibel – bis zu dem Moment, da der Anwalt des Profil aufstand und Beweisanträge stellte, die Beweise gleich vorlegte, dazu mußte er nämlich nur den Strafprozeßakt aus St. Pölten aufschlagen. Die Schlinge zog sich zusammen.

Es habe keine Umarmungen in der bekannten Art zwischen ihm und Küchl gegeben? Was denn da auf diesem Photo sei? Das habe er nicht gewollt. „Aha, dann sei es aber ja gar Nötigung?“ ätzt Mag. Frohner. Und es kommen ganz ruhig vorgebracht Fakten um Fakten, die A.s Geschichten regelrecht ins Nichts zerfallen lassen. Photos, mit seiner Kamera geschossen. (Das sei zuvor die Kamera von Daniel P. gewesen, die Bilder seien noch drauf gewesen.) Ob er dies, dies, dies sei, ob P. das, das, das sei, der unter der Dusche, der von hinten, das, das … Ob er in St. Pölten nicht protokolliert gesagt habe, daß er homosexuell sei ebenso wie P., ob er nicht davon gesprochen hätte, daß einige andere Alumnen homosexuell seien. (Er habe dort keinen Dolmetsch gehabt, das Protokoll sei mißverständlich, er habe nur von einem gesprochen – Remigius Rabiega.) A. merkte aber gar nicht, wie erledigt er war, welchen Bärendienst er Küchl und Rothe geleistet hatte. Locker verließ er den Saal, so wie er ihn betreten hatte. So locker wie Küchl vor Prozeßbeginn, als er A. mit beruhigender Geste zugesprochen hatte. Er und Küchl hätten keinen Kontakt mehr gehabt? Was mit den SMS sei? (Küchl habe ihm eine schöne Karte geschickt. Außerdem habe er ständig wechselnde Telephonnummern, man habe ihn nicht erreichen können.) Nicht im März? Und die österreichische Nummer habe er beibehalten? Und bei der letzten Verhandlung hätten Küchl wie Rothe vom Telephonat erzählt? (Ja Rothe sogar angeboten, ihn bzw. P. von seinem Handy aus anzurufen.)

Ein Detail das eher in die Kategorie gar garstiger Polenwitze fiel: der Zeuge P. – er und A. seien im Priesterseminar als Paar bekannt gewesen, so böse Zungen – hatte sich per Fax von der Verhandlung entschuldigt. Er sei krank. Den gerichtlichen Kostenvorschuß für die Reise – den hatte er freilich längst erhalten.

Weitere relevante Details kamen ja zuvor schon von Engelbert M., A. war also chancenlos, ohne es zu ahnen, man begriff erst allmählich in welches Messer er gelaufen war.

Er, Engelbert M., sei Einzelhandelskaufmann, Jahrgang 1959. Das erkannte man sofort an seiner Aktentasche, der offenbar nur die Beamtenforelle fehlte. Seine Wertschätzung gegenüber Küchl, vor allem aber Rothe, mit dem gemeinsam er in Rom studiert habe, sei ungebrochen. Immer wieder betonte er das. Nie hätte er von den beiden, schon gar von Rothe DAS geglaubt, hätte er nicht die Photos gesehen. Einzelhandelskaufmann wirkt glaubwürdig. Denn wie ein Buchhalter hat er damals protokolliert, was ihm Titel wie „heimlicher Subregens“ oder „Spitzel“ einbrachte. Und einen Antrag von Küchl bei Krenn, ihn zu entlassen. Denn bei Krenn war Engelbert M. gar zweimal gewesen, um die Entlassung von Küchl zu urgieren. Denn nie hätte er von dem geglaubt, das der so ein gefährliches Spiel betreibe. Asketisch habe der nämlich auf ihn gewirkt, als er ihn nach 20 Jahren in St. Pölten wiedersah. Seit dem Treffen damals in der Wiener Bar „Nautic“, Schleifmühlgasse 2, 1040 Wien, wo sich ihm einer vorgestellt habe als neuer Freund eines Priesters, der nebenan sei, und das sei doch was.

Was er wahrgenommen hätte. Wie er zu seiner Behauptung käme, es hätte homosexuelle Kontakte gegeben. M. bewies logisches Denkvermögen: was man sonst denken solle, wenn sich im Nebenzimmer Nummer 116 die Möbel rhythmisch bewegten, jemand dann zum Fenster gehe, um es zu öffnen, der Wasserhahn aufgedreht würde, oder dann gar um halb vier Uhr mit zerzaustem Haar nämliche (fremde) Zimmer verlasse. Na klar hätte es kein Stöhnen gegeben, wie man es von Pornofilmen her kenne, im Priesterheim. Wo um Mitternacht die Prozessionen im Haus stattgefunden hätten, die vielen Feiern vorzugsweise im dritten Stock, die er nie mitgemacht hätte, denn er sei ja Alumne gewesen. Seine ausgeprägte religiöse Gesinnung offenbart M. auch, als er von der Pietätlosigkeit erzählt, daß ausgerechnet an dem Tag, an dem Altbischof Zak zu Grabe getragen worden war, Küchl mit dem Seminaristen S. zu einem mehrtätigen Urlaub nach Dresden gefahren sei, in des Prälaten Heimat oder so ähnlich. Rothe habe ihn, M., selbst aufgefordert, zu Krenn zu gehen, mit der Begründung, er könne es nicht selbst tun, um „Ulli“ nicht in den Rücken zu fallen. Zum Kußpartner K. schilderte er eine nette Geschichte aus dem Canisiusheim in Horn, der in dessen Bett nackt aufgefundene Gymnasiast ist übrigens heute in Innsbruck Alumne. Ansonsten sei ihm aber keine homosexuelle Atmosphäre aufgefallen, was denn das überhaupt sei. Die Beziehungen unter den Alumnen seien ihm nicht weiter verdächtig vorgekommen, sondern normal. Ob es denn normal sei, wenn ein Regens mit seinen Alumnen auf Urlaub auf die Kanarischen Inseln fliege oder nach Dresden fahre? Nein, das sei nicht normal. Im übrigen halte er seine Wertschätzung für Rothe und Küchl aufrecht.

Alles ein Mischmasch aus Gerüchten und Mutmaßungen, keiner aber habe irgendetwas wirklich wahrgenommen, meinte der Anwalt Küchls in seinem Plädoyer, währenddessen er in seiner Vortragsweise die Grenzen der Lächerlichkeit immer mehr überschritt. Es liege aber in der Natur sexueller Beziehungen – und schon gar unter den Bedingungen, die die Kirche bietet – eher selten direkt wahrnehmbar zu sein, meint die Richterin. Nein, widersprach ihr der Anwalt, denn so wie er sich mit seiner Frau in der Öffentlichkeit zeige, so liege es in der Natur von Beziehungen, daß sie öffentlich wahrgenommen werden. Und da sagte er etwas, das so richtig stimmt.

Weitere Beweisanträge folgten auf die Einvernahmen, weitere Zeugenladungsanträge, von beiden Seiten. Die Richterin wies sie zurück, schloß die Beweisaufnahme, hatte während der Plädoyers der beiden Anwälte jeweils bereits in den Akten geblättert, Notizen gemacht. Mit ihr erhoben sich alle. Fast zu überhören – und bei manch Schwerhörigem war das vorherzusehen – dann ihr Spruch, der die heruntergeleierte Formalität abschloß: Antrag Küchl – abgewiesen. Genauso im zweiten Prozeß: Anträge Rothe – abgewiesen. Beide Antragsteller sind kostenpflichtig. Sinngemäß verwendete Mag. Frohner bei beiden Verfahren dieselbe Begründung: es gehe aus dem Verfahren für sie schlüssig genug hervor, das die Profil-Geschichte im großen Ganzen der Wahrheit entspreche, und es sei Aufgabe der Presse aufzudecken, wenn eine Institution wie die Kirche sich in Anspruch – sie erwähnte Krenn – und Praxis so widerspreche. Der Antrag auf Nichtigkeit (wegen Verfahrensmangel: das photogrammetrische Gutachten wurde von der Richterin nicht eingeholt, weil sie ihre eigenen Augen hätte, wie sie meinte) bzw. der Rekursantrag des Anwalts der beiden Kläger sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, nicht nur die Richterin meinte, daß der Ausgang in nächster Instanz gewiß sei.

Nun hat ein weltliches Gericht – eine Frau – diesen Spuk wohl definitiv beendet, wozu innerkirchliche Kraft immer noch nicht reichte. Denn man muß abschließend noch deutlicher fragen, warum dieser Prozeß, dessen faktischer Ausgang zudem sehr rasch absehbar, dessen Fragwürdigkeit aber von Anfang an deutlich gewesen ist, überhaupt geführt werden konnte. Was ist jetzt besser? Was wäre gar bei einem anderslautenden Urteil – trotz der nun der ganzen Öffentlichkeit bekannten Fakten – besser gewesen? Zumal sich die eigentlichen Zeugen gar nicht zur Verfügung stellten, die alles mit einem Handstreich erledigen hätten können – wie Bischof Küng. Wenn seine Absicht gewesen ist, die Vorgänge rund um die Visitation 2004 in der Öffentlichkeit nicht auszubreiten, so hat er das Gegenteil erreicht. Aber er ist anderseits das Risiko eingegangen, das ein Spiel durchgehen hätte können, das selbst ihm bzw. der Kirche noch geschadet hätte. Was hatte der neue St. Pöltner Bischof also vor?

Eines ist ebenfalls bemerkenswertes Fazit, verifiziert eine andere These: wenn man sich die im Straflandesgericht Wien im Verlauf der bisherigen Verhandlungen aufgetretenen Alumnen und Ex-Alumnen noch einmal vor Augen stellt, wenn man – gewiß nur zu sich gewandt – benennt, was sich bei fast allen an Eindruck aufdrängte, dann kann man nur noch den Kopf schütteln, dann wird vor allem eines klar, ja eine These verifiziert: ein derartiger Kochtopf voller …, wie er sich in St. Pölten angesammelt hatte, der mußte eines Tages unweigerlich explodieren.

Vorverurteilung, nannten Humer, Engelmann und die paar alten Damen lautstark das Urteil. Weil es so bald absehbar war? So absehbar nämlich wie der Inhalt nächster Ausgaben mancher Postillen? Aber vielleicht waren die auch schon auf der Festplatte der Redaktionscomputer, die auf dem Russenmarkt gebraucht gekauft worden waren. Gegen Bares, nicht Kreditkarte.

Exkurs zum Mistelzweig: Das Küssen unter dem Mistelzweig tauchte zuerst in Verbindung mit dem griechischen Fest der Saturnalien auf und wurde später mit den ursprünglichen Hochzeitsbräuchen assoziiert. Ein Aberglaube war, daß er die Kraft hätte, Fruchtbarkeit zu schenken, und es wurde auch geglaubt, daß der Mistelzweig von seinem Dung die „Leben-geben“-Kraft besitzt. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften waren damals noch nicht im Blickfeld … später nannten die zum Magischen neigenden Engländer des 18. Jahrhunderts die Früchte des Mistelzweiges „Kuß-Kugeln“. Steht eine junge Frau zur Weihnachtszeit unter dem Mistelzweig, kann sie es nicht ablehnen, geküßt zu werden. So ein Kuß konnte eine tiefe Romanze bedeuten oder auch dauerhafte Freundschaft. In manchen Teilen Englands wird der Weihnachts-Mistelzweig in der zwölften Nacht verbrannt, damit die Jungen und Mädchen, die sich darunter küßten, heiraten würden. Wenn auch die heidnische Bedeutung lange vergessen ist: der Brauch, sich Küsse unter dem Mistelzweig auszutauschen, kann immer noch in vielen europäischen Ländern genauso wie in Kanada gefunden werden. Wenn sich also ein verliebtes Paar einen Kuß unter dem Mistelzweig gibt, handelt es sich um ein Versprechen zum Heiraten. Es gehörte sich nicht, sich zu zieren, und ungeküßten Frauen wurden für das kommende Jahr ein unerfülltes Liebesleben vorausgesagt. Der Mistelzweig hat das Küssen zwar nicht erfunden, aber er hat es gefördert – zumindest in England. Wer dort mit einem hübschen Mädchen oder einem netten jungen Mann unter dem Zweig mit den weißen Beeren steht, muß freilich die Spielregeln streng beachten: pflückt man eine Beere – ein Kuß; zwei Beeren – zwei Küsse. Wenn keine Beeren mehr da sind, ist Schluß mit der Küsserei! (Ob das in St. Pölten beachtet wurde?) Die Legende assoziiert den Mistelzweig mit der „Göttin Frigga“. Es wurde erzählt, daß die Tränen, die sie um ihren Sohn vergossen hatte, sich in perlenartigen weißen Beeren des Mistelzweiges verwandelten. Und in ihrer Freude küßte Frigga jeden, der unter dem Baum ging, an dem der Mistelzweig wuchs. Die Geschichte endet mit dem Erlaß, daß dem, der unter dem bescheidenen Mistelzweig steht, kein Schaden zugefügt werden soll, sondern vielmehr nur ein Kuß, ein Zeichen der Liebe. Tja, und nun kann sich jeder selbst seinen Reim machen auf den oder die Weihnachtsküsse des Jahres 2003 irgendwo in einer angeblich privaten Dienstwohnung von St. Pölten.
Diesen Beitrag bearbeiten Redakteur: Renatus
Quelle: Ambrosius
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