Sonntag, 9. Juli 2006 00:45
Johannes Paul I.: St. Pölten: die Dolchstoßlegende stirbt trotzdem
Auch Kirchenhistorikern wäre es zu empfehlen, die nunmehr (mit 24. Mai und 28. Juni 2006) rechtskräftig gewordenen Urteile in den beiden von den ehemaligen St. Pöltner Seminarvorstehern angestrengten und in allen Punkten verlorenen Hauptverfahren gegen die österreichische Wochenschrift „profil“ zu studieren.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wohin sogenannte Lagerzugehörigkeiten – noch besser: Lagerblindheiten – innerkirchlich führen können, so ist er uns aktuell erbracht. Es genügt dazu die Lektüre von Gerhard B. Winkler, Die katholische Kirche in Österreich von 1986 bis 2006, in: Jan Mikrut (Herausgeber), Die katholische Kirche in Mitteleuropa nach 1945 bis zur Gegenwart, Wien 2006, 193-226. Zu seiner Entschuldigung kann beim durchaus bekannten und in konservativen Kreisen recht beliebten Zisterzienser Dr. Dr. Gerhard B. Winkler noch sein hohes Alter angeführt werden. Trotzdem wäre es schön gewesen, hätte Winkler auch in diesem Beitrag der hohen wissenschaftlichen Anforderung entsprochen und echte Quellenforschung betrieben.

So schreibt Prof. em. Winkler konkret über Bischof Krenn: „Mehrere Maßnahmen verzieh man ihm nicht: etwa daß er seine Erstsemestrigen nicht in das neu eingerichtete Propädeutikum in Horn schickte. Denn in St. Pölten konnten doch jedes Jahr erheblich mehr Priester geweiht werden als in anderen Diözesen. In seiner Amtszeit als Bischof waren es immerhin insgesamt 90. Das Letzte wurde nicht völlig neidlos anerkannt; das Erste verstanden allerdings manche zu Unrecht als laesio maiestatis, hatte doch Rom wiederholt die Eigenverantwortung jedes einzelnen Ortsbischofs eingemahnt. Es war für Unbeteiligte nur schwer verständlich, warum der Diözesanbischof nicht rechtzeitig sorgte, daß sich der Generalvikar stets vor Augen hielt, immer das ‘zweite Ich’ des Ordinarius zu sein, wie es im kanonischen Recht vorgesehen ist.

Hier ist anzumerken: die Entscheidung betreffend das Propädeutikum wäre nur dann vollständig zu begrüßen gewesen, hätte Bischof Krenn dabei eine echte und glaubwürdige Alternative eingerichtet. Stattdessen mußte jedoch der Päpstliche Visitator bei der durch denselben Bischof Krenn vorgenommenen Schließung des ganzen Priesterseminars feststellen, daß „in den letzten Jahren zu wenig auf die erforderlichen Auswahlkriterien geachtet“ wurde. Insofern ist auch die Weihe-Zahl selbst noch wenig aussagekräftig. Die Frage ist nämlich immer: wer wurde geweiht. Erst sekundär sollte gefragt werden: wie viele wurden geweiht? Und wenn Prof. Winkler offenbar Weihbischof Dr. Fasching kritisiert, wäre es nicht nur der Wissenschaft wegen, sondern auch der ausgleichenden Gerechtigkeit wegen nötig gewesen, auch jene Punkte zu nennen, die Bischof Krenn selbst leider auch nicht positiv angerechnet werden können, wozu insbesondere die rhetorische Verharmlosung der homosexuellen Situationen im St. Pöltner Priesterseminar gehörte.

Doch Winkler setzt im Beitrag fort und nimmt zum damaligen Priesterseminar Stellung: „Vielleicht ließen sich die neuen Verantwortlichen durch den unverhofften Zulauf zum Seminar etwas täuschen. Die Zahl 44, die nach der Visitation auf vierzehn und schließlich auf vier zusammenschmolz, konnte sich in Österreich sehen lassen. (…) Schließlich gab es einen bei Gericht anhängigen Fall von unmoralischem und rechtswidrigem Gebrauch pornographischen Materials, den die Vorsteher allerdings unverzüglich anzeigten. Bei einem Seminaristen, R. R., der von auswärts stammte und das Propädeutikum in Horn absolviert hatte, bevor er sich ins St. Pöltener Seminar begab, fand die Polizei 300 neu gekaufte Porno-DVDs homosexuellen Inhalts. Der Betroffene, der selbst öffentlich angab, homosexuell zu sein, trat wenig später vor Gericht als Hauptzeuge gegen die Seminarleitung auf, ohne daß dessen einschlägige Befangenheit gehörig berücksichtigt worden wäre. Die eigentliche Identität dieses auswärtigen Kandidaten und seine Verbindungen sind nach meinem Wissen bis heute nicht völlig geklärt. Das Ganze wurde aber als genereller Sexskandal aufgemacht und verallgemeinert, bei dem das Menschenrecht auf ein faires Gericht, auf ‘Unschuldsvermutung’ und auf das Grundrecht auf Ehre für die Mehrzahl der Beteiligten nicht gewahrt wurde.

Hier ist anzumerken: angesichts der nun vorliegenden rechtskräftigen Urteile aus Österreich ist es nur schwer nachzuvollziehen, wenn die beiden Ex-Vorsteher des St. Pöltner Priesterseminars durch eine gewisse Selbst-Täuschung freigesprochen würden. Noch uninformierter zeigt sich der Kirchenhistoriker Winkler aber betreffend die Lage des damals mit „aktiven homophilen Beziehungen“ versehenen Priesterseminars, wie es der Päpstliche Visitator öffentlich formulieren mußte. Es gab also nicht nur einen angeblich homosexuellen Seminaristen, sondern es gab mehrere Beziehungen. Und dank der polizeilichen Hausdurchsuchung fand man auch nicht nur bei einem einzigen Seminaristen pornographisches Material. Darüber hinaus aber läßt Winkler klar erkennen, daß er offenbar auf die Propaganda der Zeitschrift „13.“ und der dahinter stehenden Manipulanten hereingefallen ist, wenn er nicht einmal weiß, daß z. B. auf den von ihm benannten Zeugen R. R. nachweislich Druck (vgl. die rechtskräftigen Urteile!) ausgeübt wurde, sodaß er eine vom Ex-Subregens vorgefertige Erklärung unterschrieb, die eben auch den Satz einer eigenen Homosexualität enthielt. In Wirklichkeit hat R. R. zum Zeitpunkt des Auffliegens des Homosexuellen-Skandals klar gesagt, daß er schon länger enthaltsam lebte. Darüber hinaus sind seine „Verbindungen“ von mehreren Richtern Österreichs untersucht: der Mann hat in den Fällen keiner erfolgten Druckausübung immer glaubwürdig ausgesagt. Es ist im übrigen lächerlich, wenn bei Prozessen, bei denen mehrheitlich Personen mit homosexueller Vergangenheit aufgetreten sind, für einen einzigen Zeugen behauptet würde, er wäre allein deshalb unglaubwürdig. Die Wahrheit ist: weil R. R. das sagte, was er sah und hörte, wollten die Ex-Vorsteher diesen Belastungszeugen kraft vorgefertigter Erklärungen für immer unglaubwürdig machen, was u. a. durch staatliche Richterinnen Gott sei Dank mißlungen ist, auch zum Wohle der Glaubwürdigkeit der Kirche.

Wer die Urteile liest, wird sicher nicht zum Schluß kommen, daß irgendein Menschenrecht verletzt wurde. Sicherlich, ein „Menschenrecht“ auf homosexuelle Privatsphäre gibt es rein naturrechtlich nicht. Aber ein solches kann ein katholischer Priester auch nicht wirklich für sich oder andere ernsthaft einklagen wollen. Und das Gerede von der „Unschuldsvermutung“ ist insofern grotesk, als ja „profil“ angeklagt wurde und nicht die beiden Antragsteller, die sich aber bei den Prozessen teilweise so gaben, als wären sie angeklagt. Und was das „Grundrecht auf Ehre“ im konkreten Fall und überhaupt bedeuten soll, müßte erst sauber wissenschaftlich geklärt werden.

Doch Winkler setzt fort: „Eine Klage zweier betroffener Herren der Seminarleitung wegen übler Nachrede gegen ein österreichisches Massenjournal wurde von dem mit der Frage befassten Gericht ohne schlüssigen Beweis im September 2005 zu einer Generalschelte der katholischen Kirche umfunktioniert. Danach mache sich die katholische Kirche der Doppelmoral schuldig, was zu beurteilen gar nicht die Aufgabe des Forums war. Die klagenden Priester mußten die Prozesskosten zahlen.

Hier ist anzumerken: es entsteht der Verdacht, daß Prof. Winkler die Urteile einfach nicht vollständig gelesen hat. Von einer Generalschelte der Katholischen Kirche kann keine Rede sein, sondern in Wirklichkeit hat das Gericht so wie der Päpstliche Visitator schon zuvor das eigentliche Problem im Fall St. Pölten erfaßt: die Glaubwürdigkeit der Kirche. Eben deshalb war dieser Prozeß in Österreich öffentlich, eben deshalb ging es auch und primär um die Frage, ob die Öffentlichkeit ein Recht hatte, unter Nennung konkreter verantwortlicher Personen (wie Prälat Küchl und Dr. Rothe) über eine unter Bischof Krenn entstandene homosexuelle Doppelmoral zu erfahren. Die Antwort lautete begründet: ja. Denn viele Eltern geben ihre Kinder in Erziehungsinstitutionen der Kirche, und es besteht ein Recht darauf, zu erfahren, wenn die eigene Lehre der Verurteilung homosexuellen Treibens ausgerechnet in einer angeblich vorbildhaften Priesterausbildungsstätte praktisch mißachtet werde. Und die Prozeßkosten müssen die beiden ehemaligen Vorsteher erst jetzt zahlen, da zum Zeitpunkt der Artikelerstellung Winklers die zweite Instanz und somit die Rechtskraft der Urteile noch gar nicht eingetreten war. Schon diese Ungenauigkeit zeigt, daß Winkler in diesem Abschnitt keine Quellenforschung betrieben haben kann.

Gerade die Wissenschaften werden aber maßgeblich dazu beitragen, daß die in der breiten Öffentlichkeit nie angekommene Version einer „Dolchstoßlegende“ betreffend Bischof Krenn endgültig zu Grabe getragen wird. Ausrutscher wie jener Prof. Winklers werden daran nichts ändern. Im Grunde hilft am Ende immer nur eines: die Wahrheit, und der sind sowohl Gerichte und Journalisten als auch Priester und Wissenschaftler sittlich zutiefst verpflichtet. Nachtrag: Deshalb hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. die über die beiden Seminarvorsteher verhängte Suspension im Frühjahr 2008 bestätigt.
Quelle: Jan Mikrut (Hrg.), Die katholische Kirche in Mitteleuropa nach 1945 bis zur Gegenwart, Wien 2006, 193-226.
Klicks: 1.421 mal
Weiterlesen:
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 18 Lesermeinungen:
Samstag, 15. Juli 2006 11:36
turk: Keine Sorge, das kommt alles noch
Die Irrtuemer Winklers sind nur ein kleiner Bruchteil des Gesamtirrtums der auf den 13er und andere Grueppchen teils unbewusst hereingefallenen Personen. Rechtskraeftige Urteile sind selbstverstaendlich eine notwendige und unter anderen Quellen nicht zu ignorierende Hauptquelle, da dem Ganzen polizeiliche und gerichtliche Vernehmungen zu Grunde liegen und darueber hinaus professionell Glaubwuerdigkeiten und Unglaubwuerdigkeiten aufgedeckt wurden.
Freitag, 14. Juli 2006 15:57
Konrad: Wenn Prof. Winkler sich angeblich „geirrt“ hat
dann bittet Herr Konrad mit anderen an der Wahrehit und Gerechtigkeit interessierten „Usern“ um eine wissenschaftliche Widerlegung des Aufsatzes von Prof. Winkler in einem wissenschaftlich anerkanntem Forum (bitte nicht hier auf „kreuz.net“, das manchmal ähnlich Gosse und Pöbel wie „Profil“)! Das ewige turk-Zitieren von angeblich „rechtskräftigen“ österreichischen pro-profil-Urteilen kann diese wissenschaftliche Bemühung nicht ersetzen!
Freitag, 14. Juli 2006 09:57
turk: Irrtum bleibt Irrtum, auch bei einem Professor
So wie die falsche Dauerglorifizierung eines einzigen Bischofs wie im Fall von Bischof Krenn seitens unerleuchteter Grueppchen nicht dessen (in der Regierungsendzeit) geschehene Verharmlosung homosexueller Situationen der von ihm eingesetzten Priesterseminar-Regenten wettmachen konnte, ebensowenig koennen anerkannte wissenschaftliche Leistungen im Fall eines emeritierten Kirchengeschichtsprofessors dessen nachweislichen wissenschaftlichen und kirchenhistorischen Irrtum zum Fall St. Poelten wettmachen. Irrtum, auch durch unwissentlich uebernommene Luegen, bleibt Irrtum.

Es geht um die Wahrheit, und so ist Herr Konrad das naechste Beispiel fuer die Konsequenzen einer falschen Lagerblindheit. Es sei die Lektuere rechtskraeftiger oesterreichischer Urteile empfohlen.

(„Johannes Paul I.“, was meinten Sie mit Ihrer Kritik an kreuz.net? Koennte es sich um ein Missverstaendnis gehandelt haben?)
Donnerstag, 13. Juli 2006 07:15
Johannes Paul I.: @alleluia und Traumwelt
seltsam, mit welchen mitteln manche arbeiten, nur um
der wahrheit den weg zu versperren. bei einem anonymen portal wie beim „kreuz.net“ scheint alles erlaubt zu sein: artikel, die bestimmten kreisen nicht passen, kurzerhand zu entfernen, beschimpfungen zuzulassen, seriösität zu verbannen usw… kath.net – ohne konkurrenz im deutschen sprachraum – hat von anbeginn einen völlig anderen weg eingeschlagen: artikel und meldungen dürfen nur unter dem namen des jeweiligen autors erscheinen. also: unseriösität, danke nein… erschiehene artikel haben bestand, beschimpfungen haben null chanchen usw… ich empfehle den „redakteuren“ von kreuz.net, von kath.net und deren seriösität etwas abzuschauen! andernfalls versinkt ihr produkt immer mehr im sumpf der kleinkariertheit und …
Donnerstag, 13. Juli 2006 06:54
Konrad: Noch mehr ins Schwarze getroffen
als „prawda“ mit dem unappetitlichen Gorbatschow/Honecker-Foto hat Prof. Dr. Gerhard Winkler O.Cist.mit seiner kirchenzeithistorischen Analyse im von Prof. Dr. Jan Mikrut herausgegebenen Sammelband. Es ist schon eine anmassende Frechheit von „Johannes Paul I.“, diesem renommierten Autor und Herausgeber der Werke des hl. Bernhard von Clairveaux sein Alter als „Entschuldigung“ vorzuhalten. Das ist das Ende jeder Kultur, die gerade die „Ältesten“ achtete. Aber wer sich an „Profil“ und ähnliche Medien hält, ist wohl der Haltung der Achtung unfähig geworden. Es ist die Gosse und der Pöbel, der sich hier artikuliert.
Mittwoch, 12. Juli 2006 23:22
Schüttel: Dolchstoßlegenden sind meistens quatsch, aber
nüchtern betrachtet hat „prawda“ ins Schwarze getroffen! Man lese auch die frühe Analyse von David Berger und Reto Nay
Alle Lesermeinungen anzeigen 12 weitere Lesermeinungen
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.
Copyright © 2008 kreuz.net