Mittwoch, 25. Oktober 2006 22:07
Renatus: ST. PÖLTEN: DER SPANNENDE WEG ZU DEN RECHTSKRÄFTIGEN URTEILEN
Viel wurde zum großen Teil in durchaus wiederholender und somit eher sinnlos erscheinender Weise über die von den beiden ehemaligen Priesterausbildnern Prälat Küchl und Dr. Rothe angestrengten staatlichen Verfahren diskutiert. Immer wieder wurde dabei auch auf die zur einseitigen Zeitschrift „13.“ alternative Prozeßberichterstattung verwiesen, die sich vom „13.“ auch durch ihre Originalität und versuchte Vollständigkeit im wesentlichen unterscheidet.
Nebenbei bieten die Schilderungen der öffentlichen Hauptverhandlungen trotz der traurigen „Offenbarungen“ für die Möglichkeit des sexuellen Sündenfalls bei katholischen Priestern aber durch die literarische Qualität und durch manche philosophisch wertvolle Hinweise durchaus Trost. Deshalb soll eine kurze Link-Übersicht jener von Prozeßberichterstatter „Ambrosius“ geschilderten Hauptverhandlungen (bei welchen einige Zeugen aufgetreten sind) und ausgewählter kreuz.net-Artikel – präzise datumsmäßig verlinkt – gegeben werden:

12. August 2004: Diözesanbischof Kurt Krenn schließt das Priesterseminar im Einverständnis mit dem Heiligen Stuhl aufgrund der vom Päpstlichen Visitator Msgr. Klaus Küng öffentlich festgestellten „aktiven homophilen Beziehungen“ und aufgrund der „suchtartig heruntergeladenen pornographischen Bilder“

2. Dezember 2004: der erste ausführliche Verhandlungstag mit dem Kommentar „Kirche und Lüge“

6. Dezember 2004: Prälat Küchl und Dr. Rothe werden von Diözesanbischof Klaus Küng kirchenrechtlich ermahnt. In der Ausgabe des sogenannten „13.“ (vom 13. Dezember 2004, Seite 18) wird von „fürchterlichen Dekreten und Ermahnungen“ berichtet: „Es gibt eine Unmenge Dekrete und Verwarnungen Küngs, die zum Teil ihren Weg sogar in die Öffentlichkeit gefunden haben.“ Die beiden Priester wurden demnach ermahnt, ihre „kirchlichen Amtshandlungen nicht durch Unklugheit in den Dienst homosexueller Beziehungen zu stellen.“ Die Ermahnung verlangt auch, „keine homoerotisch wirkenden Dinge beziehungsweise ein zweideutig unkluges Verhalten gegenüber anderen Männern zuzulassen“ oder gar „eine homosexuelle Beziehung fortzuführen oder zu beginnen oder keine homosexuellen Lokale zu besuchen“. Die Ermahnten sollten auch eine gewählte Alltagssprache pflegen, und die gewählte Alltagssprache sollte auch immer von der Liebe zum Nächsten getragen sein.

11. Dezember 2004: kreuz.net-Bericht „Verzweiflung kommt vor dem Fall“ – eine Anzeige gegen den Diözesanbischof von St. Pölten wegen schwerer Körperverletzung (gemeint ist die Hilfeleistung durch Medikamente!) wurde von Staatsanwalt Dr. Peter Ficenc rechtmäßig zurückgelegt, „weil davon auszugehen ist, daß es bei Dr. Dr. Klaus Küng an jeglichem Verletzungsvorsatz fehlte“ (Aktenzahl: 198 4 St 474106 h – 2).

16. Dezember 2004: kath.net-Interview des St. Pöltener Diözesanbischofs „Visitationsberichte bereits im Verlaufe des August 2004 erfolgt“

18. Februar 2005: der nächste ausführliche Verhandlungstag

28. Juni 2005: kreuz.net-Bericht „Ein Jahr danach“

30. Juni 2005: kreuz.net-Bericht „Die Entgegnung des Bischofs“

15. September 2005: der letzte ausführliche Prozeßtag (inkl. Verkündigung der erstinstanzlichen Urteile)

16. September 2005: kreuz.net-Bericht „Klage abgewiesen“

23. September 2005: kreuz.net-Bericht „Wie geht es in St. Pölten weiter?“

2. Februar 2006: kreuz.net-Leserzeitung „Haben homosexuelle Priester Rechte auf ihre homosexuelle Intimsphäre?“

3. Februar 2006: kreuz.net-Bericht „Einstweilige Verfügung doch nicht ganz geglückt“

24. März 2006: kreuz.net-Bericht „Ohne Haß und Bitterkeit“

24. Mai und 28. Juni 2006: rechtskräftige Urteile der staatlichen Gerichte Österreichs
(http://www.kreuz.net/bookentry.657.html)

30. Mai 2006: kreuz.net-Leserzeitung „Der Pöltner Spuk ist bald vorbei“

19. Juni 2006: kreuz.net-Leserzeitung „Die österreichische Monatsschrift ‘13.’ lügt: zum Artikel über die angebliche ‘Pytlik-Seilschaft’“

9. Juli 2006: kreuz.net-Leserzeitung „St. Pölten: die Dolchstoßlegende stirbt trotzdem“

23. Juli 2006: kreuz.net-Leserzeitung „Die österreichische Schrift ‘13.’ lügt weiter: zum Artikel über die ‘erfolgreiche’ Kardinalsintrige“

16. September 2006: kreuz.net-Leserzeitung „Zeitschrift ‘13.’ lügt weiter: es gibt nämlich keine Überprüfung der gelungenen Visitation“

18. Oktober 2006: kreuz.net-Leserzeitung „Zeitung ‘13.’ will weiter durch erwiesene Lügen (St. Pölten) ablenken: sachliche Richtigstellung“

18. November 2006: kreuz.net-Leserzeitung „Bald Lügen-Wiederholungsrekord beim ‘13.’: neue und alte Richtigstellungen“

24. November 2006: kreuz.net-Bericht über den neuen St. Pöltner Weihbischof Dr. Anton Leichtfried „Im Notfall notwendig?“

11. Mai 2007: kreuz.net-Leserzeitung „St. Pölten Teil 2: ‘profil’ berichtet über 3 Jahre Einsamkeit“ mit Bischofsinterview

2. Juni 2007: kreuz.net-Bericht „Prälat Ratzinger zu Besuch beim St. Pöltner Bischof Klaus Küng“

5. Juni 2007: Prälat Küchl verweigert die Einsicht in die Akten des Strafverfahrens, weil er nicht zur Ablegung des von Bischof Küng als notwendig angesehenen Verschwiegenheitseides bereit ist. (Can. 1455 § 3 CIC: „Sooft die Natur einer Sache oder der Beweise so beschaffen ist, daß aus der Bekanntgabe der Prozeßakten oder Beweise der Ruf anderer gefährdet wird oder daß Anlaß zu Streit oder Ärgernis oder ein sonstiger Nachteil dieser Art entstehen würde, kann der Richter Zeugen, Sachverständige, Parteien und deren Anwälte oder Prozeßbevollmächtigte eidlich zur Geheimhaltung verpflichten.“. Im Dekret des Diözesanbischofs (Zl. 0-1084/07) heißt es: „Gemäß can. 1720 CIC wurde Ulrich Küchl die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Beschuldigung und Einsicht in die vorliegenden Beweismittel gewährt. Ulrich Küchl erschien am 5. Juni 2007 zur Akteneinsicht, verzichtete jedoch auf die Einsichtnahme, als von ihm der Verschwiegenheitseid geleistet werden sollte. Von der ihm bis zum 8. Juni 2007 eingeräumten Frist, doch nach Ablage des Verschwiegenheitseides in die Akten Einsicht zu nehmen, machte er keinen Gebrauch … Gemäß can. 1720 CIC wurde Ulrich Küchl am 29. Mai 2007 ordnungsgemäß für den 5. Juni 2007 geladen zur Bekanntgabe der Anklage und der Beweise. Zu diesem Termin erschien er mit einer Begleitperson, die weder als sein Anwalt fungierte noch sonst in irgendeiner Weise amtlich mit der vorliegenden Sache in Verbindung stand. In analoger Anwendung des can. 1455 § 3 CIC wurde Herrn Prälat Küchl ein Verschwiegenheitseid abverlangt. Das Erfordernis dieses Eides war schon deshalb unabdingbar, weil die Begleitperson bekanntermaßen bereits in der Vergangenheit durch Publikationen Streit und Ärgernis in der Diözese hervorgerufen hatte. Ulrich Küchl wollte auch nach ausführlichen Erklärungsversuchen den Verschwiegenheitseid nicht ablegen; daher mußte ihm vor allem zum Schutz für die beteiligten Zeugen die Einsicht in die Akten verweigert werden.)

15. Juni 2007: kreuz.net-Leserzeitung „St. Pölten: Interessante Neuerscheinung: ‘Die Statuten der Kollegiatkapitel im deutschen Sprachraum’ von Wolfgang F. Rothe“

16. Oktober 2007: kreuz.net-Beitrag „Flucht nach vorne“ über einen von seinem Amt in der Kleruskongregation suspendierten vatikanischen Prälaten

28. Januar 2008: Bestätigung der von Diözesanbischof Klaus Küng verhängten Kirchenstrafen durch Papst Benedikt XVI. nach gründlichem Studium des gesamten Beweismaterials durch drei vatikanische Kongregationen (englische Übersetzung: „Both priests are first of all suspended from doing any priest’s service … will no longer be active in the area of education of seminarians.)

5. März 2008: Datum des in der kreuz.net-Leserzeitung „CONGREGATIO PRO CLERICIS – Dr. Gabriele Waste hat gelogen.“ vom „13.“ übernommenen und von Claudio Kardinal Hummes unterzeichneten Dekretes der Kongregation für den Klerus

8. April 2008: kreuz.net-Beitrag „Ein Priester kann nur von einem Priester ersetzt werden“ über eine neue kirchenrechtliche Studie von Wolfgang F. Rothe

11. April 2008: kreuz.net-Leserzeitung „Hier werden Sie geholfen, Pater Udo!“

13. April 2008: kreuz.net-Leserzeitung „Bezirksblatt: Kirchenmänner ‘unter Verschluß’“

25. April 2008: kreuz.net-Abdruck der abschließenden Erklärung des St. Pöltner Bischofssekretärs Hw. Dr. Bernhard Augustin:Die römische Nicht-Annahme der Rekurse der ehemaligen Leiter des St. Pöltner Priesterseminars bedeutet, daß sie abgelehnt wurden. Beiden Priestern wurde die Besserungsstrafe legitimerweise auferlegt (…) Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.

21. Mai 2008: kreuz.net-Leserzeitung „CONGREGATIO PRO CLERICIS – Dr. Gabriele Waste hat gelogen.“

30. Juli 2008: Stellungnahme des Diözesanbischofs von St. Pölten gegen das Dörner-Waste-Buch „Der Wahrheit die Ehre“

24. September 2008: Abschließende ergänzende Stellungnahme des Diözesanbischofs von St. Pölten gegen das Dörner-Waste-Buch „Der Wahrheit die Ehre“

29. September 2008: Offizielle Veröffentlichung sämtlicher Stellungnahmen des Diözesanbischofs von St. Pölten gegen das Dörner-Waste-Buch „Der Wahrheit die Ehre“ bei kath.net

Angeblich haben die beiden suspendierten Priester in bezug auf ihre verlorenen österreichischen Medienverfahren den Gang zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gewählt. Abgesehen von den sehr geringen Chancen auf einen juridischen Erfolg änderte ein solcher weder etwas an der Rechtkraft der staatlichen noch der kirchlichen Entscheidungen, auch wenn die Nichtjuristin Waste etwas anderes behauptet. Denn die beiden Priester haben die Medienverfahren vor den staatlichen Gerichten nicht wegen einer etwaigen „sexuellen Orientierung“ verloren, sondern weil der beklagten Zeitschrift der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen war.
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2 Lesermeinungen:
Freitag, 27. Oktober 2006 10:52
Benedikt: Spannend
Oh ja, das ist wirklich alles unglaublich spannend. Ich halt’s kaum noch aus .
Donnerstag, 26. Oktober 2006 13:20
Guiseppe: Renate? Renatus? Hilfe!
Jetzt kommt man ja ganz durcheinander!

Renatus? Sind Sie das, turk … oder Pünktchen?
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