Sonntag, 9. Dezember 2007 12:57
Klarstellung zum Motu proprio Summorum Pontificum
1. Das Motu proprio Summorum Pontificum sieht vor, dass Gruppen von Gläubigen sich in ihrer Pfarrei bzw. – je nach der diözesanen Ordnung – ihrer Seelsorgeeinheit an den zuständigen Pfarrer werden, wenn sie die heilige Messe nach dem Missale Romanum 1962 feiern möchten. Wer nicht zu der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten.

2. Die Bestimmungen des Motu proprio gehen von der persönlichen Verbindung zwischen den Gläubigen und dem zuständigen Pfarrer aus. Die Übertragung eines Antragsrechts oder die Vertretung der Gläubigen gegenüber ihrem Pfarrer ist im Motu proprio nicht vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang behauptete Furcht vor irgendwelchen Nachteilen, die den Gläubigen in diesem Fall erwachsen könnten, ist absurd und sollte nicht suggeriert werden.

3. Gläubige – gegebenenfalls auch Mitglieder einer Initiative – haben ihr Anliegen selbst an den eigenen Pfarrer oder Bischof zu richten. Die Initiative Pro Sancta Ecclesia besitzt keine Vertretungs- oder Anwaltsfunktion in dieser Angelegenheit. (…)
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