Kinder- u. Jugendpsychiatrisches Gutachten zum Vollzug des SGB VIII gemäß §35 a. Abs. 1, Satz 2. Nr.
1 für Busekros Melissa, 23.04.1991, Schallershofer Str. 72a, 91056 Erlangen, die am 30.01.2007 in unserer
Klinik vorgestellt worden war.
I.Befund (nach dem internationalen Klassifikationsdiagnosesystem ICD 10
der WHO)
Vorstellungsanlass
Melissa B. war zum 28.02.2005 durch die Schulleitung des Christian-Ernst
Gymnasiums in Erlangen von Amts wegen vom Schulbesuch abgemeldet worden, da sie seit September 2004 die
Schule nur noch sehr selektiv besuchte, nachdem sie das Klassenziel der 7. Jahrgangsstufe im Schuljahr
2003/2004 nicht erreicht hatte und in die 7. Jahrgangsstufe zurückversetzt worden war.
Selbst nach der
Bestätigung der Rechtsmäßigkeit der Schulabmeldung durch den Bayerischen VGH vom 18.12.2005 und nach
Zuordnung zur zuständigen Sprengelschule weigerte sich M. die Schule zu besuchen. Der Vater von Melissa
und Melissa sahen sich als die Opfer von Missverständnissen und Verleumdungen durch die Schule und das
Jugendamt.
M. berichtete, dass es ihr in der Schule „sehr schlecht gegangen“ sei und sie habe die Schulsituation
nicht ausgehalten. Sie berichtete weiter, dass sie sich eine Vielzahl von schulischen Aktivitäten organisiert
habe, aber keine Details preisgeben wolle.
Die Mutter berichtete in einem Telefongespräch, dass sie
mit der Schulsituation unzufrieden gewesen war. Sie hatte in der 7. Klasse zwar versucht, den Unterrichtsstoff
nachzubereiten, war aber mit der Fülle des Stoffes überfordert.
Der Vater berichtete in einem Telefonat
am Nachmittag des 30.01.2006, dass er sicher sei, dass M. im Sommer 2008 mit ihrem Studium beginnen würde,
da sie sämtlichen Stoff nachgelernt habe. Er selbst lehnte eine reguläre Beschulung weiterhin ab. Der
Vater berichtet weiter, dass er die Wiederaufnahme von M. in ihrer alten Klasse am CEG verlangen würde.
Der Vater sieht sich als Opfer von staatlicher Willkür und wird sich gegen eine reguläre Beschulung
von M. wehren. Eine Beschulung in der an die KJP Erlangen angegliederte Schule für Kranke könne er sich
nur schwer vorstellen. Über die seelische Befindlichkeit von M. kann sich der Vater nicht äußern und
sieht keinerlei Gefährdung der seelischen Entwicklung.
Psychopathologischer Befund
Im Erstkontakt war
M. wach, orientiert, ruhig, etwas eingeschüchtert. M. gibt sich affektiv unbeteiligt, der Antrieb und
die Psychomotorik waren unauffällig. Denken und Wahrnehmen sind nicht grob gestört. M. wirkt im Kontakt
aber unnahbar, beschwichtigend, ihre Kooperationsbereitschaft erschien nicht echt. Die Stimmung war depressiv
ausgelenkt, die affektive Schwingungsfähigkeit war deutlich reduziert. Insgesamt wirkte M. sehr unglücklich,
wie in einer Sackgasse.
1.KLINISCH PSYCHIATRISCHES SYNDROM:
1. Zusammenfassend zeigt der aktuelle klinisch-psychiatrische
Befund, dass bei M. eine emotionale Störung des Kindes- und Jugendalters vorliegt, die mit einer massiven
Schulphobie und einer starken Selbstwertproblematik verbunden ist (ICD 10: F92.0).
2. UMSCHRIEBENE ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN
SCHULISCHER FERTIGKEITEN:
Keine Testungen durchgeführt.
3. ANGABEN ZUM INTELLIGENZNIVEAU:
Keine Testung
durchgeführt, nach erster Einschätzung: Normvariante der durchschnittlichen Intelligenz
4. KÖRPERLICHE
SYMPTOMATIK:
Keine
5. AKTUELLE ABNORMALE PSYCHOSOZIALE UMSTÄNDE:
Abnormale Erziehungsbedingungen
6.GLOBALE
BEURTEILUNG PSYCHOSOZIALER ANPASSUNG:
Ernsthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigung in den Bereich
der schulischen Anpassung und schulischen Interessen, der Freizeitbeschäftigung und der Bewältigung
von sozialen Situationen.
B.STELLUNGNAHME:
Während des Gesprächs war es gelungen, Melissa mit ihrer
Situation zu konfrontieren. Aufgrund der massiven Schulverweigerung, der emotionalen Störung und der
bisher nur unzureichenden Kooperationsbereitschaft der Eltern ist eine basale Neuorientierung in einer
heilpädagogischen Einrichtung/Wohngruppe dringend notwendig um eine Gefährdung der weiteren Entwicklung
zu vermeiden.
Durch Intensive Förder- und Rehabilitationsmaßnahmen (kleine Gruppengröße und intensiv-betreutes
Schulangebot) könnte es M. in diesem Rahmen gelingen die Schule abzuschließen, da sie aufgrund der Schwere
der Störung und der beschriebenen Selbstwertproblematik schell ausgegrenzt würde. Eine günstige weitere
Entwicklung ist möglich.
Melissa Busekors wurde von uns begutachtet. Bei ihr liegt eine emotionale Störung
des Kindesalters, eine massive Schulphobie und ein oppositionelles Verweigerungssyndrom vor. Melissa ist
krankheits- und behandlungsuneinsichtig und sieht sich als gesund und ihr Verhalten als völlig normal
an. M. braucht dringend Hilfe, die gff in einem geschlossenen Rahmen angesiedelt sein kann und der anschließenden
heilpädagogischen Behandlung mit der Sicherstellung der Beschulung.
Da es den Eltern weiterhin nicht
möglich ist, die Gefährdung der Tochter richtig einzuschätzen und notwendige Entscheidungen über die
weiter Entwicklung der Tochter oder die Art der Dauer der Behandlung und der Beschulung zu treffen, sollten
das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und die Vertretung bei Ämtern und Behörden
beim Jugendamt der Stadt Erlangen liegen.
Aufgrund der erhobenen Befunds muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt
davon ausgegangen werden, dass das Kindswohl gefährdet ist und auch die Voraussetzungen zur stationären
Unterbringung einer heilpädagogisch-therapeutischen Einrichtung gegeben sind. Aufgrund der Schwere der
Symptomatik kann die Bereitstellung stabiler und verlässlicher Kontakte zu Gleichaltrigen und erwachsenen
Betreuern sowie der Ausbau von Melissa’s sehr eingeschränkter seelischer Belastbarkeit nur in solchen
Einrichtung gesichert werden.
M. ist nicht in der Lage, ein von ihr gewünschtes, selbstbestimmtes und
selbst strukturiertes Leben zu führen. Die notwendige Maßnahme ist zur Vermeidung einer erheblichen
Gefährdung ihrer weiteren gesundheitlichen und seelischen Entwicklung notwendig und kann nur in einem
heilpädagogischen Rahmen durchgeführt werden, da die bisherige Erfahrung zeigt, dass sie sich anderen
Maßnahmen entziehen würde. M. braucht zudem eine fachkompetente kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung
und Betreuung, die im ambulanten Rahmen durchgeführt werden kann.
Aufgrund der festgestellten klinisch-psychischen
Störung, weicht Melissa Busekros in ihrer seelischen Gesundheit seit mindestens einem Jahr von dem für
ihr Lebensalter typischen Zustand ab. M. hat erfüllt die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfen
gemäß (SGB VIII) § 35 a, Abs. 1, Satz 2, Nr. 1, denn ohne die künftige fachkompetente therapeutische
Hilfe besteht die Gefahr, dass ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.
Mit freundlichen
Grüßen,
Prof. Dr. med. Jörg Wiesee, Chefarzt
Dr. med. Siegfried Schanda
