Es ist unerläßlich, daß die Gläubigen eine gute fundierte Katechese diesbezüglich erhalten und daß
mit Nachdruck auf die Empfindung der Verehrung und der Ehrfurcht hingewiesen wird, die dieses Allerheiligste
Sakrament verlangt. Es muß darauf geachtet werden, daß kein Teilchen der konsekrierten Hostie verlorengeht.
Dekret über die Handkommunion, 3. April 1985
Dekret über die Handkommunion, 3. April 1985
