Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand
gegeben werden.
Instruktion ‘Redemptionis sacramentum’ Nr. 92
Long-García/CATHOLIC SUN, Lizenz: Creative Commons
Die Handkommunion durch Laienhelfer ist die Regel geworden.
Kommunionspendung bei einem Pontifikalamt zelebriert von Johannes Paul II. am 30. Juli 2002 in Guatemala.
Johannes Paul II. spendete bei verschiedenen Gelegenheiten auch selber die Handkommunion.
Die heiligen Gestalten zu berühren und sie mit den
eigenen Händen auszuteilen, ist ein Vorrecht der
Geweihten.
Papst Johannes Paul II., Schreiben
an die Bischöfe, 1. Fastensonntag 1980
„Zeiten aber, in denen während der Heiligen Messe vielerorts die Leute während der Austeilung der Hostien
zur Kommunion an den Altar stiefeln, als holten sie sich dort eben mal eine Bratwurst ab, und eben dort
den Leib Christi von einem Diener Gottes so in die Hand gedrückt bekommen, als teile dieser eben mal
einen Freifahrschein in alle Richtungen aus…“
Aus einem Kommentar in der ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’
Es ist unerläßlich, daß die Gläubigen eine gute fundierte Katechese diesbezüglich erhalten und daß
mit Nachdruck auf die Empfindung der Verehrung und der Ehrfurcht hingewiesen wird, die dieses Allerheiligste
Sakrament verlangt. Es muß darauf geachtet werden, daß kein Teilchen der konsekrierten Hostie verlorengeht.
Dekret über die Handkommunion, 3. April 1985
„Ich erlaube, daß die Priester oder Kommunionhelfer ab dem kommenden Hohen Donnerstag [24. März 2005],
die heilige Hostie auf die Hand der Gläubigen legen dürfen.“
Der frühere Erzbischof von Warschau,
Józef Kardinal Glemp, in einem Hirtenbrief zur diesjährigen Fastenzeit .
Eine Gläubige fordert den Leib Christi auf ihre bloße Handfläche.