Montag, 11. April 2005 16:00
Was geschieht in Belgien mit behinderten Kindern, die der Abtreibung entwischt sind?
Die Kinder werden nach der Geburt getötet. Mit einer Bestrafung müssen die kindermordenden Ärzte nicht rechnen. Es sei ihre Pflicht, unwürdiges Leben zu verkürzen. Eiskalte Zeiten und Zahlen und schöne Grüße von Adolf Hitler.
(kreuz.net, Brüssel) Die meisten Kinderärzte, die in Belgien in der Intensivversorgung von Neugeborenen arbeiten, wollen neugeborene Babys hinrichten, wenn diese behindert sind. Das berichtet das ‘Deutsche Ärzteblatt’ unter Bezugnahme auf einen Artikel in der jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift ‘The Lancet’.

Die Hinrichtungswut der Belgier ermittelte eine Umfrage der Freien Universität Brüssel. Dabei äußerten sich 292 Kinderärzte, die sich auf die Betreuung – offenbar gesunder – Neugeborener spezialisiert haben.

Eine Arbeitsgruppe der Universität Brüssel analysierte die Totenscheine aller Säuglinge in Flandern, die zwischen August 1999 und Juli 2000 kurz nach ihrer Geburt gestorben waren. In dieser Zeitspanne schieden 292 Säuglinge innerhalb der ersten 12 Lebensmonate aus dem Leben. Mehr als die Hälfte von ihnen kam vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt. Rund ein Drittel der verstorbenen Kinder war behindert.

Bei einer anonymen Befragung zur Todesursachen gaben 121 der 175 Ärzte, welche die Totenscheine ausgestellt hatten, an, daß Neugeborene in 143 Fällen mit Zustimmung ihrer Eltern getötet wurden. Damit sind 57% der Säuglinge nicht gestorben, sondern sie wurden umgebracht.

Bei 68% der Neugeborenen verzichtete man entweder ganz auf eine Intensivbehandlung oder man brach eine begonnene Behandlung ab. 16% der Kinder erhielten potentiell lebensverkürzende Schmerzmittel. In 9% der Fälle wurden die neugeborenen Kinder von Todesärzten gezielt durch Medikamente vergiftet.

Die Ärzte behaupteten, die Kinder ausgemerzt zu haben, weil es keine reellen Überlebenschancen gegeben habe oder weil die „Lebensqualität der Kinder“ nicht ausgereicht hätte.

In Belgien dürfen seit September 2002 tödliche Medikamente verabreicht werden, um eine lebensmüde Person auf Wunsch ins Jenseits zu befördern. Das Gesetz gilt allerdings nicht für Minderjährige.

Auf Nachfrage meinten 95 der 121 Ärzte, daß es zur Erfüllung ihrer Pflichten gehöre, „unnötiges Leiden“ durch eine „Beschleunigung des Todes“ ihrer Patienten zu verhindern. 69 Ärzte verlangten deshalb, daß man in Zukunft in speziellen Fällen Säuglinge legal schlachten dürfe.

Mit einer Bestrafung der illegalen Ermordungen durch belgische Behörden ist nicht zu rechnen.
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