Dienstag, 12. April 2005 08:52
Gestern Nachmittag ist der Generalvikar des Bistums Basel mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit getreten. Er hatte keine andere Wahl. Während der heutigen Versammlung der Kirchgemeinde Röschenz will man ihn nämlich nicht reden lassen.

Generalvikar Roland-Bernhard Trauffer OP von Basel
(kreuz.net, Solothurn) „In Sorge um die Gläubigen der Pfarrei Röschenz hält es die Bistumsleitung für
nötig, die Öffentlichkeit klärend zu informieren. Zumal sie keine Gelegenheit hat, die Röschenzer
direkt an der Kirchgemeindeversammlung von Dienstag, 12. April zu informieren, weil ihr dies vom Kirchgemeinderat
verweigert wurde.“
So beginnt eine Stellungnahme, die der Generalvikar des Bistums Basel, Pater Roland-Bernhard
Trauffer OP gestern Nachmittag um 16.00 Uhr publiziert hat.
In der katholischen Pfarrei Röschenz bei
Basel schwelt schon seit langem ein
Konflikt zwischen dem dortigen Pfarradministrator Franz Sabo (52)
und der Diözesanleitung.
Seit dem letzten Communiqué der Bistumsleitung vom 18. März, würden die
Medien laufend aus Röschenz berichten. Mit der Diözese sei der Kontakt dagegen abgebrochen, obwohl das
mit dem Kirchgemeinderat anders vereinbart worden sei.
Nachdem Pfarrer Franz Sabo am letzten Sonntag
die Sonntagspredigt durch ein „Statement“ ersetzt habe, stellt der Generalvikar vier Punkte klar. Im Wortlaut:
1. Das Statement dokumentiert selbst, besser als alle weiteren Erklärungen, welche Probleme Pfarradministrator
Sabo mit der katholischen Kirche und der Kirchenleitung hat und wie er sie kommuniziert.
2. Es ist anzumerken,
daß die Eucharistiefeier vom vergangenen Sonntag in ihrer Form als liturgische Feier mißbraucht wurde,
um persönliche Angriffe gegen die Bistumsleitung und die Gesamtkirche zu kolportieren.
3. Immer noch
wird dem Generalvikar P. Roland-B. Trauffer ein Wortbruch unterstellt, obwohl der Präsident der Kirchgemeinde,
Holger Wahl längst gesagt hat, daß kein Wortbruch seitens des Generalvikars und der Bistumsleitung vorliege.
Es ist nicht richtig, daß der Generalvikar der Kirchgemeinde Röschenz ein „Angebot“ gemacht hat.
4.
Ebenso wurden die Indiskretionen, die seitens des Kirchgemeinderates nach der gemeinsamen Sitzung vom
17. März gemacht wurden, nie öffentlich zurück genommen, obwohl sich der Kirchgemeinderatspräsident
Holger Wahl auch dafür persönlich entschuldigt hatte.
Der Generalvikar fährt weiter: „Zum wiederholten
Male möchten wir darauf hinweisen, daß Franz Sabo als Pfarradministrator und nicht als gewählter Pfarrer
in Röschenz tätig ist!“
Ebenfalls weist Pater Traufer darauf hin, daß sich die katholische Kirchgemeinde
Röschenz an die Verfassung der katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft zu halten habe,
in der es heißt, daß ein Seelsorger nur angestellt werden kann, wenn er die Missio (Sendung) des Bischofs
hat.
In der Schweiz ist das Staatskirchensystem nicht auf der Ebene der Diözesen, sondern auf jener
der Kantone organisiert. Entsprechend unterhält jeder Kanton seine eigene „Landeskirche“. „Landeskirchen“
sind von selbsternannten Laien geführte halbstaatliche Organe, welche die Kirchensteuer verwalten und
andere Verwaltungsaufgaben übernehmen.
Die Schweiz ist in 26 Kantone und Halbkantone eingeteilt.
Der
Generalvikar äußert abschließend sein grundsätzliches Erstaunen über die widersprüchlichen Signale,
die von Vertretern des Kirchgemeinderates Röschenz über die Medien ausgesendet werden. Einmal höre
man von einer „allfälligen Klage gegen den Entscheid des Bischofs“, dann werde auf eine „einvernehmliche
Lösung mit dem Bistum“ gehofft.