Dienstag, 12. April 2005 08:52
In Röschenz hat nur der Rebellen-Pfarrer das freie Wort
Gestern Nachmittag ist der Generalvikar des Bistums Basel mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit getreten. Er hatte keine andere Wahl. Während der heutigen Versammlung der Kirchgemeinde Röschenz will man ihn nämlich nicht reden lassen.
Generalvikar Roland-Bernhard Trauffer OP von Basel
Generalvikar Roland-Bernhard Trauffer OP von Basel
(kreuz.net, Solothurn) „In Sorge um die Gläubigen der Pfarrei Röschenz hält es die Bistumsleitung für nötig, die Öffentlichkeit klärend zu informieren. Zumal sie keine Gelegenheit hat, die Röschenzer direkt an der Kirchgemeindeversammlung von Dienstag, 12. April zu informieren, weil ihr dies vom Kirchgemeinderat verweigert wurde.“

So beginnt eine Stellungnahme, die der Generalvikar des Bistums Basel, Pater Roland-Bernhard Trauffer OP gestern Nachmittag um 16.00 Uhr publiziert hat.

In der katholischen Pfarrei Röschenz bei Basel schwelt schon seit langem ein Konflikt zwischen dem dortigen Pfarradministrator Franz Sabo (52) und der Diözesanleitung.

Seit dem letzten Communiqué der Bistumsleitung vom 18. März, würden die Medien laufend aus Röschenz berichten. Mit der Diözese sei der Kontakt dagegen abgebrochen, obwohl das mit dem Kirchgemeinderat anders vereinbart worden sei.

Nachdem Pfarrer Franz Sabo am letzten Sonntag die Sonntagspredigt durch ein „Statement“ ersetzt habe, stellt der Generalvikar vier Punkte klar. Im Wortlaut:

1. Das Statement dokumentiert selbst, besser als alle weiteren Erklärungen, welche Probleme Pfarradministrator Sabo mit der katholischen Kirche und der Kirchenleitung hat und wie er sie kommuniziert.

2. Es ist anzumerken, daß die Eucharistiefeier vom vergangenen Sonntag in ihrer Form als liturgische Feier mißbraucht wurde, um persönliche Angriffe gegen die Bistumsleitung und die Gesamtkirche zu kolportieren.

3. Immer noch wird dem Generalvikar P. Roland-B. Trauffer ein Wortbruch unterstellt, obwohl der Präsident der Kirchgemeinde, Holger Wahl längst gesagt hat, daß kein Wortbruch seitens des Generalvikars und der Bistumsleitung vorliege. Es ist nicht richtig, daß der Generalvikar der Kirchgemeinde Röschenz ein „Angebot“ gemacht hat.

4. Ebenso wurden die Indiskretionen, die seitens des Kirchgemeinderates nach der gemeinsamen Sitzung vom 17. März gemacht wurden, nie öffentlich zurück genommen, obwohl sich der Kirchgemeinderatspräsident Holger Wahl auch dafür persönlich entschuldigt hatte.

Der Generalvikar fährt weiter: „Zum wiederholten Male möchten wir darauf hinweisen, daß Franz Sabo als Pfarradministrator und nicht als gewählter Pfarrer in Röschenz tätig ist!“

Ebenfalls weist Pater Traufer darauf hin, daß sich die katholische Kirchgemeinde Röschenz an die Verfassung der katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft zu halten habe, in der es heißt, daß ein Seelsorger nur angestellt werden kann, wenn er die Missio (Sendung) des Bischofs hat.

In der Schweiz ist das Staatskirchensystem nicht auf der Ebene der Diözesen, sondern auf jener der Kantone organisiert. Entsprechend unterhält jeder Kanton seine eigene „Landeskirche“. „Landeskirchen“ sind von selbsternannten Laien geführte halbstaatliche Organe, welche die Kirchensteuer verwalten und andere Verwaltungsaufgaben übernehmen.

Die Schweiz ist in 26 Kantone und Halbkantone eingeteilt.

Der Generalvikar äußert abschließend sein grundsätzliches Erstaunen über die widersprüchlichen Signale, die von Vertretern des Kirchgemeinderates Röschenz über die Medien ausgesendet werden. Einmal höre man von einer „allfälligen Klage gegen den Entscheid des Bischofs“, dann werde auf eine „einvernehmliche Lösung mit dem Bistum“ gehofft.
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