Dienstag, 12. April 2005 17:11
Das iranische Parlament verabschiedete heute ein Gesetz, das behinderten Kindern den Rechtsschutz nimmt. In den ersten vier Lebensmonaten darf dem offensichtlich unnützen Leben der Behinderten nach Lust und Laune der Garaus gemacht werden.

(kreuz.net, Teheran) Das iranische Parlament verabschiedete heute Dienstag ein Gesetz, um die Abtreibung
behinderter Kinder zu erlauben. Diese sind in Zukunft in den ersten vier Monaten ihres Lebens im islamischen
Gottesstaat vogelfrei.
Die Parlamentsdebatte wurde im staatlichen Rundfunk übertragen. 127 der 217 anwesenden
Abgeordneten stimmten für das neue Gesetz: „Die Abtreibung wird innerhalb der ersten vier Monate der
Schwangerschaft erlaubt, wenn der Fötus geistig oder körperlich behindert ist und der Familie eine finanzielle
Last aufbürdet oder das Leben der Mutter in Gefahr ist.“ – so der Gesetzestext.
Drei Ärzte müssen
die Diagnose bestätigen und beide Elternteile müssen ihr Einverständnis geben. Abtreiber, welche die
Kinder im Mutterleib töten, werden künftig nicht mehr bestraft.
Eine letzte Chance für die Kinder
könnte der muslimische Wächterrat sein. Er wird überprüfen, ob das neue Abtreibungsgesetz mit der
Verfassung des Landes und dem islamischen Recht übereinstimmt.
Im Iran wird das Verbrechen der Abtreibung
gegenwärtig für Mutter und Abtreiber mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft. Kinderabtreibungen sind
nur nach sorgfältigen Genehmigungsverfahren möglich, wenn das Leben der Mutter akut gefährdet oder
mit dem Tod des Kindes zu rechnen ist.