Dienstag, 12. April 2005 17:11
Im Iran halten westliche Werte Einzug…
Das iranische Parlament verabschiedete heute ein Gesetz, das behinderten Kindern den Rechtsschutz nimmt. In den ersten vier Lebensmonaten darf dem offensichtlich unnützen Leben der Behinderten nach Lust und Laune der Garaus gemacht werden.
(kreuz.net, Teheran) Das iranische Parlament verabschiedete heute Dienstag ein Gesetz, um die Abtreibung behinderter Kinder zu erlauben. Diese sind in Zukunft in den ersten vier Monaten ihres Lebens im islamischen Gottesstaat vogelfrei.

Die Parlamentsdebatte wurde im staatlichen Rundfunk übertragen. 127 der 217 anwesenden Abgeordneten stimmten für das neue Gesetz: „Die Abtreibung wird innerhalb der ersten vier Monate der Schwangerschaft erlaubt, wenn der Fötus geistig oder körperlich behindert ist und der Familie eine finanzielle Last aufbürdet oder das Leben der Mutter in Gefahr ist.“ – so der Gesetzestext.

Drei Ärzte müssen die Diagnose bestätigen und beide Elternteile müssen ihr Einverständnis geben. Abtreiber, welche die Kinder im Mutterleib töten, werden künftig nicht mehr bestraft.

Eine letzte Chance für die Kinder könnte der muslimische Wächterrat sein. Er wird überprüfen, ob das neue Abtreibungsgesetz mit der Verfassung des Landes und dem islamischen Recht übereinstimmt.

Im Iran wird das Verbrechen der Abtreibung gegenwärtig für Mutter und Abtreiber mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft. Kinderabtreibungen sind nur nach sorgfältigen Genehmigungsverfahren möglich, wenn das Leben der Mutter akut gefährdet oder mit dem Tod des Kindes zu rechnen ist.
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