11:40:11 | Montag, 8. Februar 2010
Der deutsche Rechtsanwalt der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. bezeichnet den
Bericht des Sekretärs von Bischof Richard Williamson als falsch. Die Gegendarstellung von Maximilian Krah.

1. Ich war im August 2009 nicht in London.
2. Die Fragen im
ersten Interview im Februar 2009 wurden zwar
schriftlich vorgelegt und im Entwurf beantwortet.
Die Endfassung des Interviews kam jedoch in einem Telephonat
der beiden ‘Spiegel’-Reporter mit Bischof Williamson zustande. Die Darstellung von Heiner ist falsch.
3. Falsch ist auch, daß der Bischof klar abgesagt habe. Er hat seine kurzfristige Absage den Reportern
gegenüber kurz danach wieder relativiert.
Seine spätere Zusage, schriftlich Fragen zu beantworten,
hat er eine Stunde nachdem sie gegen war, wieder zurückgezogen.
Einen Tag später hat er dennoch E-Mails
an einen der beiden Reporter geschrieben. Der Besuchstermin war ursprünglich fest vereinbart.
Bischof
Williamson wurde am selben Tag nochmals unterrichtet, daß die Reporter erscheinen würden.
4. Die Reporter
hatten ohne jede Mithilfe der Bruderschaft oder gar von mir Umstände recherchiert, die zeigen, daß Bischof
Williamson sich nicht an die Verpflichtung hält, sich seiner geschichtspolitischen Aktivitäten zu enthalten.
Wenn die Bruderschaft hier nicht deutlich macht, daß sie damit nichts zu tun hat, muß sie davon ausgehen,
daß sie erneut angegriffen wird.
Ich erinnere daran, daß letztes Jahr die Beobachtung durch den Verfassungsschutz
gefordert wurde und weise darauf hin, daß im Falle einer Aufnahme der Bruderschaft in den Verfassungsschutzbericht
das Apostolat in Deutschland nahezu unmöglich gemacht würde.
Wer immer das nicht will, muß die Distanz
zu Bischof Williamson und seinen Aktivitäten deutlich erklären. Das ist geschehen.
8. Februar 2010
Maximilian Krah, Rechtsanwalt