15:35:45 | Samstag, 13. März 2010
Ganze zehn Prozent der wenigen kirchlichen Mißbräuche betreffen Kinder. Der Rest betrifft fast ausschließlich geschlechtsreife Burschen.
(kreuz.net, Vatikan) Bereits Papst Pius XI. († 1939) hat Homo-Schändungen in der Instruktion ‘Crimen
Sollicitationis’ von 1922 in aller Schärfe verurteilt.
Das erklärte Prälat Charles Scicluna von der
Glaubenskongregation im Interview mit der italienischen Tageszeitung der Bischofskonferenz, ‘Avvenire’.
Prälat Scicluna leitet das Büro der Glaubenskongregation, das sich mit schweren innerkirchliche Vergehen –
darunter homosexuelle Schändungen – befaßt.
‘Radio Vatikan’ hat das Interview in einer deutschen Version
veröffentlicht.
Daß die innerkirchlichen Normen angeblich eine „Geheimhaltung“ empfehlen würden, bezeichnet
Prälat Scicluna als schlechte Übersetzung:
„Das Ermittlungsgeheimnis dient dazu, den guten Ruf aller
beteiligten Personen zu schützen, vor allem den guten Ruf der Opfer selbst.“
Die Kirche sucht die Wahrheit –
keine SpektakelBis zum Beweis des Gegenteils hätten auch die angeklagten Kleriker ein Recht auf die
Unschuldsvermutung – binsenwahrheitet der Prälat: „Die Kirche liebt keine Spektakel-Justiz.“
Den
Vorwurf,
daß der Papst etwas vertuschen wolle, bezeichnete der Prälat unmißverständlich als „falsch und verleumderisch“.
Benedikt XVI. habe als Präfekt der Glaubenskongregation großen Mut gezeigt und einige schwierige und
heikle Fälle sine acceptione personarum behandelt:
Ihm „Vertuschung vorzuwerfen, ist, wie gesagt, falsch
und verleumderisch“.
Eingeschlichene Homosexuelle sind schuldSeit dem Jahr 2001 hat das Büro von Prälat
Scicluna weltweit rund 3.000 – oft in der Vergangenheit liegende – Fälle bearbeitet.
Mehr als die Hälfte
davon – sechzig Prozent – betrafen homosexuelle Schändungen geschlechtsreifer Jugendlicher.
Dreißig
Prozent betrafen die Schändung weiblicher Opfer.
In nur zehn Prozent der Fälle – dreihundert weltweite
Vorkommnisse in neun Jahren – ging es um Verdacht auf Kinderschänderei.
Prälat Scicluna bemerkt, daß
das Phänomen bei weitem nicht so verbreitet ist, wie es die Medienbosse glauben machen wollen.
Weltweit
sind etwa 400.000 Diözesan und Ordensgeistliche tätig.
Die meisten der dreihundert Täter kamen aus
den USA.
Die angeklagten Priester sind im GreisenalterNur in zwanzig Prozent der Fälle gab es einen
kirchenrechtlichen Prozeß.
Einige dieser Prozesse endeten mit dem Freispruch des beschuldigten Priesters.
„In allen Fällen aber wird nicht nur Schuld oder Unschuld des angeklagten Klerikers untersucht, sondern
auch eine Einschätzung vorgenommen, inwieweit er für die Ausübung eines Amtes in der Öffentlichkeit
geeignet ist oder nicht“ – fügt der Prälat hinzu.
In der Hälfte dieser Fälle handelte es sich um
besonders schwerwiegende Vergehen. Der Heilige Vater hat hier die Möglichkeit einer Laisierung eingeräumt.
Sechzig Prozent der angeklagten Geistlichen wurde wegen ihres hohen Alters kein Prozeß mehr gemacht.
Sie bekamen die Auflage, keine öffentlichen Messen mehr zu feiern, keine Beichten mehr zu hören und
ein zurückgezogenes Leben in Buße und Gebet zu führen.