Mittwoch, 4. Mai 2005 08:28
kreuzmeldungen
Liturgisch um 30 Jahre zurück + Völlig undenkbar +
Moralische Gewalt + Die erste Amtshandlung von Johannes XXIV. + Die Abtreibung tötet auch „Wunschkinder“ + Homo-Unterwanderung in der Kirche
Liturgisch um 30 Jahre zurück

Vatikan. Papst Benedikt XVI. will künftig Seligsprechungen nicht mehr selber zelebrieren, sondern sich auf die Heiligsprechungen konzentrieren. Das geht aus einem Schreiben von Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano hervor. Für die Seligsprechungen ist künftig der Präfekt der Selig- und Heiligsprechungen, der portugiesische Kurienkardinal Jose Saraiva Martins, zuständig. Benedikt XVI. kehrt damit zur Praxis zurück, die vor 1975 bestand und von Paul VI. abgeschafft worden war. Der Unterschied zwischen einem Seligen und einem Heiligen zeigt sich unter anderem in seiner liturgischen Verehrung. Diese ist bei einem Seligen auf eine Region oder einen Orden beschränkt, während ein Heiliger in den weltweiten liturgischen Kalender aufgenommen wird.

Völlig undenkbar

Vatikan. Der italienische Präsident, Carlo Azeglio Ciampi, wurde gestern vom neuen Papst in Audienz empfangen. Den Staatspräsidenten begleiteten seine Frau Franca und der italienische Außenminister. Der Präsident überreichte dem Papst einen Kelch. Der Papst schenkte dem praktizierenden Politiker eine Marienstatue. Am Fest des Hl. Johannes des Täufers – dem 24. Juni – wird Benedikt XVI. den Besuch erwidern und den italienischen Staatspräsidenten in seinem Amtssitz, dem Quirinalspalast, besuchen. Der Quirinalspalast ist die eigentliche Residenz des Römischen Pontifex. 1870 wurde er durch die Truppen des Königsreiches Italien in den Vatikan vertrieben. Bis vor wenigen Jahren wäre ein Besuch des Papstes im besetzten Quirinalspalast völllig undenkbar gewesen.

Moralische Gewalt

Vatikan. Der Kurienardinal Alfonso Lopez Trujillo, Präsident des Päpstlichen Familienrates, äußerte sich am Montag zum spanischen Homo-Gesetz. Der Kardinal sprach mit dem katholischen Nachrichtendienst ‘Fides’. Die spanische Anerkennung des Homo-Konkubinates ändere und verfälsche die Definition der Ehe. Das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Unzüchtige bedeute eine „moralische Gewalt“ gegen Kinder, so der aus Kolumbien stammende Kurienkardinal. Damit werde die kindliche Persönlichkeit und Stabilität gefährdet.

Die erste Amtshandlung von Johannes XXIV.

Belgien. Welchen Namen er sich als Papst geben würde, wurde der Erzbischof von Mechelen-Brüssel, Godfried Kardinal Danneels, von einem elfjährigen Mädchen gefragt: „Ich würde mich Johannes XXIV. nennen, weil ich sehr gute Erinnerungen an Johannes XXIII. habe“, erklärte der Kardinal. Kardinal Danneels wünschte sich auch eine größere Verantwortung für Frauen und Mädchen in der Kirche und fragte sich, warum der Heilige Stuhl neben den Päpstlichen Nuntien nicht auch Päpstliche Nuntias beschäftigten könnte.

Die Abtreibung tötet auch „Wunschkinder“

Eine französische Studie bestätigt, daß Mütter, die abgetrieben haben, häufiger von Frühgeburten und Spontanaborten betroffen sind. Abtreibungsmütter verlieren ihre sogenannten Wunschkinder in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten 1,7 mal häufiger als andere Frauen. Bis zum fünften Schwangerschaftsmonat sind Abtreibungsmütter 1,5 mal häufiger von Frühgeburten betroffen als andere Frauen. Die Studie wurde vom kanadischen Lebensschutz-Onlinedienst ‘LifeSiteNews.com’ veröffentlicht. Sie bezieht sich auf 2000 untersuchte Fälle.

Homo-Unterwanderung in der Kirche

Schweiz. Die beiden katholischen Leitungsgremien der katholischen Stadt Luzern – Dekanatsvorstand und Kirchenrat – befürworten die staatliche Anerkennung des Homo-Konkubinates. Über ein entsprechendes Gesetz stimmen die Schweizer am kommenden 5. Juni ab. Die katholischen Gremien kamen zur Erkenntnis, daß die Menschenwürde der Homosexuellen zu respektieren und ihre Diskriminierung zu bekämpfen sei, erklärten aber nicht, was diese Forderungen mit der staatlichen Anerkennung des Homo-Konkubinates zu tun haben. Als Wahlwerbung werden die zwei Leitungsgremien in zwei Wochen eine Podiumsdiskussion zum Thema „Pro und Contra Partnerschaftsgesetz in den Kirchen“ veranstalten. Die Schweizerische Bischofskonferenz, die in einer Stellungnahme vom letzten Freitag erklärte, gegen das Gesetz zu sein, hat offenbar zu den jüngsten Luzerner Beschlüssen nichts zu sagen.
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