11:43:48 | Dienstag, 6. Juli 2010
Ist es erlaubt, in der außerordentlichen Form des römischen Ritus auf Verlangen die Kommunion auf die Hand zu spenden?

Das Schreiben zur Kommunionspendung von ‘Ecclesia Dei’
(kreuz.net) Am 15. Juni richtete ein Münchner Katholik eine Anfrage an die für die Altgläubigen zuständige
vatikanische Kommission ‘Ecclesia Dei’.
Es ging dabei um die Form der Kommunionspendung im Alten Ritus:
„Ist es erlaubt, in der außerordentlichen Form des römischen Ritus auf Verlangen die Kommunion auf
die Hand zu spenden?“ – heißt es in der Anfrage.
Die Kommission antwortete postwendend am 21. Juni.
Das Schreiben ist maschinenschriftlich unterzeichnet mit „Das Sekretariat der Päpstlichen Kommission
‘Ecclesia Dei’“.
Hier der Text:
„Im Bezug auf Ihr Schreiben vom vergangenem (sic) 15. Juni, möchte
diese Päpstliche Kommission darauf hinweisen, daß die Zelebration der Heiligen Messe in der außerordentlichen
Form des römischen Ritus den knienden Kommunionempfang voraussieht, indem die Heilige Hostie unmittelbar
auf der Zunge des kommunizierenden Gläubigen gelegt wird.
Die Austeilung der Heiligen Kommunion auf
der (sic) Hand ist in dieser Form der Heiligen Messe nicht vorgesehen.“