16:53:46 | Mittwoch, 28. Juli 2010
Die deutsche Dämonisierung der Neo-Nationalsozialisten hat viele Vorteile – zum Beispiel, daß alle anderen Verfassungsfeinde hinter dem NS-Rücken tun und lassen können, was sie wollen.

Der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner
(kreuz.net) In Deutschland wird anhand einer
Liste über das Recht auf Leben entschieden.
Das stellte
der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, am 24. Juli in einem Artikel für die ‘Frankfurter
Allgemeine Zeitung’ fest.
Er kritisierte in dem Artikel die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs
vom 6. Juli.
Dieser erlaubt, daß künstlich erzeugte Menschen auf ihr genetisches Profil untersucht
und behinderte Menschen weggeworfen werden.
Das Gericht behauptete, daß diese Auswahl dem Embryonenschutzgesetz
von 1991 nicht widerspreche, wenn zugleich Grenzen für diese genetischen Untersuchungen gesetzt würden.
Darum bleibt die Auswahl der Embryonen aufgrund „weniger gravierender“ Krankheiten oder gar wegen der
Augen- oder Haarfarbe oder des Geschlechts verboten.
Doch diese Grenzen sind beliebig. Denn wegen dieser
Gründe kann das Kind ja später legal abgetrieben werden.
Die menschliche Würde ist veräußerlich
Der Kardinal stellt in dem Artikel fest, daß man kein Prophet sein müsse, um zu wissen, daß die vom
Bundesverfassungsgericht legitimierte Todesliste mit der Zeit immer länger werde: „Das Urteil durchbricht
damit einen Damm.“
Er kontert: „Der reagenzgläserne Schöpfungsakt mit seinen wertungsgebundenen Entscheidungen
für oder gegen ein menschliches Leben wird uns nicht nur überfordern, sondern er steht uns auch überhaupt
nicht zu.“
Vor Gott gebe es keine abgestuften Lebensberechtigungen.
Die menschliche Würde bleibe nur
dann unveräußerlich, wenn sie über alle irdischen Bemessungssysteme erhaben sei:
„Das Zuerkennen des
Lebensrechtes durch Ärzte, Eltern und viele noch so gelehrte Köpfe ist ein zutiefst unwürdiger Akt
von allem Anfang an.“
Damit werde menschliches Leben preisgegeben: „Kinder werden zu »Produkten«.“
Zudem: „Menschen, die mit Erbkrankheiten leben, die auf der Liste des unerwünschten Lebens stehen, wird
das ohnehin niemand erklären können.“
Die Türe ist aufgestossenKardinal Meisner erklärt, daß dem
Urteil Demut und die Überzeugung fehlt, „daß der Mensch ohne Gott haltlos ist.“
Daher werde es auch
kein Halten bei der Präimplantationsdiagnostik geben:
„Erste Fälle der Reproduktion von Kindern zur
Gewebespende für ihre Geschwister sind bereits bekanntgeworden.“
Das Urteil verschiebe den Akzent im
allgemeinen Bewußtsein vom unbedingten Schutz der Menschenwürde hin zu einer Gesellschaft, die entscheidet,
welches menschliche Leben, welche Behinderung gegebenenfalls noch zumutbar sei.
Der Kardinal stellt fest,
daß das mit der Intention des deutschen Grundgesetzes unvereinbar sei.
Den Menschen zuliebe dürfe die
Tür zur Labor-Selektion nicht aufgestoßen werden.
„Wenn wir auf dem Weg weitergehen, den das Urteil
des Bundesgerichtshofs weist, werden wir in Teufels Küche landen.“