Freitag, 13. Mai 2005 09:34
Das Bistum St. George im kanadischen Bundesstaat Neufundland steht vor dem Bankrott und sieht sich gezwungen, alle seine Besitztümer zu verkaufen. Grund für die Misere sind die Schandtaten eines Priester.

Bischof Douglas Crosby von St. George
(kreuz.net, St. George) Der Priester Kevin Bennett wurde im Jahr 1990 hunderter Fälle von Unzucht mit
Jungen beschuldigt. 39 der damaligen Opfer fordern Schadenersatz in der Höhe von umgerechnet 40 Millionen
Euro.
Der Bischof des Bistums St. George, Mons. Douglas Crosby (55), gab deshalb am Montag bekannt, daß
der gesamte Kirchenbesitz verkauft werden müsse: „Alles, alle Kirchen, alle Pfarrhäuser, alle Außenstationen“
sollen in bares Geld verwandelt werden.
Vom Verkauf der kirchlichen Immobilien erhofft sich das Bistum
einen Ertrag von umgerechnet 8,2 Millionen Euro.
Ein Großteil der Opfer sei mit diesem Schadenersatz
zufrieden, teilte deren Rechtsvertreter Greg Stack mit. Die rund 32.000 Gläubigen des Bistums Neufundland
hingegen sind mit dem Verkauf nicht einverstanden, erklärte Bischof Crosby.
Ob der Ärger seiner Schäfchen
religiös oder finanziell motiviert ist, gab der Hirte nicht bekannt. Tatsache ist jedoch, daß die Diözese
St. George die Firma „Ernst & Young“ angeheuert hat, um ihre Finanzen wieder in Ordnung zu bringen.
Die
Treuhandgesellschaft wiederum bittet die Gläubigen um ihr Geld. Dadurch soll sichergestellt werden, daß
wenigstens einige Herzstücke des Bistums zurückersteigert werden können. Bischof Crosby hofft, daß
rund ein Drittel des Besitzes wieder erworben werden kann.
Von 1961 bis 1989 soll Bennett die jungen
Opfer mit Likör, Geld und Drohungen bestochen haben, über seine pädophilen Schandtaten zu schweigen.
Von den zwanzig Jahren Haft, zu denen er verurteilt wurde, hat der Kinderschänder im Priestergewand vier
Jahre abgesessen.
Inzwischen befindet er sich auf freiem Fuß und verbringt seinen Lebensabend auf einem
Familienbesitz.
Der Prozeß gegen den Geistlichen dauerte insgesamt 16 Jahre und ging bis zum Obersten
Kanadischen Gerichtshof.