Montag, 25. Oktober 2004 22:00
Theorie und Praxis: Religionsfreiheit in der Türkei
Der türkische Außenminister betonte bei seinem Deutschlandaufenthalt die Verbesserung der Situation für Christen in seinem Land.
(kreuz.net, Berlin) Der türkische Außenminister Abdullah Gül wies im Rahmen seiner Werbetour für den EU-Beitritt der Türkei darauf hin, daß sich die Rechte für Christen in seinem Land weitgehend verbessert haben: „Wir wollen, daß alle in der Türkei lebenden Nichtmuslime ihre Religion frei ausüben können“, unterstrich Gül in einem Interview am 18.10. mit der Tageszeitung „Die Welt“: „Wir haben auch unsere Gesetze dahingehend geändert, daß neue Kirchen gebaut werden dürfen.“
Daß die Religionsfreiheit in der türkischen Verfassung grundgelegt ist, bestätigt auch der EU-Kommissionsbericht über die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei vom 6. Oktober diesen Jahres. Der Kommissionsbericht spricht zudem von „beachtlichen“ Fortschritten im Hinblick auf Menschenrechtskonventionen.
Doch das Gutachten verweist auch auf Diskriminierungen nichtmuslimischer Glaubensgemeinschaften. So ist zum Beispiel laut Angaben des Hilfswerkes „Kirche in Not/Ostpriesterhilfe“ seit 1971 eine Priesterausbildung in der Türkei nicht möglich. Außerdem sind der EU-Kommission zwischen Januar und Juni 2004 388 Einzelklagen wegen Verstößen gegen die Menschenrechte bekannt geworden.
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