Dienstag, 5. Juli 2005 11:00
Christenclub?
Der Essener Weihbischof Mons. Franz Vorrath hat die „Christenclub“-Äußerung des türkischen Ministerpräsidenten als „Stimmungsmache“ zurückgewiesen. Von Weihbischof Franz Vorrath.
Rechts: Weihbischof Franz Vorrath
Rechts: Weihbischof Franz Vorrath
(kreuz.net) Die wiederholt vom türkischen Ministerpräsidenten gebrauchte Formulierung vom „Christenclub Europa“ geht an der politischen Realität der europäischen Union vorbei, zu der die institutionelle Trennung von Staat und Religion gehört.

Wenn sie nicht Ausdruck von Unkenntnis ist, kann man sie nur als Stimmungsmache verstehen, die von den wirklichen Problemen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Beitrittsgesprächen der EU mit der Türkei ablenken sollen.

Diese Probleme sind die anhaltenden Defizite bei Menschenrechten und Religionsfreiheit, insbesondere der korporativen Religionsfreiheit in der Türkei.

Trotz der erfolgten positiven Gesetzesänderungen der letzten Zeit gewährt die Türkei den christlichen Kirchen bis heute nicht einen Rechtsstatus, der ihrem Selbstverständnis entspricht und kirchliches Leben im umfassenden Sinn ermöglicht.

Entgegen dem immer betonten Laizismus kontrolliert und fördert der türkische Staat einseitig den sunnitischen Islam durch die Besoldung der Vorbeter, den Unterhalt der Moscheen und einen verpflichtenden sunnitisch-islamischen Religionsunterricht für alle Schüler.

Dieses Modell, durch das alle nicht sunnitisch-islamische Religionsausübung, insbesondere auch das Glaubensleben der christlichen Kirchen, diskriminiert wird, ist nicht Europa-kompatibel.

Die Europäische Union ist kein Christenclub, sondern eine Wertegemeinschaft mit gemeinsamen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Standards.

Gegenüber der Türkei wie auch gegenüber allen anderen Beitrittskandidaten sind diese Standards in den Kopenhagener Kriterien festgeschrieben.

Dazu gehört die umfassende Gewährleistung der Menschenrechte einschließlich der vollen individuellen und korporativen Religionsfreiheit.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat mehrfach betont, daß der vollen Religionsfreiheit im Rahmen der Kopenhagener Kriterien eine besondere Bedeutung zukommt.

Die Religionsfreiheit liegt in der Würde des Menschen begründet. Daher sind der Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Religionsfreiheit für einen EU-Beitritt von zentraler Bedeutung.

Es muß sichergestellt werden, daß die Rechte, welche türkische Muslime in Deutschland genießen, mindestens schrittweise auch den Christen in der Türkei eingeräumt werden.

Die Rede vom „Christenclub Europa“ wird nicht zuletzt widerlegt durch die Bemühungen um eine Integration der türkischstämmigen Zuwanderer in Deutschland sowie den christlich-islamischen Dialog.

In beiden Bereichen engagiert sich die katholische Kirche und die Caritas mit vielfältigen Initiativen und hohem Einsatz.

Es wäre hilfreicher, wenn Ministerpräsident Erdogan diese Bemühungen wahrnehmen und unterstützen würde, anstatt Fronten zwischen Christentum und Islam aufzubauen, während wir durch Dialog und Begegnung ein gelingendes Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kultur und Religion fördern.
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