Dienstag, 5. Juli 2005 11:00
Der Essener Weihbischof Mons. Franz Vorrath hat die „Christenclub“-Äußerung des türkischen Ministerpräsidenten als „Stimmungsmache“ zurückgewiesen. Von Weihbischof Franz Vorrath.

Rechts: Weihbischof Franz Vorrath
(kreuz.net) Die wiederholt vom türkischen Ministerpräsidenten gebrauchte Formulierung vom „Christenclub
Europa“ geht an der politischen Realität der europäischen Union vorbei, zu der die institutionelle Trennung
von Staat und Religion gehört.
Wenn sie nicht Ausdruck von Unkenntnis ist, kann man sie nur als Stimmungsmache
verstehen, die von den wirklichen Problemen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Beitrittsgesprächen
der EU mit der Türkei ablenken sollen.
Diese Probleme sind die anhaltenden Defizite bei Menschenrechten
und Religionsfreiheit, insbesondere der korporativen Religionsfreiheit in der Türkei.
Trotz der erfolgten
positiven Gesetzesänderungen der letzten Zeit gewährt die Türkei den christlichen Kirchen bis heute
nicht einen Rechtsstatus, der ihrem Selbstverständnis entspricht und kirchliches Leben im umfassenden
Sinn ermöglicht.
Entgegen dem immer betonten Laizismus kontrolliert und fördert der türkische Staat
einseitig den sunnitischen Islam durch die Besoldung der Vorbeter, den Unterhalt der Moscheen und einen
verpflichtenden sunnitisch-islamischen Religionsunterricht für alle Schüler.
Dieses Modell, durch das
alle nicht sunnitisch-islamische Religionsausübung, insbesondere auch das Glaubensleben der christlichen
Kirchen, diskriminiert wird, ist nicht Europa-kompatibel.
Die Europäische Union ist kein Christenclub,
sondern eine Wertegemeinschaft mit gemeinsamen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen
Standards.
Gegenüber der Türkei wie auch gegenüber allen anderen Beitrittskandidaten sind diese Standards
in den Kopenhagener Kriterien festgeschrieben.
Dazu gehört die umfassende Gewährleistung der Menschenrechte
einschließlich der vollen individuellen und korporativen Religionsfreiheit.
Die Deutsche Bischofskonferenz
hat mehrfach betont, daß der vollen Religionsfreiheit im Rahmen der Kopenhagener Kriterien eine besondere
Bedeutung zukommt.
Die Religionsfreiheit liegt in der Würde des Menschen begründet. Daher sind der
Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Religionsfreiheit für einen EU-Beitritt von zentraler Bedeutung.
Es muß sichergestellt werden, daß die Rechte, welche türkische Muslime in Deutschland genießen, mindestens
schrittweise auch den Christen in der Türkei eingeräumt werden.
Die Rede vom „Christenclub Europa“
wird nicht zuletzt widerlegt durch die Bemühungen um eine Integration der türkischstämmigen Zuwanderer
in Deutschland sowie den christlich-islamischen Dialog.
In beiden Bereichen engagiert sich die katholische
Kirche und die Caritas mit vielfältigen Initiativen und hohem Einsatz.
Es wäre hilfreicher, wenn Ministerpräsident
Erdogan diese Bemühungen wahrnehmen und unterstützen würde, anstatt Fronten zwischen Christentum und
Islam aufzubauen, während wir durch Dialog und Begegnung ein gelingendes Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher
Kultur und Religion fördern.