Sonntag, 4. September 2005 13:45
Bereits vor zwei Jahren wurde eine junge Südamerikanerin in Österreich des Landes verwiesen. Der Grund? Sie wollte sich nicht länger prostituieren.

(kreuz.net, Wels) Martin Humer ist in Österreich landesweit als ‘Pornojäger’ bekannt. Ein Schwerpunkt
seiner Arbeit ist auch der Kampf gegen den internationalen Menschenhandel vor allem im Zusammenhang mit
der Prostitution.
Humer wohnt in Grieskirchen in Oberösterreich. Die Ortschaft befindet sich 40 km westlich
von Linz.
Ein besonderer Dorn im Auge ist dem Pornojäger das in Österreich existierende Prostituiertenvisum.
Es läßt Mädchen unter der Bedingung ins Land, daß sie dort ihre Haut verkaufen.
In einem Brief vom
13. Juli 2005 forderte Pornojäger Humer die Staatsanwaltschaft von Wien und Wels auf, gegen die Erfinder
dieses Visums zu ermitteln und eine Strafverfolgung zu veranlassen.
Für das skandalöse Prostituiertenvisum
sind das österreichische Innen- und Außenministerium verantwortlich.
Humer begründet seinen kreuz.net
vorliegenden Brief an die Staatsanwaltschaft Wels und Wien mit einem konkreten Fall: der Geschichte von
Frau Matitza Cordero.
Frau Cordero ist Staatsbürgerin der Dominikanischer Republik.
Sie wurde mit dem
Bescheid vom 9. Juli 2003 der Polizeidirektion Wels von der Republik Österreich des Landes verwiesen
und in ihre Heimat – die Dominikanische Republik – abgeschoben.
Frau Cordero kam Ende des Jahres 2002
mit einem sogenannten Prostituiertenvisum nach Österreich.
Mit diesem Visum war sie in drei Städten
in Oberösterreich als Prostituierte tätig. Zuletzt verkaufte sie sich in Wels sexuell.
Die Stadt Wels
liegt rund 20 Kilometer westlich der oberösterreichischen Hauptstadt Linz.
Am 30. Juni 2003 entschloß
sich Frau Cordero, aus der Prostitution auszusteigen.
Sie zog aus ihrer bisherigen Wohnung aus, lebte
bei einer Freundin und begann eine Tätigkeit als Tänzerin in einem einschlägigen Nachtlokal.
Eines
Abends wurde sie mitten aus der Arbeit von der Polizei abgeholt.
Die Begründung: Frau Cordero war im
Club nur als Tänzerin und nicht als Prostituierte angestellt.
Die Polizei wies sie darauf hin, daß
ihre Aufenthaltserlaubnis nur das Betätigungsfeld der Prostitution erlaube. Eine Tätigkeit als Tänzerin
dürfe sie mit ihrem Visum nicht ausüben.
Da Frau Cordero damals kein Bargeld besaß, konnte sie die
notwendigen Mittel für ihren Unterhalt nicht nachweisen. In Österreich hatte sie weder Angehörige noch
sonstige familiäre Bindungen.
Deshalb wurde Frau Cordero in ihr Heimatland, die Dominikanische Republik,
abgeschoben. Gegen die entlaufene Prostituierte wurde in Österreich ein Aufenthaltsverbot von fünf Jahren
verfügt.
Martin Humer weist in seinem Brief an die Staatsanwaltschaft auf den Widersinn hin, daß die
österreichische Polizei gegen Prositutierte ermittelt, die aus diesem üblen Geschäft aussteigen wollen.
Gleichzeitig unternehme man nichts gegen die Hintermänner des einschlägigen Gewerbes, welche die Not
von jungen Mädchen zu ihren Gunsten ausnützen.
Frau Cordero wollte aus der Prostitution aussteigen
und als Tänzerin weiterbeschäftigt sein. Sowohl die Bundespolizei-Direktion Wels als auch die Sicherheitsdirektion
für Oberösterreich weisen in ihren Bescheiden darauf hin, daß Frau Cordero ein Prostituierten-Visum
habe und daher in Österreich nur als Prostituierte beschäftigt werden könne und nicht als Tänzerin.“
Humer streicht aus der Begründung der Abschiebung von Frau Cordero vor allem einen Punkt hervor:
Es
handle sich – so der Bescheid der Behörde – um eine Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft „für
die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die
Verteidigung der Ordnung, zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutze der Gesundheit,
zum
Schutze der Moral, zum Schutze der Rechte und Freiheiten anderer.“
Die Betroffene legte dagegen Berufung
ein. Sie erklärte, daß ihr Visum auch Tanzen und Animieren beinhalte.
Die oberösterreichische Sicherheitsdirektion
lehnte diese Argumentation mit folgender Stellungnahme ab:
„Dies umso mehr, als Sie in einem Nachtklub
tätig waren, in welchem die Ausübung von Prostitution (Geschlechtsverkehr) verboten war und Ihr Visum
ausschließlich diese Tätigkeit abdeckt.“
Hätte das Mädchen aus Südamerika ihren Körper in Österreich
weiterverkauft, wäre ihr nichts passiert, bemerkt Humer.
Dafür hätten die Demokraten Verständnis
gehabt:
„Aber nur tanzen? Das war den Welsern zuwenig und der Polizei zuviel!“
Martin Humer fragt sich,
ob gegen die Erfinder des Prostituierten-Visums, nicht wegen Amtsmißbrauch und dringendem Verdacht auf
Bestechung ermittelt werden sollte.