Dienstag, 1. November 2005 11:04
Während allgemein der Heilige Geist die Kirche Gottes führt, ist die „Kirche Schweiz“ auch in diesem Punkt ein Sonderfall. Dort wird, was von der Kirche noch übriggeblieben ist, vom heiligen Geld kommandiert – und das dürfte sich so schnell nicht ändern.

(kreuz.net, Liestal) Der Fall des suspendierten Ex-Pfarradministrators von Röschenz ist gestern abend
vor die Synode der römisch-katholischen Landeskirche Baselland gelangt.
Trotz der aus dem kirchlichen
Wortschatz stammenden Begriffe „Synode“ oder „Landeskirche“ handelt es sich dabei nicht um kirchliche
Strukturen im kanonischen Sinn.
Die sogenannte Landeskirche ist ein kantonaler Zusammenschluß der Kirchgemeinden,
der sich mit finanziellen und organisatorischen Fragen befaßt.
Beide – die sogenannte Landeskirche und
die Kirchgemeinden – sind staatsrechtliche Gremien, welche eigentlich die materiellen Grundlagen schaffen
müßten, damit die Kirche ihr Selbstverständnis realisieren kann.
Mit anderen Worten: Landeskirche
und Kirchgemeinden kontrollieren die Einnahmen der Kirchensteuer, stellen Priester an und zahlen die Löhne.
Damit kann der Bischof einen Priester zwar formell ernennen, doch die eigentliche Anstellung läuft über
die Kirchgemeinde – sofern diese will.
Seit Jahren üben staatskirchliche Gremien in der Schweiz immer
mehr Druck auf ihnen nicht genehme Bischöfe und Priester aus.
So wurde im Vorfeld der gestrigen Sitzung
prompt die Drohung verbreitet, daß die sogenannte Landeskirche Baselland ihren Bistumsbeitrag in der
Höhe von rund 270.000 Franken – 173.000 Euro – als „Zeichen des Protestes“ streichen wolle.
Da die Situation
in anderen Schweizer Diözesen ähnliche ist, verkommen die Bischöfe des Landes immer mehr zu repräsentativen,
machtlosen Mitraträgern.
Diese Doppelstruktur ist der Grund, warum der Bischof von Basel den suspendierten
Ex-Pfarradministrator von Röschenz nicht loswerden kann.
Vor den allmächtigen staatskirchlichen Gremien,
die meist aus kirchenfernen Rechtsanwälten und Politikern bestehen, besitzt ein Schweizer Diözesanbischof
den Status eines Bittstellers.
Als solcher ist der Bischof von Basel, Mons. Kurt Koch, gestern abend
mit seinem Generalvikar, Pater Roland Bernhard Trauffer OP, vor die „Landeskirche Baselland“ getreten.
Vor der Diskussion ließ man einen Rechtsprofessor zu Wort kommen, der ein juristisches Gutachten verfaßt
hatte.
Er kam zum Schluß, daß eine Kirchgemeinde einen Seelsorger ohne kirchliche Sendung entlassen
muß,
vorausgesetzt, der Entzug verletze weder Grundrechte des Betroffenen noch Verfahrensrechte.
Der
Teufel scheint im Detail zu liegen. Eine Zeitung schrieb sogar, daß nicht das ganze Gutachten vorgelesen
wurde, um das Bistum nicht zu veranlassen, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben.
Ein Vertreter der
sogenannten Landeskirche erklärte anschließend sehr allgemein, daß man den Entzug der kirchlichen Sendung
des suspendierten Priesters Franz Sabo „studieren“ und eventuell Maßnahmen gegen die Kirchgemeinde Röschenz
ins Auge fassen könnte.
In der Diskussion durfte der Röschenzer Kirchgemeindepräsident Holger Wahl
in gewohnter Weise seine Unflätigkeiten gegen den Bischof von Basel zum besten geben.
Wahl ist ein überzeugter
Gefolgsmann seines suspendierten Ex-Pfarradministrators Franz Sabo.
Der Sabo-Anhänger behauptete sogar,
daß Mons. Koch den Entzug der kirchlichen Sendung des Ex-Pfarradministrators von Röschenz vorsätzlich
herbeigeführt habe.
Anschließend sprachen Generalvikar Roland Trauffer und Bischof Kurt Koch im Status
von Diskussionsteilnehmern. Sie wehrten sich sachlich und bestimmt gegen die Ausfälle von Wahl.
Mons.
Koch wies dessen Vorwürfe umgehend zurück.
Bei einem von diesem erwähnten psychiatrischen Gutachten,
das von der Diözese zu Franz Sabo in Auftrag gegeben wurde, sei es nur um dessen Beurteilung als Seelsorger
gegangen.
Sabo hat in der Vergangenheit selber vor den Medien erklärt, mit seinem Freund und seiner
Freundin zusammenzuwohnen und seine Sexualität zu leben.
Mons. Koch beklagte auch Schwierigkeiten im
Umgang mit der Kirchgemeinde Röschenz. Die dortigen Verantwortlichen hätten nach gemeinsamen Gesprächen
trotz gegenteiliger Abmachungen alles rasch in die Medien getragen.
Wo die sogenannte Landeskirche steht
und welche die wahren Hintergründe des Fall Sabo sind, wurde in der von der Synode verabschiedeten Verlautbarung
deutlich. Dort ist von angeblich „ungelösten Probleme der katholischen Kirche“ wie Interkommunion oder
Priesterinnenordination die Rede.
Die Synode „erwartet“ vom Bischof, daß er den landeskirchlich erkannten
Handlungsbedarf auch in der Öffentlichkeit beim Namen nenne und in Rom anmelde.
Bischof Koch hat sich
in der Vergangenheit immer wieder für die Abschaffung des verpflichtenden Weltpriesterzölibats ausgesprochen.
Der suspendierte Priester Franz Sabo war bei der Sondersitzung des Staatskirchengremiums nicht anwesend.
Am Samstag abend nahm er in Röschenz noch an einem sogenannten Solidaritätsgottesdienst teil. Inzwischen
soll er sich für einige Tage zurückgezogen haben.
Es ist unwahrscheinlich, daß sich die römischen
Stellen der Tragweite der Ereignisse in Röschenz bewußt sind.
Ein ähnliches Problem löste Papst Johannes
Paul II. im Jahr 1997 in der Diözese Chur durch die Absetzung des damaligen Bischofs, Mons. Wolfgang
Haas. Damit zog der Vatikan der Lösung des Problems einen faulen Frieden vor.
Jetzt zeigt sich das Gespenst
des hausinternen Kirchenkampfes in der Diözese Basel.
Im Fall Röschenz soll jetzt der als sehr liberal
geltende Bischofsvikar Erich Häring als Vermittler vor Ort den Schaden begrenzen.
„Wie auch immer der
Röschenzer Albtraum endet“, erklärte ein angefragter Kirchenrechtler:
„Der Autoritätsverlust der bereits
stark angeschlagenen Schweizer Bischöfe kann gar nicht überschätzt werden.“