Mittwoch, 27. Oktober 2004 10:59
Mit fünf Antithesen zu der vor fünf Jahren am 31. Oktober 1999 in Augsburg unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigung“ (GE) erinnerte der Initiativkreis katholischer Laien und Priester in der Erzdiözese Hamburg daran, daß die Rechtfertigung nach katholischer beziehungsweise protestantischer Lehre zutiefst unterschiedlich verstanden werde.

(kreuz.net, Hamburg) „Einen Fortschritt in der Sache habe es in Augsburg nicht gegeben“, so das Fazit
des Hamburger Initiativkreises. Die Formel vom „differenzierten Konsens“ sei bloß ein semantischer Kunstgriff
und täusche eine Übereinstimmung vor, die nicht existiere.
Die Rechtfertigungserklärung sei ein „Meisterwerk
der Eloquenz“, dem es aber an der gemeinsamen Sprache des Glaubens fehle, so auch der Dogmatiker Leo Kardinal
Scheffczyk in einem 2003 erschienenen Werk.
Der Hamburger Initiativkreis wird die Antithesen zur Rechtfertigungserklärung
am kommenden Freitag, 29. Oktober, um 14.00 Uhr, symbolisch an das Hauptportal der Hautpkirche St. Michaelis
(Großer Michel) anbringen. Anlaß dafür ist der ökumenische Gottesdienst am 31.10.2004 mit Landesbischöfin
Maria Jepsen und der katholische Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke, mit dem der 5. Jahrestag der Unterzeichnung
der Rechtfertigungserklärung gefeiert werden soll.
Fünf Antithesen zur Rechtfertigungserklärung
Antithese
1: Katholiken lehnen die protestantischen Prinzipien „sola scriptura“ (allein durch die Schrift), „sola
fide“ (allein durch den Glauben) und „sola gratia“ (allein durch die Gnade) als gegen den Glauben gerichtet
ab (GE 8,15,19). Nicht „sola scriptura“, sondern Heilige Schrift und apostolische Überlieferung beinhalten
die göttliche Offenbarung, deren verbindliche Auslegung nur dem Lehramt der katholischen Kirche anvertraut
ist! Nicht „sola fide“, sondern Glaube, Liebe und Reue bewirken die Rechtfertigung! Nicht „sola gratia“,
sondern Gnade und Mitwirkung des Menschen führen zum ewigen Heil!
Antithese 2: Katholiken bekennen im
Gegensatz zu den Protestanten, daß das Bußsakrament für den Getauften, der schwer sündigt, zum Heil
notwendig ist.
Antithese 3: Katholiken lehnen die Lehre der Lutheraner ab, wonach der rechtfertigende
Glaube ein bloßes Vertrauen des Menschen auf Gott, den Schöpfer und Erlöser (Fiduzialglaube) ist (GE
31,35). Vielmehr ist der rechtfertigende Glaube Glaubensakt und Glaubensinhalt zugleich (fides quae et
fides qua creditur). Wer Dogmen der Kirche leugnet, verliert die Rechtfertigung.
Antithese 4: Katholiken
lehnen die Auffassung der Protestanten ab, wonach die Begierlichkeit (Konkupiszenz), die im Gerechtfertigten
nach der Taufe bleibt, „wahrhaft Sünde“ (GE 29) ist. Sie stammt vielmehr aus der Sünde und macht zur
Sünde geneigt.
Antithese 5: Katholiken lehnen die Auffassung der Protestanten ab, Gott würde dem Christen
rein äußerlich „die Gerechtigkeit Christi“ zusprechen (GE 29) und dem Sünder seine Sünde bloß nicht
anrechnen (GE 22). Vielmehr wird der Gerechtfertigte von aller Sünde befreit und in ein neues „Sein in
Christus“, in den Stand der Gnade, erhoben. Der Christ ist nicht „zugleich Gerechter und Sünder“ (simul
iustus et peccaqtor) (GE 29), wie die Lutheraner sagen, sondern entweder im Stand der Gnade oder im Stand
der schweren Sünde.