Familie
Vorsicht ist geboten
Am Dienstag machte ein kleines Dokument der Italienischen Bischofskonferenz Furore, obwohl der Text bereits Ende April der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
(kreuz.net, Rom) Die Italienische Bischofskonferenz hat bereits im April zu „extremer Vorsicht“ bei der Schließung von interreligiösen Mischehen geraten.

Priester sollten katholisch-islamische Ehen nicht fördern. Diese seien „in sich zerbrechlich“.

Zu diesem Thema publizierte die Leitung der Italienischen Bischofskonferenz am vergangenen 29. April einige Anweisungen, die damals von der Öffentlichkeit kaum beachtet wurden.

Dieser Text wurde am Dienstag im Rahmen des eher unbedeutenden ‘Nationalkongresses der Diözesandelegierten für den Ökumenismus und Interreligiösen Dialog’ von einem einfachen Mitarbeiter der Bischofskonferenz – Mons. Domenico Mogavero – kommentiert.

Es ist unklar, warum seine Worte ein internationales Medienecho auslösten. Der Kongreß wurde von etwa 200 Personen besucht.

Die Religionsverschiedenheit stellt nach dem Kirchenrecht grundsätzlich ein Hindernis für die Schließung der Ehe dar. Der Diözesanbischof kann die Ehe dennoch erlauben. Wenn ein Ehepartner ungetauft ist, wird trotz gültiger Ehe kein sakramentales Eheband gestiftet.

Das April-Dokument der Bischöfe lade zur Klugheit ein, kommentierte Mons. Mogavero am Dienstag den Text.

Ehen zwischen Katholiken und Muselmanen sind in Italien allerdings eher eine Seltenheit.

Italienische Frauen heiraten vor allem Nordafrikaner. 40 Prozent dieser gemischten Ehen werden in den industrialisierten Regionen des Nordostens Italiens geschlossen. Dort ist die Zahl der Einwanderer besonders hoch.

In Italien leben insgesamt 150.000 gemischtreligiöse Paare. Im letzten Jahr wurden 19.000 interreligiöse Ehen geschlossen.

Die Scheidungsrate ist nach Angaben der Tageszeitung der italienischen Bischofskonferenz, ‘Avvenire’, drei Mal höher als die bereits hohe Scheidungsrate bei katholischen Ehepaaren.

Der Mitarbeiter der Bischofskonferenz bemühte sich sehr, eine Mittelposition einzunehmen. Es gehe hier nicht um eine alarmierende Situation, sondern „um ein pastorales Problem von einer gewissen Bedeutung“.

Mons. Mogavero distanzierte sich sowohl von einer „rigoristischen und exklusivistischen“ Haltung als auch von einer voreiligen Toleranz, die sich der Probleme nicht bewußt ist.

In dieser Frage hätten bisher klare Orientierungen gefehlt. Darum würden die April-Anweisungen – die der Monsignore als „verpflichtend, aber nicht bindend“ bezeichnete – der Bischofskonferenz zu einer „ernsthaften Unterscheidung“ einladen.

Die Anweisungen der Bischofskonferenz weisen darauf hin, daß auch Moslems „vorsichtig sind, wenn es darum geht, zu Ehen mit Angehörigen anderer Religionen zu ermutigen.“

Die Italienische Bischofskonferenz teile diese Vorsicht.

In ihrem April-Dokument weisen die Bischöfe bei Mischehen auf die tiefgründigen kulturellen und religiösen Unterschiede, aus denen verschiedene Probleme erwachsen können.

Als spezielle Problematik nannten sie die Diskriminierung der Frau sowie die gemeinsame Kindererziehung.

Die Bischofskonferenz empfahl, daß die Diözesen jenen Eheleuten, die eine religionsverschiedene Ehe eingehen, eine „besonders weise Begleitung“ anbieten solle.

Zudem rieten die Oberhirten allen Ehepartner in Mischehen das Land oder wenigstens den Westen nicht zu verlassen.