Eucharistie
Ein Bruch mit der Tradition?
Bei der Gegenüberstellung des durch Papst Johannes XXIII. erneuerten tridentinischen Ritus mit dem Novus Ordo Missae von Papst Paul VI. ist ein Bruch mit der jahrhundertealten kirchlichen Tradition unübersehbar. Von Hw. Dr. theol. Adolf Fugel.
(kreuz.net) Während sich Papst Johannes XXIII. noch streng an die Vorgaben des Missale des heiligen Papst Pius V. († 1572) hielt und diese erneuerte, war der Novus Ordo Missae unschwer als ein von der Tradition unabhängiger und eigenständiger Ritus erkennbar.

Auf den ersten Blick scheint im Novus Ordo Missae die Anmerkung „außer wenn er dem Volk zugewandt steht“ von nicht so großer Tragweite zu sein.

Man ging offensichtlich bei der Abfassung der Rubriken für den Novus Ordo Missae davon aus, daß es nicht zwangsläufig einen zum Volk hin gewendeten Altar geben muß.

Es gibt keine Anhaltspunkte anzunehmen, daß diese Rubriken nur für eine Übergangszeit ins Meßbuch geschrieben wurden. Demgegenüber scheint die Zelebration zum Volk hin heute als die Regel.

Die Frage wird immer offen bleiben: War die Einführung des Volksaltars im Novus Ordo Missae gewollt oder wurde sie im Nachhinein von Modernisierern zur Norm erhoben?

Die Tatsache, daß der feststehende Zelebrationsaltar zum mobilen Altar wurde und der Altarstein mit dem Reliquiengrab von Märtyrern nicht mehr verlangt wird, deutet eher darauf hin, daß der Volksaltar zumindest im Ansatz angestrebt wurde.

Heute steht die Römische Kirche somit de facto vor zwei Riten, die sich im Laufe der Jahre immer mehr voneinander unterscheiden.

Es bleibt darum zu hoffen, daß das Meßbuch des seligen Papstes Johannes XXIII. in Zukunft gleichberechtigt neben dem Novus Ordo Missae und ohne jede Einschränkung benützt werden darf.

Es sollte ohne jeden Vorbehalt dem Priester freigestellt sein, welchen Ritus er zelebrieren will. Der Neue Ordo Missae darf eindeutig als ein zweiter, natürlich gültiger, weil vom Papst promulgierter römisch-katholischer Ritus, angesehen werden.

Die Behauptung, daß das Volk durch die Zelebration verschiedener Riten gespalten werde, ist ebenso fadenscheinig wie die Behauptung, daß die Kirche nicht das Recht hätte, Riten neu zu gestalten.

Jeder Priester der lateinischen Kirche sollte ohne Vorbedingung das Recht haben, das heiligen Messopfer in beiden gültigen Riten der Lateinischen Kirche zu zelebrieren.

Dies um so mehr als der selige Papst Johannes XXIII. die Rubriken des erneuerten tridentinischen Ritus durch Motu proprio vom 25. Juli 1960 approbierte.

Damit beendete dieser große Papst eine lange Phase der liturgischen Erneuerungen, die lange unter seinen Vorgängern begonnen hat.

Es sei hier nur an die Erneuerung der Karwoche unter Papst Pius XII. erinnert.

Der erneuerte tridentinische Ritus kann und darf weder als der alleingültige, noch als der alleinverbotene betrachtet werden. Er ist das große Finale der schon unter dem heiligen Papst Pius X. begonnenen Liturgiereform.

Es fällt schwer zu glauben, daß Johannes XXIII. oder die Konzilsväter an eine Umgestaltung der Liturgie im Ausmaß gedacht haben, wie es im Novus Ordo Missae zur Tatsache wurde.

Papst Johannes XXIII., der das Konzil einberief, hat mit dem Abschluß der liturgischen Erneuerung einen Schlußakkord gesetzt.

Nicht von ungefähr war auch das erste Dokument des Konzils eine Liturgiekonstitution. Damit wollte wohl der selige Papst Johannes XIII. seiner soeben abgeschlossenen Liturgiereform das Siegel des Konzils aufprägen.

Es ist nicht einzusehen, warum mehrere nebeneinander gleichberechtigt stehende Liturgien – und dafür tritt der Schreiber dieser Zeilen ein – nicht der Schönheit und der liturgischen Vielfalt unserer Kirche dienen, sondern eine Spaltung im gläubigen Volk hervorrufen könnten.

Es sollte sowohl in den Priesterseminaren als auch in der Pfarreiseelsorge der erneuerte Ritus des seligen Papstes Johannes XXIII. gleichermaßen und parallel zum Neuen Ordo Missae gelernt und zelebriert werden.

Dem gläubigen Volk aber müßte in echtem katholischen Glauben der Sinn der Riten erschlossen werden.

Ein Ungehorsam gegenüber der Kirche kann bei gleichzeitiger Zelebration beider Meßriten nicht vorliegen, da der erneuerte lateinische Meßritus Papst Johannes XXIII. nie abgeschafft, zurückgezogen, außer Kraft gesetzt oder verboten worden ist.

Wer dies behauptet, widersetzt sich in eklatanter Weise dem liturgischen Willen des seliggesprochenen Papstes.

Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, daß es sich hier um zwei schöne, von der Kirche approbierte Meßriten handelt. Das schließt ein Gegeneinander beider Riten vernünftigerweise aus und sollte ein Plädoyer für ein friedliches Miteinander sein.