17:16:36 | Samstag, 17. Dezember 2005
Eucharistie
Ein Bruch mit der Tradition?
Bei der Gegenüberstellung des durch Papst Johannes XXIII. erneuerten tridentinischen Ritus mit dem Novus Ordo Missae von Papst Paul VI. ist ein Bruch mit der jahrhundertealten kirchlichen Tradition unübersehbar. Von Hw. Dr. theol. Adolf Fugel.
(kreuz.net) Während sich Papst Johannes XXIII. noch streng an die Vorgaben des Missale des heiligen Papst
Pius V. († 1572) hielt und diese erneuerte, war der Novus Ordo Missae unschwer als ein von der Tradition
unabhängiger und eigenständiger Ritus erkennbar.
Auf den ersten Blick scheint im Novus Ordo Missae
die Anmerkung „außer wenn er dem Volk zugewandt steht“ von nicht so großer Tragweite zu sein.
Man ging
offensichtlich bei der Abfassung der Rubriken für den Novus Ordo Missae davon aus, daß es nicht zwangsläufig
einen zum Volk hin gewendeten Altar geben muß.
Es gibt keine Anhaltspunkte anzunehmen, daß diese Rubriken
nur für eine Übergangszeit ins Meßbuch geschrieben wurden. Demgegenüber scheint die Zelebration zum
Volk hin heute als die Regel.
Die Frage wird immer offen bleiben: War die Einführung des Volksaltars
im Novus Ordo Missae gewollt oder wurde sie im Nachhinein von Modernisierern zur Norm erhoben?
Die Tatsache,
daß der feststehende Zelebrationsaltar zum mobilen Altar wurde und der Altarstein mit dem Reliquiengrab
von Märtyrern nicht mehr verlangt wird, deutet eher darauf hin, daß der Volksaltar zumindest im Ansatz
angestrebt wurde.
Heute steht die Römische Kirche somit de facto vor zwei Riten, die sich im Laufe der
Jahre immer mehr voneinander unterscheiden.
Es bleibt darum zu hoffen, daß das Meßbuch des seligen
Papstes Johannes XXIII. in Zukunft gleichberechtigt neben dem Novus Ordo Missae und ohne jede Einschränkung
benützt werden darf.
Es sollte ohne jeden Vorbehalt dem Priester freigestellt sein, welchen Ritus er
zelebrieren will. Der Neue Ordo Missae darf eindeutig als ein zweiter, natürlich gültiger, weil vom
Papst promulgierter römisch-katholischer Ritus, angesehen werden.
Die Behauptung, daß das Volk durch
die Zelebration verschiedener Riten gespalten werde, ist ebenso fadenscheinig wie die Behauptung, daß
die Kirche nicht das Recht hätte, Riten neu zu gestalten.
Jeder Priester der lateinischen Kirche sollte
ohne Vorbedingung das Recht haben, das heiligen Messopfer in beiden gültigen Riten der Lateinischen Kirche
zu zelebrieren.
Dies um so mehr als der selige Papst Johannes XXIII. die Rubriken des erneuerten tridentinischen
Ritus durch Motu proprio vom 25. Juli 1960 approbierte.
Damit beendete dieser große Papst eine lange
Phase der liturgischen Erneuerungen, die lange unter seinen Vorgängern begonnen hat.
Es sei hier nur
an die Erneuerung der Karwoche unter Papst Pius XII. erinnert.
Der erneuerte tridentinische Ritus kann
und darf weder als der alleingültige, noch als der alleinverbotene betrachtet werden. Er ist das große
Finale der schon unter dem heiligen Papst Pius X. begonnenen Liturgiereform.
Es fällt schwer zu glauben,
daß Johannes XXIII. oder die Konzilsväter an eine Umgestaltung der Liturgie im Ausmaß gedacht haben,
wie es im Novus Ordo Missae zur Tatsache wurde.
Papst Johannes XXIII., der das Konzil einberief, hat
mit dem Abschluß der liturgischen Erneuerung einen Schlußakkord gesetzt.
Nicht von ungefähr war auch
das erste Dokument des Konzils eine Liturgiekonstitution. Damit wollte wohl der selige Papst Johannes
XIII. seiner soeben abgeschlossenen Liturgiereform das Siegel des Konzils aufprägen.
Es ist nicht einzusehen,
warum mehrere nebeneinander gleichberechtigt stehende Liturgien – und dafür tritt der Schreiber dieser
Zeilen ein – nicht der Schönheit und der liturgischen Vielfalt unserer Kirche dienen, sondern eine Spaltung
im gläubigen Volk hervorrufen könnten.
Es sollte sowohl in den Priesterseminaren als auch in der Pfarreiseelsorge
der erneuerte Ritus des seligen Papstes Johannes XXIII. gleichermaßen und parallel zum Neuen Ordo Missae
gelernt und zelebriert werden.
Dem gläubigen Volk aber müßte in echtem katholischen Glauben der Sinn
der Riten erschlossen werden.
Ein Ungehorsam gegenüber der Kirche kann bei gleichzeitiger Zelebration
beider Meßriten nicht vorliegen, da der erneuerte lateinische Meßritus Papst Johannes XXIII. nie abgeschafft,
zurückgezogen, außer Kraft gesetzt oder verboten worden ist.
Wer dies behauptet, widersetzt sich in
eklatanter Weise dem liturgischen Willen des seliggesprochenen Papstes.
Mehr und mehr setzt sich die
Erkenntnis durch, daß es sich hier um zwei schöne, von der Kirche approbierte Meßriten handelt. Das
schließt ein Gegeneinander beider Riten vernünftigerweise aus und sollte ein Plädoyer für ein friedliches
Miteinander sein.