09:27:35 | Mittwoch, 28. Dezember 2005
Kinderabtreibung
Zwang zur Kollaboration?
Eine EU-Expertengruppe will medizinische Angestellte um ihr Recht bringen, die Teilnahme an der Tötung ungeborener Kinder zu verweigern.
(kreuz.net) Die ‘Unabhängigen Experten für Grundrechte’ – ein Beratungsgremium der Europäischen Kommission –
veröffentlichte kürzlich einen 40seitigen Bericht.
Die Gruppe wurde im September 2002 von der EU-Kommission
eingerichtet. Jeder EU-Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter. Der Gruppe steht ein Koordinator vor.
Im jüngsten Bericht der Gruppe geht es um das Recht der Verweigerung von Abtreibungen aus Gewissensgründen.
Anlaß dazu ist der Text eines Abkommens zwischen der Slowakei und dem Vatikan.
Das berichtete der ‘Friday
Fax’ kurz vor Weihnachten. Es handelt sich um eine Publikation des ‘Katholischen Familien- und Menschenrechtsinstitutes’.
Dieses arbeitet auf der Ebene der UNO und anderer politischer Institutionen.
Das Abkommen zwischen der
Slowakei und dem Vatikan will garantieren, daß katholische Krankenhäuser und medizinische Angestellte
katholischen Glaubens nicht rechtlich gezwungen werden können, an medizinischen Handlungen teilzunehmen,
welche die Menschenrechte verletzen oder unmoralisch sind.
Aufgezählt werden die Kinderabtreibung, die
künstliche oder assistierte Besamung, Experimente mit menschlichen Organen, Kleinstkindern oder Geschlechtszellen,
der Hilflosenmord, die Clonierung sowie Sterilisierungen und ähnliche Akte der Unfruchtbarmachung.
Die
‘Unabhängigen Experten’ wurde von der EU-Kommission beauftragt abzuklären, ob ein solches Konkordat
das EU-Recht verletze.
In ihrer Antwort kamen sie zum Ergebnis, daß die Verhinderung des Zuganges zur
Kinderabtreibung angeblich internationale Menschenrechte verletze.
Die Gruppe anerkenne zwar das Recht
auf Gewissensverweigerung. Doch dieses Recht sei nicht unbegrenzt.
„In der Praxis kann das Recht auf
eine religiöse Gewissensverweigerung mit anderen Rechten, die ebenfalls unter internationalem Recht anerkannt
sind, in Konflikt treten. Unter diesen Umständen ist ein angemessener Ausgleich zwischen den einander
widerstreitenden Erfordernissen zu finden. Es darf nicht soweit kommen, daß ein Recht zugunsten eines
anderen geopfert wird.“
Darum wird verlangt, daß das Recht auf religiöse Gewissensverweigerung „reguliert“
werde, um sicherzustellen, daß in Staaten, wo die Kinderabtreibung legal ist, keine Mutter der Möglichkeit
beraubt werde, einen effektiven Zugang zur Tötung ihres Kindes zu haben.
Nach der Auffassung der EU-Experten
müssen die Staaten darum Maßnahmen gegen die Gewissensverweigerung von Kindertötungen ergreifen. So
soll ein Arzt, der eine Kinderabtreibung aus Gewissensgründen ablehnt, gezwungen werden, die tötungswillige
Mutter an einen Kinderabtreiber weiterzuleiten.
Die Möglichkeit einer effektiven Tötung von Kindern
soll auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten zu Verfügung stehen.
Der Bericht anerkennt, daß seine
Vorschläge „nicht verpflichtend“ sind.
Vorkämpfer für die Tötung ungeborener Kinder begrüßten die
Stellungnahme.
Eine Vertreterin des berüchtigten Abtreibungsnetzwerks ‘Planned Parenthood’ – das sich
in Deutschland hinter dem irreführenden Namen ‘Pro Familia’ versteckt – meinte, daß der Bericht alle
Argumente wiederhole, die von der internationalen Abtreibungsfront vorgebracht werden.