Samstag, 7. Januar 2006 10:33
Bibelzitate werden als staatsgefährdend gelten
Die ‘Jugend für das Leben’ wurde kürzlich nach einer Klage der österreichischen Sozialisten auch in zweiter Instanz verurteilt. Doch das ist nur der Anfang. Von Dr. Alfons Adam, Neulengbach bei St. Pölten.
Hat eine - unterschwellige - Christenverfolgung begonnen?
Hat eine – unterschwellige – Christenverfolgung begonnen?
(kreuz.net, Neulengbach) Zur Erinnerung: Die ‘Sozialdemokratische Partei Österreichs’ stellte auf ihrem Bundesparteitag im November 2004 folgende Forderung auf:

„Herausnahme der Regelung des Schwangerschaftsabbruches aus dem Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbruch ist kein Straftatbestand!“

Die Organisation ‘Jugend für das Leben’ bezeichnete diese Aussage als „Forderung nach – straffreier – Abtreibung bis zur Geburt“. Sie nahm damit zur Aussage des SPÖ-Parteitages wahrheitsgemäß und den Tatsachen entsprechend Stellung.

Trotzdem klagte die SPÖ gegen die ‘Jugend für das Leben’.

Bei einer Richterin des Landesgerichtes Linz fanden die Sozialisten offene Ohren. Die Richterin begründete ihr Urteil im wesentlichen mit der Feststellung, daß die Stellungnahme der ‘Jugend für das Leben’ „so“ nicht richtig sei.

Der Senat des Oberlandesgerichtes Linz – bestehend aus zwei Richterinnen und einem Richter – bestätigte das umstrittene Urteil. Aus dem „Gesamtzusammenhang“ des Parteitagsbeschlusses ergebe sich, daß die SPÖ das so nicht gemeint habe.

Deshalb sei die Äußerung im Text der ‘Jugend für das Leben’ falsch.

Das Problem der gerichtlichen Begründung besteht darin, daß es den richterlich beschwörten „Gesamtzusammenhang“ nicht gibt. Die Richter haben ihn einfach erfunden.

Somit hat die ‘Jugend für das Leben’ einen Prozeß in zwei Instanzen verloren, weil vier Richter so tun, als ob sie nicht wüßten, was ein Straftatbestand ist. Meines Erachtens ist dies Amtsmißbrauch.

Dennoch glaube ich nicht, daß mein Aufruf zur Teilnahme an der Berufungsverhandlung und die rege Teilnahme daran eine sinnlose Aktion war.

Ich möchte daher allen Teilnehmern an dieser Berufungsverhandlung sehr herzlich danken – besonders Weihbischof Andreas Laun und Volksanwalt Ewald Stadler.

Niemand kann heute voraussehen, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Deshalb ist es wichtig, daß solche Signale weiterhin gesetzt werden.

Ich beobachte seit längerer Zeit, daß Richter unsachliche Vorwürfe gegen die Kirche oder den christlichen Glauben als im öffentlichen Interesse gelegen für gerechtfertigt halten.

Man kann also sagen, daß im Rechtsbereich – noch unterschwellig – eine Christenverfolgung begonnen hat. Es wird darum höchste Zeit, daß wir dafür sensibel werden und uns zusammentun.

Diesem gefährlichen Trend kann nur noch politisch entgegengetreten werden. Mir persönlich ist das seit einiger Zeit völlig klar.

Diejenigen unter uns, die sich einen ernstzunehmenden Lebensschutz und eine Familienpolitik aus christlicher Überzeugung wünschen, müssen sich zusammentun.

Dabei müssen wir unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der einzuschlagenden Taktik oder Meinungsverschiedenheiten in anderen – zwar wichtigen aber für das dargestelle Problem untergeordneten – Fragen vergessen.

Im Hinblick auf unsere Existenzberechtigung als Christen ist es unwichtig, ob jemand eine feine oder eine grobe Klinge führt, welche Meinung wir von diesem oder jenem Kirchenfürsten haben oder welcher Art unsere Frömmigkeit ist.

Es ist nebensächlich, ob wir Anhänger der EU sind oder am liebsten sofort austreten wollen. Es ist nicht einmal wichtig, ob uns die österreichische Neutralität wirklich heilig ist oder ob wir sie für eine heilige Kuh halten.

Wenn wir nicht endlich begreifen, daß wir als Christen in der Öffentlichkeit überhaupt keinen Stellenwert mehr haben, dann wird es nicht mehr lange dauern – ja es ist bereits soweit, daß wir über unsere christlichen Überzeugungen nicht einmal mehr reden und schreiben dürfen.

Schon droht das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz. Dann wird es „Menschenrechte“ auf Abtreibung und Homosexualität und ähnliches geben.

Die Enzykliken ‘Evangelium Vitae’ oder ‘Veritatis Splendor’ zu zitieren, wird dann ein strafrechtlich zu verfolgendes Delikt sein.

Zitate aus der Bibel werden als staatsgefährdend gelten.

Von den angeblich katholischen Politikern in der ÖVP haben wir in dieser Hinsicht nichts zu erwarten, sonst hätten sie schon längst handeln müssen.

Als jüngsten Beweis führe ich die Äußerung des „allerkatholischsten“ christdemokratischen Nationalratspräsident Andreas Khol an. Auch er hat eine „Diskriminierung von Homosexuellen“ geortet, die es zu beseitigen gelte.
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