Donnerstag, 28. Oktober 2004 08:48
Kardinal Ratzinger hat in bezug auf die Liturgie deutlich an die Grenzen der päpstlichen Vollmachten erinnert.

(kreuz.net) In einer Buchbesprechung für die jüngste Ausgabe der britischen Benediktiner-Zeitschrift
„Laudetur“ (Farnborough Abbey/Hampshire) schreibt der deutsche Kurienkardinal Joseph Ratzinger:
„Es scheint
mir sehr wichtig, daß der KKK [Katechismus der katholischen Kirche] mit der Begrenzung der Vollmachten
der höchsten kirchlichen Autorität in Sachen Reform genau das Wesen von Primat wieder ins Gedächtnis
ruft, wie es vom I. und II. Vatikanum gezeichnet worden war:
Der Papst ist nicht ein absoluter Monarch,
dessen Wille Gesetz ist, sondern er ist der Hüter der authentischen Tradition und damit der erste Garant
des Gehorsams. Er kann nicht machen, was er will und kann daher auch jenen entgegentreten, die ihrerseits
machen wollen, was ihnen im Sinn steht. Sein Gesetz ist nicht die Beliebigkeit, sondern der Glaubensgehorsam.
Daher hat er der Liturgie gegenüber die Funktion des Gärtners, nicht des Technikers, der neue Maschinen
baut und alte zum Gerümpel wirft.
Der „Ritus“, die im Glauben und Leben der Kirche gereifte Gestalt
des Betens und Feierns, ist kondensierte Gestalt der lebendigen Überlieferung, in der ein Ritenraum das
Ganze seines Glaubens und Betens ausdrückt und so zugleich die Gemeinschaft der Generationen erlebbar
wird, die Gemeinschaft mit den Betern vor uns und nach uns. So ist der Ritus eine Vor-Gabe an die Kirche,
lebendige Gestalt von Paradosis (Überlieferung).“