18:14:36 | Donnerstag, 9. Dezember 2004
Theologische Rumpelkammer
Wohin kommen die Säuglinge, die ungetauft sterben?
Säuglinge, die ungetauft sterben, kommen nach der Lehre der Kirche in den sogenannten „Limbus“. Oder vielleicht doch nicht? Durcheinander im Vatikan. Ein Kommentar.
(kreuz.net) Die Kirche hat stets die absolute Heilsnotwendigkeit der Taufe verkündet. Wer nicht getauft
werden kann, muß zumindest den einschlußweisen Wunsch nach der Taufe in sich tragen, sofern es ihm die
Umstände erlauben würden. Das nennt man die Begierdetaufe.
Was geschieht mit einem Kleinkind, das stirbt,
ohne daß es schon in der Lage gewesen wäre, einen solchen einschlußweisen Taufwunsch zu hegen? Nach
kirchlicher Lehre muß es von der Anschauung Gottes ausgeschlossen bleiben. Sein Bestimmungsort ist der
„Limbus Puerorum“, der Limbus der Kinder.
Im sogenannten „Limbus Puerorum“ – dem Aufenthaltsort der ungetauften
Kinder in der Ewigkeit – hat der Mensch allerdings Teil an einem rein natürlichen Glückszustand. Er
unterliegt also keiner körperlichen Strafe. So hat die Kirche stets gelehrt.
Dazu gibt es eine Fülle
an Texten von Päpsten und Konzilien.
Das Konzil von Florenz und das Konzil von Trient betonten die absolute
Heilsnotwendigkeit der Taufe neugeborener, mit der Erbsünde behafteter Kinder.
Die Väter von Florenz
sagten exakt aus, was mit ungetauften Säuglingen geschehen wird: „Die Seelen derer aber, die in einer
aktuellen Todsünde oder allein in der Ursünde sterben, steigen alsbald in die Hölle hinab, werden jedoch
mit ungleichen Strafen bestraft.“
Um diese Aussage nicht mißzuverstehen, muß man eine Erläuterung
hinzugeben. Es ist nämlich zu beachten, daß der Begriff „Hölle“ nicht notwendigerweise nur den Ort
bezeichnet, in dem die erwachsenen Verdammten die ewige Höllenpein erleiden.
Hölle meint vielmehr alle
Aufenthaltsräume unterhalb des Himmels: bald den Limbus der Kinder, bald das Fegfeuer, bald die Hölle
des Teufels und der Dämonen.
Der Heilige Vater, Papst Pius XII., hat diesbezüglich noch die traditionelle
Lehre vekündigt. In seiner berühmten Ansprache an die Vereinigung katholischer Hebammen Italiens (1951)
verkündigte er den ganzen Ernst der Verpflichtung zur Neugeborenentaufe.
Nach Pius XII. gibt es für
die Kirche kein anderes Mittel als die Taufe, um einem Kind, das noch nicht den Gebrauch der Vernunft
besitzt, das übernatürliche Leben zu vermitteln. Ohne den Stand der Gnade ist es unmöglich, zur beseligenden
Schau Gottes zu gelangen.
Für den ungetauften Erwachsenen kann unter Umständen ein Akt der Liebe genügen,
um die heiligmachende Gnade zu erlangen und die fehlende Taufe zu ersetzen.
Aber dem noch nicht oder
soeben geborenen Kinde steht dieser Weg nicht offen.
Das erklärt, warum es wichtig ist, sich um die
Taufe eines Kindes zu kümmern, das die Vernunft noch nicht gebrauchen kann und sich in schwerer Gefahr
oder sogar vor dem sicheren Tode befindet.
Die Schlußfolgerung. Die absolute Notwendigkeit der Wassertaufe
für einen Neugeborenen bekennt die vortridentinische, die tridentinische und die nachtridentinische Kirche.
Wir stehen somit auf dem Boden der apostolischen Lehre.
Die Annahme einer „stellvertretenden“ Begierdetaufe
z.B. durch einen Akt der Eltern kann nicht als Alternative zu dieser Lehre dienen. Diese Lösung würde
nämlich die ungetauften Kinder von ungläubigen oder irrgläubigen Eltern nicht miteinschließen.
Es
sei denn, man wollte – mit oder ohne Taufe – allen ungetauften Kleinkindern das Heil zusprechen. Damit
ist aber die Erbsünde und die Taufe als das einzige Mittel, von ihr befreit zu werden, nicht mehr ernst
genommen.
Ein Widerspruch zur alten katholischen Lehre scheint sich im Pontifikat von Papst Johannes
Paul II. zu finden.
In seiner Enzyklika „Evangelium Vitae“ erklärt der gegenwärtige Papst gegenüber
den Müttern, die abgetrieben haben: „Ihr werdet merken, daß nichts verloren ist. Ihr werdet auch euer –
abgetriebenes – Kind um Vergebung bitten können, das jetzt im Herrn lebt.“
Dazu schreibt der Augsburger
Theologe, Dr. Peter Christoph Düren: „Damit ist offensichtlich die Theorie des Limbus Puerorum verlassen;
denn wer ‘im Herrn lebt’, ist wohl auch in der Gottesschau.“
Die pastorale Absicht dieses Abschnittes
von Evangelium Vitae, in einer heiklen Situation Trost zu spenden, ist verständlich und löblich. Doch
wird durch sie gleichzeitig die Tragödie verharmlost, die bei der Tötung eines Kindes im Mutterschoß
auch darin besteht, daß das kleine Kind nicht mehr getauft und zu einem Kind Gottes werden kann.
Wenn
das, was Evangelium Vitae sagt, richtig ist, wozu soll zudem dann die Taufe, welche die Erbsünde wegnimmt,
noch dienen?
Selbstverständlich entspricht es der christlichen Nächstenliebe, Menschen in Not und Trauer
zu trösten. Der Heiland selbst preist die Tröster in der Bergpredigt ausdrücklich selig. Aber der Trost
muß sich auf die Realität stützen und darf keine falschen Erwartungen wecken.
Trösten dürfte man
die ihre Sünde bereuenden Mütter insofern, als der Zustand eines abgetriebenen und in der Erbsünde
gestorbenen Kindes nicht mit dem eines durch eine persönliche Schuld verdammten Menschen identisch ist,
sondern dem ungetauften Kind immerhin eine Art natürlicher Glückszustand zuteil wird.
Sicher entgeht
dem Kind die eigentliche Erfüllung in der Gemeinschaft mit Gott. Ebenso sicher ist es aber auch vor einer
möglichen späteren Höllenpein, die es sich im Leben hätte zuziehen können, bewahrt. Man muß hier
beide Aspekte sehen.
Eine wichtige Hinzufügung. Die oben aus „Evangelium Vitae“ zitierte Übersetzung
gibt den originalen lateinischen Text korrekt wieder. Die später amtlich in den „Acta Apostolicae Sedis“
veröffentlichte Version der Enzyklika, sagt aber etwas anderes: „Euer Kind aber könnt ihr demselben
Vater und Seiner Barmherzigkeit mit Hoffnung anvertrauen.“
Offenbar wurde der Papst in letzter Minute
korrigiert oder er korrigierte sich selbst.
Leider kam die Korrektur für die Verbreitung des Textes
in den landessprachlichen Versionen, die heutzutage fast ausschließlich rezipiert werden, zu spät. Man
sieht hier übrigens leider auch, wie unzuverlässig das heutige ordentliche Lehramt in entscheidenden
dogmatischen Fragen agiert.