Kinderschlachtung
Jetzt schwant es auch den Schweizern
Vier Jahre nach der umstrittenen Legalisierung der Kinderabtreibung werden die Schweizer dafür bereits zur Kasse gebeten.
(kreuz.net, Zürich) In der Schweiz schmilzt der Geburtenüberschuß wie Schnee an der Sonne. Lag er im Jahr 1991 noch bei 23.600, ist er im letzten Jahr bei 12’000 angelangt.

Daß die Bevölkerung in der Schweiz noch wächst, ist den Ausländern zu verdanken. Im Jahr 2005 stieg die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um 7.6 Prozent und erreichte die Zahl von 38.400 eingekaufter Schweizer.

Das berichtete die ‘Neue Zürcher Zeitung’ Anfang Februar.

Dagegen hat sich das Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz verlangsamt.

Die Schweiz zählte Ende 2005 nach den offiziellen Statistiken genau 7.461.100 Einwohner – rund 46.000 mehr als im Vorjahr. In dieser Zahl sind etwa 1,5 Millionen Ausländer enthalten, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Asylsuchende und Ausländer mit Kurzaufenthaltsbewilligungen sind in dieser Zahl nicht erfaßt, ebensowenig Ausländer ohne Papiere.

Das noch feststellbare Wachstum der Schweizer Wohnbevölkerung ist hauptsächlich den Ausländern zu verdanken. Deren Wachstumsrate ist mit 1,1 Prozent mehr als doppelt so hoch ist wie das der Schweizer.

Ohne die Ausländer würde die Schweizer Bevölkerung nach Angaben des ‘Bundesamtes für Statistik’ schon seit zehn Jahren schrumpfen.

Die Vergreisung der Bevölkerung setzt sich weiter fort. Der Anteil der 65jährigen und Älteren ist von 15,4 Prozent im Jahr 2000 auf 16 Prozent im Jahr 2005 gestiegen.

Im selben Zeitraum sank der Anteil der unter 20jährigen von 23,1 auf 21,9 Prozent.

Unterschiedlich verteilt ist das Wachstum in den Regionen. Die stärkste Zunahme verzeichnen konnten im vergangenen Jahr die Kantone Zug, Freiburg und Wallis.

Dagegen mußten die Kantone Glarus, Basel-Stadt, Schaffhausen, Uri und Obwalden einen Bevölkerungsrückgang verzeichnen.

Der Hauptgrund für den Kindereinbruch in der Schweiz wird von der ‘Neuen Zürcher Zeitung’ verschwiegen.

Nach einer Volksabstimmung im Juni 2002 wurde im Oktober des gleichen Jahres die sogenannte Fristenendlösung eingeführt. Dadurch wurde den Menschen in der Schweiz das Lebensrecht in den ersten zwölf Wochen entzogen.

Doch auch nach der 13. Woche kann eine Mutter ihr Kind problemlos töten. Sie braucht dazu nur eine leicht erhältliche ärztliche Bescheinigung, daß ihr heranwachsendes Kind sie körperlich schädigt oder in eine schwere seelische Notlage führt.

Im Jahr 2004 wurden in der Schweiz 10.910 Kinder vor ihrer Geburt getötet. Somit kommen auf 1000 Geburten 151 Abtreibungen.

Über 400 Kinder wurden nach ihrer 12. Lebenswoche eliminiert.

Seit dem Jahr 2002 sind in der Schweiz weit über 30.000 Menschen der Kinderabtreibung zum Opfer gefallen.