Verbrechen
Der Staat als Zuhälter
Vor einigen Jahren kamen die deutschen Linken auf die Idee, die Hurerei ausgebeuteter Frauen als Beruf zu betrachten. Von Jörg Birnbacher.
(kreuz.net, Berlin) Die Prostitution gilt in Deutschland seit dem Jahr 2002 nicht mehr als sittenwidrig. Aufgrund des Prostitutionsgesetzes – abgekürzt „ProstG“ – vom 20. Dezember 2001 ist der Verkauf des eigenen Körpers sogar als Beruf anerkannt.

Diese gesetzliche Neuerung hat die verflossene rot-grüne Regierung am 1. Januar 2002 in Deutschland wirksam werden lassen.

Die Auswirkungen für arbeitslose oder arbeitsuchende junge Frauen sind verheerend. Eine junge Berlinerin erhielt vom Arbeitsamt die Aufforderung, eine Arbeitsstelle als Prostituierte anzunehmen, sonst gehe die Arbeitslosenunterstützung verloren.

Die Hamburger Rechtsanwältin Mechthild Garweg, eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, bestätigte, daß diese Vorgehensweise rechtmäßig ist:

„Es gibt keine gesetzliche Grundlage, auf der eine vom Arbeitslosengeld II betroffene Frau eine Vermittlung im Bereich der sexuellen Dienstleistung ablehnen kann.“

Man darf gespannt sein, was geschieht, wenn die erste deutsche Muslimin mit der Aufforderung konfrontiert wird, eine Tätigkeit in einem Bordell aufzunehmen.

Das deutsche Prostitutionsgesetz ist eines der praktischen Beispiele, wie sich ein Bundeskanzler auswirkt, der seinen Amtseid ohne den Bezug auf Gott leistet: Menschenwürde und Menschenrechte werden der Lächerlichkeit preisgegeben.

Laut einer Durchführungsverordnung der ‘Bundesagentur für Arbeit’ zum Prostitutionsgesetz soll die Einstellung der Arbeitssuchenden gegen eine Beschäftigung als Hure noch berücksichtigt werden. Es heißt mit einer Kann-Formulierung:

„Ein wichtiger Grund kann die nicht vorhandene Bereitschaft sein, Prostitution auszuüben“. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis diese Verordnung als gesetzeswidrig kassiert wird.

Es ist an der Zeit, daß Frauen und Mädchen, die Verstand sowie Rechts- und Sittenempfinden noch beisammen haben, den Mut aufbringen und vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Hurerei-Gesetz klagen, weil es ihre Persönlichkeitsrechte und damit das Grundgesetz verletzt.

Es wird auch Zeit, daß der Gesetzgeber solchen Grundgesetzverletzungen endlich den notwendigen Riegel vorschiebt.

Jörg Birnbacher ist Sprecher des Forums Geistige Wende in Wendelstein unweit von Nürnberg