13:41:33 | Sonntag, 19. März 2006
Kinderabtreibung
Die Eltern waren dagegen
Kürzlich bewahrte ein britisches Gericht einen todkranken eineinhalbjähriger Jungen davor, von seinen Ärzten aus Mitleid ermordet zu werden.
(kreuz.net) Der kleine Junge – dessen Name nicht veröffentlicht wurde – leidet seit seiner Geburt an
einer fortschreitenden spinalen Muskelatrophie.
Es handelt sich dabei um eine unheilbare Nervenkrankheit
im Bereich des Rückenmarks.
Der Bub kann nicht selbstständig atmen, kauen oder schlucken. Nach Einschätzung
der Ärzte des Knaben wird sich sein Zustand ständig verschlechtern und schließlich zum Tod führen.
Deshalb forderten sie von einem britischen Gericht die Genehmigung, die Beatmungsmaschine des Kindes
gegen den Willen seiner Eltern abzustellen, um den Kleinen auf diese Weise ersticken zu lassen.
Die Ärzte
erklärten, daß die genetisch bedingte Erkrankung des Kindes zu einer fortschreitenden Lähmung führe
und sowieso tödlich ende. Der Knabe werde bereits innerhalb der nächsten Monate seine Augenlieder nicht
mehr heben können. Schon jetzt sei das Leiden des Jungen „unerträglich“.
Dagegen erklärte die Mutter
des Knaben vor Gericht, daß das Leben ihres Kindes lebenswert sei.
Sie habe die Hoffnung, ihr Kind nach
einem Luftröhrenschnitt zu Hause pflegen zu können: „Wenn er Schmerzen hat, zieht er die Augenbrauen
zusammen.“
Doch ihr kleiner Junge könne auch Freude ausdrücken. Er würde dann die Augenbrauen hochziehen
und versuchen, in den Mundwinkeln ein Lächeln auszudrücken.
Der Kleine liebe Kinderprogramme im Fernsehen
und genieße es besonders, wenn man ihm Kinderlieder vorsinge.
Der muslimische Vater erklärte, daß
nur Allah das Leben schenken und es darum wieder wegnehmen dürfe.
Am vergangenen Mittwoch entschied
der Richter in einem 29seitigen subjektiv-emotionalen Urteil zugunsten des Jungen.
Auch wenn dem Knaben
die Freuden des Spiels mit anderen Kindern entzogen seien, spüre und genieße er die fast ständige Anwesenheit
seiner Mutter. Diese für ein Kind in diesem Alter wichtigste Freude erfülle sein Kinderherz.
Zudem
könne der Junge derzeit noch sehen. Eine Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen sei darum nicht
im Interesse des Kindes.
Lebensrechtler warnten im Vorfeld des Urteils vor einem Präzedenzfall.
Sie
befürchteten, daß Ärzte ein richterliches Todesurteil zum Vorwand nehmen würden, um künftig weitere
kranke Kinder umzubringen.
Quelle Bild: pixelquelle.de