Freitag, 21. April 2006 11:28
Der Augsburger Generalvikar bekräftigte in einer Stellungnahme das Verbot ökumenischer Gottesdienste, die als Programmpunkte von Homo-Aufmärschen gedacht sind.

In den USA gehören Homo-Gottesdienste bereits zum kirchlichen Alltag
(kreuz.net, Augsburg) Generalvikar Josef Heigl äußerte sich heute in einer Stellungnahme zum
Verbot
eines Homo-Gottesdienstes in der Augsburger Innenstadtkirche St. Moritz.
In der Vergangenheit hätten
solche Gottesdienste aus seelsorglichen Erwägungen stattgefunden. Man habe für verstorbene Aids-Patienten –
derer sich die Kirche intensiv annehme – gebetet.
Die hier zur Debatte stehende Homo-Veranstaltung sei
jedoch in den zurückliegenden Jahren immer stärker zu einer politischen Manifestation für die gesellschaftliche
Anerkennung „gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften“ geworden.
Dies mache eine Beteiligung der Kirche
im Umfeld dieser Veranstaltung unmöglich.
Die Kirche verstehe die Homosexualität im Sinne des Katholischen
Katechismus und der Heiligen Schrift als schweren Verstoß gegen das Natürliche Gesetz und die Schöpfungsordnung.
Sie könne gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht billigen.
Das klare Zeugnis der Kirche für die
sakramentale Ehe von Mann und Frau als die einzige gottgewollte Form der Partnerschaft mit dem Ziel gemeinsamer
Kinder dürfe nicht durch eine mißverständliche Instrumentalisierung von Gottesdiensten zu anderen politischen
Leitbildern verwässert werden.
Dem ursprünglich verfolgten seelsorglichen Anliegen könne auch in anderer
Form Rechnung getragen werden.
Die Beteiligung am ökumenischen Gottesdienst in der Augsburger St. Moritz-Kirche
im Umfeld der Homo-Veranstaltung sei aus diesem Grund bereits seit längerem kritisch überdacht worden.
Generalvikar Heigl betonte, daß das Bistum mit der getroffenen Entscheidung den entsprechenden Leitlinien
des Apostolischen Stuhles sowie einem darauf basierenden gemeinsamen Beschluß der Bayerischen Bischofskonferenz
entspreche. Danach sollten Gottesdienste im Umfeld von Homo-Märschen verboten werden.
Der Generalvikar
widersprach ausdrücklich Berichten, wonach die Diözese in der Frage des Homo-Gottesdienstes in St. Moritz
von der Glaubenskongregation „übergangen“ worden sei.
Die Glaubenskongregation habe sich in dieser Frage
bereits Mitte vergangenen Jahres an den Erzbischof von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter,
gewandt und gebeten, eine grundsätzliche, gemeinsame Linie der Bayerischen Bischofskonferenz auszuarbeiten.
Anderslautende Meldungen beruhten auf einem Mißverständnis.
Das Verbot für den Homo-Gottesdienst
sei eine eigenständige Entscheidung des Bistums Augsburg.
Sie beruhe auf einer gegenüber den Vorjahren
veränderten Ausgangslage und stehe selbstverständlich im vollen Einklang mit den Richtlinien der Weltkirche
und den Beschlüssen der Bayerischen Bischöfe.