Montag, 8. Mai 2006 09:42
Der Bischof von Augsburg äußerte sich kürzlich über den Zwiespalt der deutschen Bischofskonferenz in der Frage der Lebensberechtigung für ungeborene Menschen.

(kreuz.net, Köln) Am vergangenen Freitag referierte Bischof Walter Mixa von Augsburg bei einer Tagung
der ‘Juristenvereinigung Lebensrecht’ in Köln zum Thema ‘Kirche und Lebensrecht – Kirche und Lebensrechtsorganisationen’.
Dies berichtete die protestantische Nachrichtenagentur ‘idea’.
In seinem Vortrag bezeichnete Bischof
Mixa das sogenannte therapeutische Klonen als „verkappten Kannibalismus“.
Bei dem in Deutschland noch
verbotenen Eliminierungsverfahren wird zuerst der genetische Zwilling eines Kranken im Reagenzglas produziert.
Bereits in den ersten Lebenstagen wird der Zwilling aufgeschnitten, um an seine Zellen heranzukommen.
Diese werden schließlich zur medizinischen Behandlung seines größeren Zwillingsbruders eingesetzt.
Bischof Mixa erklärte, daß Heilung oder Lebensverlängerung bei einem Menschen nie durch die Tötung
eines anderen Menschen angestrebt werden dürften.
Es erzürne ihn, wenn in der Gesellschaft über den
Werteverlust gejammert werde, aber niemand genau sage, welche Werte verlorengegangen seien.
Der Bischof
wandte sich auch an die Politiker. Er fragte sie, was sie dagegen zu tun gedächten, daß im reichen Deutschland
jeden Tag 600 Menschen im Mutterleib getötet werden.
Daß der Freistaat Bayern katholischen Beratungsstellen
finanzielle Zuschüsse verweigert – weil sie ratsuchenden schwangeren Müttern keine Abtreibungslizenzen
ausstellen –, bezeichnete der Bischof als Unrecht.
Sachsen übernehme 35 Prozent und Baden-Württemberg
sogar 50 Prozent der Kosten für katholische Beratungsstellen: „Nur im katholischen Bayern geht das nicht.“
Dagegen finanziere der Freistaat Bayern rund 95 Prozent der Kosten der Stiftung ‘Donum Vitae’.
Bischof
Mixa wünschte sich in seinem Vortrag von den Deutschen Bischöfen mehr Unterstützung für die Lebensrechtsbewegung.
Bei der jüngsten Vollversammlung der Bischofskonferenz habe er vergebens einen Weihbischof für die Betreuung
von Lebensschutzgruppen beantragt.
Die Mehrheit der Bischöfe hätten das Ansuchen abgelehnt, weil die
Position der Katholischen Kirche in Lebensrechtsfragen sowieso klar sei. Ein Beauftragter sei deshalb
nicht nötig.
Der Professor für Sozialwissenschaft an der Universität Osnabrück, Dr. Manfred Spieker,
verwies bei derselben Veranstaltung auf den Lebensschutz in den Vereinigten Staaten.
Dort sei die Lebensrechtsbewegung
innerhalb der Katholischen Kirche entstanden. In den 80er Jahren seien protestantische Gruppierungen dazugestoßen.
Im Unterschied zu Deutschland würden US-Bischöfe an Lebensrechtsdemonstrationen teilnehmen und es gebe
eine öffentliche Diskussion, Abtreibungspropagandisten die Heilige Kommunion zu verweigern.
Professor
Spieker lobte auch die US-Kirche, die umfangreiches Material zur seelsorgerlichen Begleitung abtreibungsgeschändeter
Mütter bereitstellt.