Dienstag, 9. Mai 2006 18:22
Haßfilme und Trickserien mit antikirchlicher Hetzbotschaft dürfen die Religion beliebig durch den Dreck ziehen. Dagegen werden harmlose christliche Werbungen aus dem Verkehr gezogen.

Protesthomepage gegen das Verbot für eine harmlose christliche Werbung
(kreuz.net) Im März 2006 beschloß das nach eigenen Angaben größte christliche Medienhaus der Schweiz –
die ‘CAT Medien AG’- erstmals auch im Fernsehen zu werben.
Deshalb produzierte das Medienhaus einen 15sekündigen
Werbespot für das Wochenmagazin ‘Der Sonntag’. Es bestand die Absicht, die Werbesendung in den Schweizer
Fenstern der deutschen Privatsender ‘RTL’ und ‘VOX’ zu senden.
Der Werbespot zeigt musikunterlegt eine
Kirchenfassade, die Schuhe eines Priesters in Soutane, einen Blick auf eine Bibel, den Priester beim Bibellesen
in der Kirche und schließlich eine ausgehende Kerze.
Die Werbung endet mit dem gesprochenen Text: „Erleben
Sie die Welt der Religion anders: ‘Der Sonntag’, die größte christliche Zeitung der Schweiz.“
Später
wollte die ‘CAT Medien AG’ weitere Fernsehwerbungen für andere Produkte – die reformierte Zeitschrift
‘Leben & Glauben’, die konfessionsunabhängigen Hörbuch-Reihen ‘Lebensfragen’ sowie ‘Unsere Zeit’ und
die Buch-Serie ‘Jeschi’ – schalten.
Doch kurz vor der Ausstrahlung wurde der Fernsehspot vom Schweizerischen
‘Bundesamt für Kommunikation’ verboten.
Das ‘Bundesamt für Kommunikation’ stützt sich bei seinem Entscheid
auf das ‘Bundesgesetz über Radio und Fernsehen’. Dieses wurde im März 2006 überarbeitet. Es verbietet
nach wie vor „Religiöse Werbung“.
Aus Protest zeigt die ‘CAT Medien AG’ den verbotenen Werbespot nun
auf der Webseite
www.VerbotenerSpot.ch. Das ‘Bundesamt für Kommunikation’ hat inzwischen auch die Werbung
für diese Homepage untersagt.
Auf der Webseite findet sich ein Gästebuch, in dem die Leser ihre Meinung
äußern können.
Ein Leser aus Zürich bezeichnet das Verbot als „absolute Frechheit“: „Während eine
sexistische Werbung nach der anderen völlig würdelos über den Sender flimmert, wird eine von der Aussage
her superharmlose Werbung verboten.“
Ein anderer Eintrag rät der Zeitschrift, Wirbel zu schlagen. Das
könne auch eine gute Werbung für die Zeitschrift ‘Der Sonntag’ sein.
Ein weitere Leser bezeichnet das
‘Bundesamt für Kommunikation’ wegen seiner undemokratischen Vorgehensweise als „Regime“: „Die Entscheidung
wurde rein ideologisch auf sowjetische Art getroffen.“
Wieder ein anderer Leser fragt sich, ob das Gesetz
nicht die Religions- und Meinungsfreiheit einschränke.
„Reto“ aus der Schweiz meint, daß das Verbot
religiöser Werbung mit dem Schutz des Religionsfriedens begründet werde.
„Wenn schon, dann muß eingeschritten
werden, wenn in der Werbung, in Spielfilmen und Trickserien religiöse Symbole und Werte, Heilige, ja
Gott selber durch den Kakao gezogen werden.“