13:15:11 | Montag, 22. Mai 2006
Ein bekannter ehemaliger Priester der Piusbruderschaft ist kürzlich in einen öffentlichen Konflikt mit seinem neuen Diözesanbischof getreten.
(kreuz.net) Ein langjähriger Distriktobere der Piusbruderschaft in Frankreich, Hw. Paul Aulagnier, hat
seinem kirchlichen Oberen – dem Erzbischof von Clermont Ferrand – den Fehdehandschuh hingeworfen.
Nach
seiner Priesterweihe im Oktober 1971 durch Erzbischof Marcel Lefebvre – die Piusbruderschaft war noch
kirchlich anerkannt – wirkte der Pater jahrelang als rechte Hand des Erzbischofs und war 18 Jahre lang
Oberer der Bruderschaft in Frankreich.
Doch im Jahr 2002 unterstützte er die Vereinbarung des Bischofs
der altrituellen Diözese von Campos in Brasilien, Mons. Licínio Rangel († 2002), mit dem Vatikan.
Deshalb
wurde Hw. Aulagnier im Oktober 2003 aus der Piusbruderschaft ausgeschlossen.
Mit Unterstützung des Präsidenten
der Kommission ‘Ecclesia Dei’ – Dario Kardinal Castrillon Hoyos – kehrte er in sein Heimatbistum Clermont
Ferrand zurück.
Rom hätte es gerne gesehen, daß dem Pater dort eine Personalpfarrei anvertraut worden
wäre, doch die Pläne scheiterten am örtlichen Erzbischof, Mons. Hippolyte Simon.
Immerhin erhielt
Hw. Aulagnier vom Erzbischof das Zelebret – die Zelebrationserlaubnis – für die Alte Messe.
Doch am
Dienstag wandte sich der Priester auf seiner Homepage mit einer scharfen Stellungnahme gegen Erzbischof
Simon.
Der Grund: das eingeschränkte Regime, dem er bei der Zelebration der Alten Messe unterworfen
ist.
Der Erzbischof von Clermont Ferrand habe von Anfang an gefordert – so Hw. Aulagnier –, daß er die
Alte Messe in der Pfarrkirche seiner Wohngemeinde nur im engsten Familienkreis oder im Beisein weniger
Freunde zelebriere.
Ihm sei auch freigestellt worden, die Messe alleine im nahegelegenen altrituellen
Benediktinerkloster Randol zu lesen.
„Optimistisch kümmerte ich mich nicht besonders um diese Bestimmung
und dachte mir, daß sich die Dinge mit der Zeit einrenken würden“ – erklärt Hw. Aulagnier in seiner
Stellungnahme.
Doch der Erzbischof beharrte weiterhin darauf, daß Hw. Aulagnier nur das Recht zu einer
„privaten“ Zelebration der Messe besitze.
Der Geistliche blieb zuversichtlich: „Ich glaubte weiterhin,
daß sich die Dinge in dieser liturgischen Angelegenheit schließlich einrenken würden, umso mehr als
Benedikt XVI. vom Konklave gewählt wurde.“
Auf seinem Zelebret – das ein offizielles Dokument „ad usum
publicum“ sei – stehe schließlich nirgends, daß er die Messe nur privat zelebrieren dürfe.
Die Dinge
schienen sich positiv zu entwickeln. Denn am 22. Februar 2005 wurde das Zelebret für ein weiteres Jahr
erneuert. Dieses Mal wurde es nur noch vom Kanzler des Erzbistums unterzeichnet.
Hw. Aulagnier verstand
das als ein Zeichen der Normalisierung.
Als das Verfalldatum dieses Zelebret am 22. Februar 2006 heranrückte,
bat Hw. Aulagnier die Kurie erneut um eine Verlängerung. Doch lange geschah nichts.
„Weil das, was ich
auf
‘Item’ – meiner Homepage – schreibe, dem Erzbischof nicht immer gefällt, blieb ich schweigsam.“
Erst sehr verspätet – am 3. Mai – erhielt Hw. Aulagnier einen Brief aus der Kanzlei der Erzdiözese Clermont
Ferrand. Dort war zu lesen:
„Das Bistum Clermont freut sich, ihnen auf Antrag von Mons. Simon beiliegend
ein Zelebret der Diözese von Clermont zukommen zu lassen, um ihr abgelaufenes Zelebret zu erneuern.“
Das neue Zelebret war dieses Mal vom Kanzler und vom Erzbischof unterschrieben.
Der Erzbischof hatte
sogar mit eigener Handschrift nach dem lateinischen Satzteil „ad missam celebrandam“ – um die Messe zu
zelebrieren – in Großbuchstaben die Anmerkung „privatim“ angebracht.
„Das ist der Grund, warum ich protestiere“,
schreibt jetzt Hw. Aulagnier. Er mache seinen Protest öffentlich, nachdem er Rom und Benedikt XVI. informiert
habe:
„Der Erzbischof von Clermont hat aufgrund seiner bischöflichen Macht nicht das Recht, mir die
»öffentliche« Zelebration der tridentinischen Messe zu verbieten.“
Einen Priester auf eine Privatzelebration
auf dreißig Quadratmeter zu beschränken, bedeute, ihn auf ein Nichts zu reduzieren und ihn umbringen
zu wollen.
Hw. Aulagnier im Originalton an seinen Erzbischof: „Sie begehen einen »jämmerlichen Amtsmißbrauch«.“