18:13:11 | Mittwoch, 21. Juni 2006
Religionsfreiheit
Freiheit für alle – außer für die Katholische Kirche
Freiheitsapostel gibt es mehr als nötig. Doch ihre Predigt ist nicht frei von Falschheit und Heuchelei. Von Hubert Hecker.
(kreuz.net) Die Aufklärung hat bezüglich der Religionsfreiheit ein zwiespältiges Ergebnis gezeitigt.
Einerseits wurde Freiheit, Toleranz und gleiche Gültigkeit von allen Religionen propagiert – wofür
Lessings Ringparabel als Beispiel angesehen werden kann –, andererseits wurde die Katholische Kirche in
vielen europäischen Ländern durch die Aufklärer in ihrer Freiheit eingeschränkt, drangsaliert, schikaniert
und bekämpft.
Besonders drastisch kommt dieser Zwiespalt bei dem französischen Aufklärer und Zyniker
Voltaire († 1778) zum Ausdruck.
Der gleiche Voltaire, der mit Pathos für Gedanken- und Meinungsfreiheit
eintrat und sich für das Recht auf gegenteilige Ansichten zu seiner eigenen stark machte, wollte die
Kirche mundtot machen, zerschlagen, zertreten. Er hetzte übrigens in ähnlicher Weise gegen die jüdische
Religion.
In den Ländern des Deutschen Reichs unterstellten die Fürsten die Kirche nach protestantischem
Vorbild mehr und mehr der Knute des Staatskirchentums.
Sie setzten zahlreiche Verbote von katholischen
Frömmigkeitsformen durch (Wallfahrten etc.), stellten Bestimmungen für Liturgie und Gotteshäuser auf.
Sie degradierten die Bischöfe zu Befehlsempfängern der staatlichen Kultus-Bürokratie.
In der Praxis
wurde die Katholische Kirche ihrer Freiheit beraubt.
Ihren Höhepunkt erreichte der Kampf gegen die Kirche
während der berüchtigten Französischen Revolution. Bei diesem blutigen Ereignis wurde der Zwiespalt
der europäischen Aufklärung sichtbar.
Deren erste Phase bei der Umformung von Gesellschaft und Staat
bis zur Verabschiedung der konstitutionell-monarchischen Verfassung war eher geprägt von angelsächsischen
Ideen des Liberalismus, nach denen die Rolle der Kirche deutlich beschnitten, aber in ihrer Autonomie
und Freiheit erhalten bleiben sollte.
Aber schon in dieser Phase eröffneten die jakobinischen Kräfte
in der Tradition Voltaires den Krieg gegen Kirche und Religion. Klöster wurden aufgelöst, Mönche und
Nonnen vertrieben, Kirchen geschändet, kirchliche Kunst- und Kulturschätze zerstört.
Das zentrale
Instrument, um den katholischen Klerus in die Staatsmaschine einzuzwängen, bestand im Eid auf die Verfassung,
die inzwischen von den Jakobinern willkürlich gehandhabt wurde.
Die eidverweigernden Priester wurden
abgesetzt, eingesperrt, gefoltert und viele in den Gefängnissen ermordet.
In der Zeit dieser Schreckensherrschaft
löschte die „Armee der Freiheit“ in der Bretagne und der Provinz Vendée ganze Landstriche von katholischen
Dörfern aus, weil die Katholiken nicht den „Königsmördern in Paris“ ihre Söhne als Soldaten anvertrauen
wollten und gegen aufgezwungene, vom Bürgereid korrumpierte Priester rebellierten.
Von Schock und Schrecken
der Französischen Revolution war die Kirchenführung im ganzen 19. Jahrhundert geprägt.
Die Parolen
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit hatte nicht nur für die Kirche – man denke an Schillers „Glocke“ –
die Bedeutungen angenommen: Unterdrückung, Willkür, Terror, Krieg.
Die Meinungsfreiheit hatte Thesen
und Taten hervorgebracht wie: „Gesetzgeber: Setzt den Terror auf die Tagesordnung!“ oder: „Laßt hinter
euch nichts als Blut und Leichen!“ oder „Düngt die Felder mit dem Blut eurer Feinde“, wie es in der französischen
Nationalhymne heißt.
Als der selige Papst Pius IX. im Jahre 1846 gewählt wurde, galt er als liberaler
Kirchenmann und setzte auch einige Reformen in Rom und im Kirchenstaat durch.
Für das katholische Deutschland
wurde der Papst zum Patron der sogenannten Piusvereine, „Vereine für die Freiheit der Kirche“, die sich
in der Zeit der 48er Revolution allenthalben konstituierten.
In den revolutionären Unruhen 1848 in Rom
und Italien erfuhr der Papst dann aber am eigenen Leibe die Machenschaften der jakobinischen Meute und
kirchenfeindlichen Liberalen.
Seit dieser Zeit war Pio Nono ein entschiedener Gegner des kulturkämpferischen
Liberalismus, mit dem sich die Kirche niemals versöhnen werde, wie der Papst in der letzten Syllabus-These
von 1864 schrieb.
Freilich war diese verhärtete Frontstellung von totalen Freiheitsutopie einerseits
und strikter Ablehnung jeglicher bürgerlicher Freiheitsrechte andererseits eine perspektivlose Extremstellung.
Angesichts der kollektivistischen Propaganda und Praxis von Kommunismus und Nationalsozialismus haben
sich die Päpste sehr bald für die grundlegenden Rechte der Menschen eingesetzt – anfangend im Jahr 1891
mit der Sozialenzyklika von Papst Leo XIII., der das Recht des Einzelnen auf Eigentum postulierte – die
Urforderung des historischen Liberalismus von John Locke.
In der Enzyklika ‘Quadragesimo anno’ von 1931
formulierte Papst Pius XI. im Rahmen der Aktivitäten des Staates das Subsidiaritätsprinzip, nach dem
der Staat den jeweils unteren Gesellschaftseinheiten möglichst viel Eigenverantwortung überlassen sollte.
Die Weimarer Verfassung von 1919 rühmte sich, die freieste Verfassung der Welt zu sein – und genau damit
bereitete sie ihren eigenen Untergang vor.
Sie gab den roten und braunen Feinden der Freiheit alle Freiheiten,
die diese zum Zermalmen der Freiheitsrepublik nutzten.
Der neue deutsche Verfassungsstaat von 1949 zog
die Konsequenzen aus dem utopischen Freiheitsgedusel, indem er für die Freiheitsrechte deutliche Grenzen –
„Schrankentrias“ – zog und sie entsprechend sanktionierte.
Die freiheitliche Demokratie wurde zur wehrhaften
Demokratie.
Aber nicht nur durch die äußeren Grenzen, auch im inneren Kern sind die Freiheitsrechte
nicht anarchisch zu verstehen, sondern in das „Sittengesetz“ eingebunden, wie es das deutsche Grundgesetz
im Artikel 2,2 festlegt.
Das Sittengesetz ist nach Interpretation des Bundesverfassungsgerichts im abendländischen
Naturrecht verankert.
Der Zustand der Freiheit ist nicht einer der Zügellosigkeit, sagt der englische
Staatstheoretiker John Locke. Der Mensch habe beispielsweise nicht das Recht, sich selber oder das Leben
eines anderen zu zerstören.
„Der Naturzustand enthält ein Gesetz der Natur, das ihn lenkt und das einen
jeden verpflichtet.“
Wenn in der Schweiz eine Volksabstimmung darüber veranstaltet wurde, ob ein Kleinkind
bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei getötet werden dürfe oder nicht, so verstoßen sowohl
die Abstimmung als auch das Recht zum Töten des ungeborenen Menschen gegen das Naturrecht.
Eine solche
Abstimmung ist Zeichen eines schlechten Demokratismus auf dem Weg zur Ochlokratie – Pöbelherrschaft –,
ein Ausdruck, der vom griechischen Philosophen Aristoteles († 322 v. Chr.) stammt.
Nach dem Muster der
durch das Naturrecht eingeschränkten und bestimmten Freiheit sollte auch die Religionsfreiheit gestaltet
sein.
Danach sind Einschränkungen von Religionsgemeinschaften bis hin zu Verboten möglich, wenn die
in ihren Postulaten und ihrer Praxis gegen Sittengesetz und Naturrecht verstoßen, zum Beispiel der Satanismus.
Auch der Islam ist in seiner Lehrtätigkeit und Praxis einzuschränken, insofern er zu Gewalttätigkeiten
aufruft – zum Beispiel zum Töten von Konvertiten – oder die vorstaatlich gegebenen Menschenrechte nicht
anerkennt.