Religionsfreiheit
Freiheit für alle – außer für die Katholische Kirche
Freiheitsapostel gibt es mehr als nötig. Doch ihre Predigt ist nicht frei von Falschheit und Heuchelei. Von Hubert Hecker.
(kreuz.net) Die Aufklärung hat bezüglich der Religionsfreiheit ein zwiespältiges Ergebnis gezeitigt.

Einerseits wurde Freiheit, Toleranz und gleiche Gültigkeit von allen Religionen propagiert – wofür Lessings Ringparabel als Beispiel angesehen werden kann –, andererseits wurde die Katholische Kirche in vielen europäischen Ländern durch die Aufklärer in ihrer Freiheit eingeschränkt, drangsaliert, schikaniert und bekämpft.

Besonders drastisch kommt dieser Zwiespalt bei dem französischen Aufklärer und Zyniker Voltaire († 1778) zum Ausdruck.

Der gleiche Voltaire, der mit Pathos für Gedanken- und Meinungsfreiheit eintrat und sich für das Recht auf gegenteilige Ansichten zu seiner eigenen stark machte, wollte die Kirche mundtot machen, zerschlagen, zertreten. Er hetzte übrigens in ähnlicher Weise gegen die jüdische Religion.

In den Ländern des Deutschen Reichs unterstellten die Fürsten die Kirche nach protestantischem Vorbild mehr und mehr der Knute des Staatskirchentums.

Sie setzten zahlreiche Verbote von katholischen Frömmigkeitsformen durch (Wallfahrten etc.), stellten Bestimmungen für Liturgie und Gotteshäuser auf. Sie degradierten die Bischöfe zu Befehlsempfängern der staatlichen Kultus-Bürokratie.

In der Praxis wurde die Katholische Kirche ihrer Freiheit beraubt.

Ihren Höhepunkt erreichte der Kampf gegen die Kirche während der berüchtigten Französischen Revolution. Bei diesem blutigen Ereignis wurde der Zwiespalt der europäischen Aufklärung sichtbar.

Deren erste Phase bei der Umformung von Gesellschaft und Staat bis zur Verabschiedung der konstitutionell-monarchischen Verfassung war eher geprägt von angelsächsischen Ideen des Liberalismus, nach denen die Rolle der Kirche deutlich beschnitten, aber in ihrer Autonomie und Freiheit erhalten bleiben sollte.

Aber schon in dieser Phase eröffneten die jakobinischen Kräfte in der Tradition Voltaires den Krieg gegen Kirche und Religion. Klöster wurden aufgelöst, Mönche und Nonnen vertrieben, Kirchen geschändet, kirchliche Kunst- und Kulturschätze zerstört.

Das zentrale Instrument, um den katholischen Klerus in die Staatsmaschine einzuzwängen, bestand im Eid auf die Verfassung, die inzwischen von den Jakobinern willkürlich gehandhabt wurde.

Die eidverweigernden Priester wurden abgesetzt, eingesperrt, gefoltert und viele in den Gefängnissen ermordet.

In der Zeit dieser Schreckensherrschaft löschte die „Armee der Freiheit“ in der Bretagne und der Provinz Vendée ganze Landstriche von katholischen Dörfern aus, weil die Katholiken nicht den „Königsmördern in Paris“ ihre Söhne als Soldaten anvertrauen wollten und gegen aufgezwungene, vom Bürgereid korrumpierte Priester rebellierten.

Von Schock und Schrecken der Französischen Revolution war die Kirchenführung im ganzen 19. Jahrhundert geprägt.

Die Parolen Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit hatte nicht nur für die Kirche – man denke an Schillers „Glocke“ – die Bedeutungen angenommen: Unterdrückung, Willkür, Terror, Krieg.

Die Meinungsfreiheit hatte Thesen und Taten hervorgebracht wie: „Gesetzgeber: Setzt den Terror auf die Tagesordnung!“ oder: „Laßt hinter euch nichts als Blut und Leichen!“ oder „Düngt die Felder mit dem Blut eurer Feinde“, wie es in der französischen Nationalhymne heißt.

Als der selige Papst Pius IX. im Jahre 1846 gewählt wurde, galt er als liberaler Kirchenmann und setzte auch einige Reformen in Rom und im Kirchenstaat durch.

Für das katholische Deutschland wurde der Papst zum Patron der sogenannten Piusvereine, „Vereine für die Freiheit der Kirche“, die sich in der Zeit der 48er Revolution allenthalben konstituierten.

In den revolutionären Unruhen 1848 in Rom und Italien erfuhr der Papst dann aber am eigenen Leibe die Machenschaften der jakobinischen Meute und kirchenfeindlichen Liberalen.

Seit dieser Zeit war Pio Nono ein entschiedener Gegner des kulturkämpferischen Liberalismus, mit dem sich die Kirche niemals versöhnen werde, wie der Papst in der letzten Syllabus-These von 1864 schrieb.

Freilich war diese verhärtete Frontstellung von totalen Freiheitsutopie einerseits und strikter Ablehnung jeglicher bürgerlicher Freiheitsrechte andererseits eine perspektivlose Extremstellung.

Angesichts der kollektivistischen Propaganda und Praxis von Kommunismus und Nationalsozialismus haben sich die Päpste sehr bald für die grundlegenden Rechte der Menschen eingesetzt – anfangend im Jahr 1891 mit der Sozialenzyklika von Papst Leo XIII., der das Recht des Einzelnen auf Eigentum postulierte – die Urforderung des historischen Liberalismus von John Locke.

In der Enzyklika ‘Quadragesimo anno’ von 1931 formulierte Papst Pius XI. im Rahmen der Aktivitäten des Staates das Subsidiaritätsprinzip, nach dem der Staat den jeweils unteren Gesellschaftseinheiten möglichst viel Eigenverantwortung überlassen sollte.

Die Weimarer Verfassung von 1919 rühmte sich, die freieste Verfassung der Welt zu sein – und genau damit bereitete sie ihren eigenen Untergang vor.

Sie gab den roten und braunen Feinden der Freiheit alle Freiheiten, die diese zum Zermalmen der Freiheitsrepublik nutzten.

Der neue deutsche Verfassungsstaat von 1949 zog die Konsequenzen aus dem utopischen Freiheitsgedusel, indem er für die Freiheitsrechte deutliche Grenzen – „Schrankentrias“ – zog und sie entsprechend sanktionierte.

Die freiheitliche Demokratie wurde zur wehrhaften Demokratie.

Aber nicht nur durch die äußeren Grenzen, auch im inneren Kern sind die Freiheitsrechte nicht anarchisch zu verstehen, sondern in das „Sittengesetz“ eingebunden, wie es das deutsche Grundgesetz im Artikel 2,2 festlegt.

Das Sittengesetz ist nach Interpretation des Bundesverfassungsgerichts im abendländischen Naturrecht verankert.

Der Zustand der Freiheit ist nicht einer der Zügellosigkeit, sagt der englische Staatstheoretiker John Locke. Der Mensch habe beispielsweise nicht das Recht, sich selber oder das Leben eines anderen zu zerstören.

„Der Naturzustand enthält ein Gesetz der Natur, das ihn lenkt und das einen jeden verpflichtet.“

Wenn in der Schweiz eine Volksabstimmung darüber veranstaltet wurde, ob ein Kleinkind bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei getötet werden dürfe oder nicht, so verstoßen sowohl die Abstimmung als auch das Recht zum Töten des ungeborenen Menschen gegen das Naturrecht.

Eine solche Abstimmung ist Zeichen eines schlechten Demokratismus auf dem Weg zur Ochlokratie – Pöbelherrschaft –, ein Ausdruck, der vom griechischen Philosophen Aristoteles († 322 v. Chr.) stammt.

Nach dem Muster der durch das Naturrecht eingeschränkten und bestimmten Freiheit sollte auch die Religionsfreiheit gestaltet sein.

Danach sind Einschränkungen von Religionsgemeinschaften bis hin zu Verboten möglich, wenn die in ihren Postulaten und ihrer Praxis gegen Sittengesetz und Naturrecht verstoßen, zum Beispiel der Satanismus.

Auch der Islam ist in seiner Lehrtätigkeit und Praxis einzuschränken, insofern er zu Gewalttätigkeiten aufruft – zum Beispiel zum Töten von Konvertiten – oder die vorstaatlich gegebenen Menschenrechte nicht anerkennt.